Betreff
Zwischenbericht zum Punkt 3 des Antrags der ÖDP Fraktion vom 12.02.2017 zur Umsetzung von Leichter Sprache und Barrierefreiheit in der gesamten Stadtverwaltung
Vorlage
13/179/2017
Aktenzeichen
OBM/13-3/CB019
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Leichte Sprache wurde für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Sie folgt einem klaren Regelwerk und sorgt dafür, dass die Zielgruppe den Inhalt eines Textes verstehen kann. Leichte Sprache zeichnet sich dabei vor allem dadurch aus, dass die Texte von Menschen mit Lernschwierigkeiten vor einer Veröffentlichung auf Verständlichkeit geprüft werden.

Der Terminus „einfache Sprache“ hingegen wird für Texte verwendet, die einer einfachen Alltagssprache, aber keinem festen Regelwerk folgen. Sie orientieren sich immer an der Sprache ihrer Leser*innen.

Verständliche Sprache ist seit langem ein Anspruch an die öffentlichen Verwaltungen, oft wird auch der Begriff "bürgerfreundliche Sprache" verwendet. Es bedeutet zunächst einmal klare Sprache, Kriterien sind aber auch die Satzlänge, sowie qualitative Aspekte, zum Beispiel die inhaltliche Folgerichtigkeit der Aussagen in dem Text.

Texte in einfacher bzw. verständlicher Sprache wurden nicht von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft. Sie sind häufig schwerer zu verstehen als Texte in leichter Sprache.

Texte in leichter und einfacher Sprache helfen nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten, sondern auch Menschen, die nicht gut Deutsch können oder aus anderen Gründen die Alltags- und Amtssprache nicht verstehen.

 

Bei der Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Juli 2016 wurde die Verwendung der Leichten Sprache gesetzlich verankert. Ab 1.1.2018 sollen alle Bundesbehörden ihre Entscheidungen in verständlicher Sprache erläutern. Es ist damit zu rechnen, dass bei der Überarbeitung des Bayerischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (als Maßnahme des Aktionsplanes Inklusion für diese Legislaturperiode) das Thema verständliche Sprache auch in Bayern aufgegriffen und einheitlich geregelt wird.

 

Im Jahr 2011 verpflichtete sich die Stadt Erlangen zum Arbeitsprogramm zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention des Forums behinderter Menschen. In diesem Rahmen wurden bereits einige Bemühungen unternommen, um Menschen mit Lernschwierigkeiten Informationen zu verschiedenen Themen in leichter oder einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen.

 

Die Stadtbibliothek hat eine Abteilung eingerichtet, in welcher Bücher in leichter Sprache zu finden sind. Auf der Webseite der Stadtbibliothek sowie der Webseite des Theaters gibt es daneben eine Rubrik häufig gestellter Fragen in leichter Sprache. Hier werden die wesentlichen Fragen zu den beiden Institutionen leicht verständlich beantwortet.

Das Stadtjugendamt veröffentlichte einen Flyer zum Thema Lernstuben in leichter Sprache. Die Volkshochschule Erlangen entwickelte in Eigenregie einen Flyer über ihre Einrichtung in einfacher Sprache. Und das 2015 neu gegründete Büro für Chancengleichheit und Vielfalt veröffentlichte seine Webseiteninhalte ebenfalls in leichter Sprache.

 

Daneben fand im November 2016 eine eintägige Fortbildung zum Thema leichte Sprache in der Stadt Erlangen statt, in welcher städtische Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert wurden, Grundlagen zum Thema erlernten und einen ersten Übersetzungstest machen konnten. Die Fortbildung wurde im Tandem durchgeführt, wobei eine Dozentin ohne und eine mit Lernbehinderung die Themen präsentierten.

 

Darüber hinaus ermöglicht es ein Stadtratsbeschluss gehörlosen Menschen, bei der Teilnahme an städtischen Veranstaltungen auf Anfrage einen Gebärdensprachdolmetscher finanziert zu bekommen.

 

Im Jahr 2017 soll ein Kulturführer in leichter Sprache erscheinen, der Freizeit-Guide für neu zugezogene Kinder und Jugendliche vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt wird in einfacher Sprache aufgelegt. Daneben planen auch das Stadtmuseum und die Volkshochschule weitere Aktivitäten. Vom Museum soll ein Flyer erscheinen, und die Volkshochschule plant in ihrem Programm eine Rubrik in einfacher Sprache.

 

Um die weiteren Planungen besser zu koordinieren, erarbeiten die Inklusionsstelle und der Behindertenbeauftragte in Kooperation mit der Pressestelle und dem e-Governmentcenter Vorschläge für die weiteren Umsetzungsschritte.

Dazu muss zunächst erhoben werden, welche Informationen möglichst schnell in leichter oder einfacher Sprache bzw. Gebärdensprache vorgehalten werden müssen und wie das umgesetzt werden kann. Darüber hinaus wird an der Barrierefreiheit von Dokumenten gearbeitet und der Markt der technischen Unterstützung in diesem Bereich erkundet. (z.B. ÜbersetzungsApp in einfache und leichte Sprache, Gebärdensprachvideos u.ä.)

Als externe Experten stehen unter anderem Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Erlangen sowie der Access Integrationsbegleitung gGmbH zur Verfügung.

In einem zweiten Schritt werden danach mit den Ämtern und der Politik weitere Vorgehensmöglichkeiten abgestimmt mit einer Einschätzung der dafür jeweils benötigten Ressourcen.

 


Anlagen:        Infoblatt zur barrierefreien Kommunikation