Betreff
Lärmschutz am Adenauerring; SPD-Fraktionsantrag Nr. 036/2017
Vorlage
611/182/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 036/2017 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Frühjahr 2016 haben Bürgerinnen und Bürger aus dem Baugebiet 408 im Rahmen der Diskussion um die Stadt-Umland-Bahn den Wunsch geäußert, dass die Lücke im Lärmschutzwall entlang des Adenauerrings südlich des Baugebietes 408 geschlossen werden solle. Da in unmittelbarer Nähe derzeit die Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet 412 laufen, wurde angeregt, den dort anfallenden Erdaushub für den Lückenschluss zu verwenden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Planungsziele

Bei der Planung neuer Baugebiete in Erlangen-West war es stets ein wichtiger Leitgedanke, vorhandene Wegeverbindungen aufzunehmen und neue Wege herzustellen, um ein hohes Maß an Durchlässigkeit in den Wohngebieten zu ermöglichen und neue Verbindungen zwischen den einzelnen Baugebieten zu schaffen. So ist ein weitläufiges Fuß- und Radwegenetz entstanden, das maßgeblich zur Wohnqualität in Erlangen-West beiträgt, denn es fördert die Mobilität und die Vernetzung mit den umliegenden Quartieren und trägt zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei.

Ausgangslage

Eine attraktive kurze Wegeverbindung soll auch zwischen den Baugebieten 408 und dem zukünftigen Baugebiet 412 hergestellt werden. Im Süden des Baugebietes 408 ist zwischen den letzten Häuserzeilen und den beiden Lärmschutzwällen ein Fuß- und Radweg geplant, mit dem über eine Querungshilfe im Adenauerring eine Verbindung zum zukünftigen Baugebiet 412 hergestellt werden soll, das auf der gegenüberliegenden Seite des Adenauerrings entstehen wird. Dieser Fuß- und Radweg wurde als wichtiges Teilstück des vorhandenen und zukünftigen Fuß- und Radwegenetzes in allen Planungen für diesen Bereich seit mehr als zehn Jahren berücksichtigt.

Planungsrechtliche Grundlagen

Der Verbindungsweg ist planungsrechtlich in den Bebauungsplänen 408 / 2. Deckblatt, 421 und 412 gesichert. Am 09.05.2017 hat der BWA den Ausführungsplänen für die verkehrstechnische Erschließung des Baugebietes 412 zugestimmt. In diesen Plänen sind auch die Querungshilfe im Adenauerring und der nördlich anschließende Fuß- und Radweg zwischen den beiden Lärmschutzwällen enthalten. Sie sollen im Zuge der Erschließungsmaßnahmen 2017 / 2018 ausgebaut werden.

Lärmschutz Straßenverkehrslärm

Im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan (BPlan) Nr. 421 - Ringschluss Adenauerring - im Jahr 2006 wurde eine schalltechnische Untersuchung der zukünftigen Lärmbelastung von Wohngebäuden im Süden des Baugebietes Nr. 408 durchgeführt. Auf der Grundlage der damaligen Verkehrsprognose von 8.100 Kfz/24 h (LKW-Anteil 3 %) kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV auch ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Es wurde jedoch empfohlen, Wälle im Süden des Baugebiets zur Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 und als Sichtschutz zum Adenauerring herzustellen.

Im Zuge der Baumaßnahmen für den Ringschluss des Adenauerrings im Jahr 2014 wurden die Wälle aufgeschüttet. Zwischen den beiden Wällen wurde eine Lücke für den geplanten Fuß- und Radweg freigehalten.

Bei der Aufstellung des BPlanes Nr. 412 - Häuslinger Wegäcker West - im Jahr 2016 wurde die Situation nochmals untersucht. Für den Adenauerring wurde für das Jahr 2030 eine Verkehrsbelastung von 6.300 Kfz/24 h (LKW-Anteil 2,5 %) prognostiziert. Die schalltechnische Untersuchung auf der Grundlage dieser Prognose  ergab, dass unter Beibehaltung der aktuellen Wallhöhen die Grenzwerte der 16. BImSchV bei Gebäuden im Süden des Baugebietes 408 eingehalten werden. Auch im Umfeld der Lücke konnten keine Überschreitungen der Lärmgrenzwerte festgestellt werden.

Eine Verkehrszählung im April 2016 ergab eine Belastung von 3600 Kfz/24h (LKW-Anteil 3%). Das Verkehrsaufkommen liegt somit noch deutlich unter den für die schalltechnischen Untersuchungen zugrunde gelegten Prognosezahlen. Aus Lärmschutzgründen ist eine Schließung der Lücke zwischen den beiden Wällen daher weiterhin nicht erforderlich.

Lärmschutz Stadt-Umland-Bahn (StUB)

Die Lärmbelastung durch den Betrieb der zukünftigen StUB kann noch nicht ermittelt werden, da weder abschließend die genaue Trassenlage noch die Taktung der Züge feststehen. Evtl. erforderliche Schallschutzmaßnahmen aufgrund eines durch die StUB verursachten höheren Lärmpegels werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geregelt werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Lücke im Wall soll aus folgenden Gründen nicht geschlossen werden:

 

§  Eine Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen den Baugebieten 408 und 412 wird ein wichtiges Teilstück des Fuß- und Radwegenetzes in Erlangen-West sein und ist somit unverzichtbar. Durch das Schließen der Lücke entstünde eine Barriere, die mit einem stadträumlichen Qualitätsverlust verbunden wäre. Mit dem Ausbau der Wegeverbindung wird auf der Grundlage des BWA-Beschlusses vom 09.05.2017 im Zuge der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet 412 voraussichtlich im Jahr 2017 begonnen werden.

 

§  Die bisher durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen haben ergeben, dass ein Schließen der Lücke aus Lärmschutzgründen derzeit nicht erforderlich ist.

 

Im Rahmen der Planungen für die StUB wird die Situation nochmals betrachtet und untersucht werden. Auch hierbei wird es Ziel der Planung sein, die Wegeverbindung zu erhalten.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden bei Amt 61 nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: SPD-Fraktionsantrag Nr. 036/2017

Anlage 2: Übersichtsageplan