Betreff
1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 253 der Stadt Erlangen - Fuchsengarten -;
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/181/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

2.    Der Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 253 - Fuchsengarten - der Stadt Erlangen mit Begründung in der Fassung vom 27.06.2017 wird unverändert gemäß §10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung:

Der UVPA hat am 18.10.2016 beschlossen, für das Gebiet nördlich des Parkplatzes Fuch-sengarten bis zur Stadtmauer, östlich der Stichstraße Fuchsengarten und westlich des Fußweges zur Hauptstraße, für die Grundstücke Fl.Nr. 968, 969, 970, 970/3 und 970/4 - Gemarkung Erlangen - , das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 253 aufzustellen.

 

Am 31.08.2016 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung von Teilflächen eines Ladenlokals in eine Spielhalle auf dem Grundstück Fuchsengarten 1a eingereicht. Der bisherige Bebauungsplan Nr. 253 enthält keine Festsetzungen hinsichtlich des Umganges mit Vergnügungsstätten.

 

Die angestrebte Nutzung widerspricht dem vom Erlanger Stadtrat am 23.07.2015 beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept, welches Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausschließt.

Auf der Grundlage des bekanntgemachten Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über den oben genannten Antrag auf Vorbescheid mit Schreiben vom 25.11.2016 für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt.

 

Die Aufstellung des 1. Deckblattes erfolgt mit dem Ziel der planungsrechtlichen Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts und der damit verbundenen Abwehrmöglichkeit des Ansiedlungs-vorhabens, da dieses einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuwiderlaufen würde.

 

Um weiteren, potentiell nachteiligen städtebaulichen Entwicklungen im Gebiet vorzubeugen, werden im Zuge des 1. Deckblatts darüber hinaus Bordelle, bordellartige Betriebe sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen betriebliches Wesensmerkmal ist, ausgeschlossen.

 

Mit dem 1. Deckblatt soll einem möglichen "Trading-down-Effekt" entgegen gewirkt werden, ohne den Gebietscharakter des vorhandenen Mischgebietes zu verändern. Die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen bleiben unverändert, sofern sie dem 1. Deckblatt nicht widersprechen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 253 - Fuchsengarten - der Stadt Erlangen. Mit diesem 1. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 253 - Fuchsenwiese - der Stadt Erlangen ergänzt werden.

 

Ein Grünordnungsplan ist nicht erforderlich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand:

Der Aufstellungsbeschluss für das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 253 wurde am 18.10.2016 gefasst. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde gemäß § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewandt. Im vereinfachten Verfahren wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt. Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen.

 

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 21.02.2017 den Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 253 in der Fassung vom 21.02.2017 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 253 mit Begründung lag in der Zeit vom 18.04.2017 bis einschließlich 19.05.2017 öffentlich aus. Aus dem Kreis der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 11.04.2017 von der öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 9 eine Stellungnahme abgaben, die in Anlage 2 behandelt werden. Da sich hieraus keine Änderungen ergeben, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 27.06.2017 unverändert als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Siehe Anlage 2

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        2. Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) mit Ergebnis