Betreff
Planungsgruppe Kindertagesbetreuung in Erlangen - Erweiterung der Aufgaben und neue Zusammensetzung
Vorlage
51/141/2017
Aktenzeichen
HMN-T.2845
Art
Beschlussvorlage

Aufgaben und Zusammensetzung der Planungsgruppe Kindertagesbetreuung werden wie in der Vorlage beschrieben abgeändert. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt Erlangen (s. §80 SGB VIII und BayKiBiG, 2. Teil). Dabei sind u.a. „die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen“ (§ 80 Abs. 3 SGB VIII). Um dies zu realisieren, wurde die Planungsgruppe Kindertagesbetreuung vom Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 09.02.2006 eingesetzt und hat sich seitdem mindestens einmal jährlich getroffen.

Die Planungsschritte im Bereich der Kindertagesbetreuung sind durch das Bayerische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen normiert:[1]

 

 

 

Bisherige Aufgaben der Planungsgruppe:

Erarbeitung von Empfehlungen für die Entscheidungsfindung in den kommunalpolitischen Gremien zu

·         den Planungs- und Ausbauschritten,

·         den finanziellen Folgen und

·         dem „Um- und Rückbau“ von Kindergartenplätzen bei Überversorgung.

 

Im Beschluss von 2006 wurde die Zusammensetzung wie folgt beschrieben:

·         je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche, ein Vertreter des DPWV als dem Dachverband der kleinen Träger sowie ein Vertreter der weiteren freien Träger

·         die Leiterin der Abteilung Kindertageseinrichtungen als Vertreterin des öffentlichen Trägers

·         der Referent für Kultur, Jugend und Freizeit und /oder die Leiterin des Jugendamtes

·         der Mitarbeiter der Jugendhilfeplanung

·         die Mitarbeiterin „Angelegenheiten freier Träger“

·         die Leiterin der „Koordinationsstelle Kindertagespflege“

·         Vertreter/in der Schulen bzw. des Schulamtes

·         ggf. weitere sachkundige Personen

·         (z.B. Vertreter/innen von Betrieben, Agentur für Arbeit ...)

 

Die Planungsgruppe Kindertagesbetreuung hat sich u.a. bei ihrem letzten Treffen am 20.03.2017 mit der bisherigen Zusammensetzung und den bisherigen Aufgaben der Planungsgruppe befasst.

Sie empfiehlt einvernehmlich, die Arbeit der Planungsgruppe mit folgenden Veränderungen fortzusetzen:

 

Zukünftige Aufgaben der Planungsgruppe:

Die Planungsgruppe erhält die Aufgabe, Empfehlungen für die Entscheidungsfindung in den kommunalpolitischen Gremien zu erarbeiten bezüglich

·         der Planungs- und Ausbauschritte,

·         der finanziellen Folgen,

·         des „Um- und Rückbaus“ von Kinderbetreuungsplätzen bei Überversorgung,

·         der Weiterentwicklung von Qualität in der Kindertagesbetreuung und

·         der Umsetzung von wohnortnaher Inklusion in der Kindertagesbetreuung.

 

 

Zukünftige Zusammensetzung der Planungsgruppe:

·         je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche, ein Vertreter des Paritätischen als Dachverband der kleinen Träger, ein Vertreter der AWO sowie drei Vertreter der weiteren Träger

·         die Leiterin der Abteilung Kindertageseinrichtungen als Vertreterin des öffentlichen Trägers

·         den Leiter der Abteilung Soziale Dienste als Vertreter des öffentlichen Trägers

·         die Referentin für Bildung, Kultur und Jugend

·         den Leiter des Jugendamtes

·         die Sachgebietsleiterin Freie Träger und Zuschusswesen

·         die Leiterin der „Koordinationsstelle Kindertagespflege“

·         eine/n Vertreter/in der Schulverwaltungsamtes

·         eine/n Vertreter/in des staatlichen Schulamtes

·         ggf. weitere sachkundige Personen

(z.B. Vertreter/innen von Betrieben, Agentur für Arbeit ...)

·         der Mitarbeiter der Jugendhilfeplanung

Die Planungsgruppe entscheidet über die Zusammensetzung der drei weiteren Trägervertreter (aktueller Vorschlag: Lebenshilfe, Kinderhaus Nürnberg, Johanniter) und ggf. weiterer sachkundiger Personen.

 

Die veränderte Zusammensetzung würde die veränderte Trägerstruktur von Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtgebiet von Erlangen abbilden und gleichzeitig mit ihrer Gruppengröße die Arbeitsfähigkeit der Planungsgruppe erhalten.

Die Aufgabenerweiterung um wohnortnahe Inklusion nimmt die gesetzliche Normierung (u.a. BayKiBiG, 2. Teil, Art. 7) und die Schwerpunktentscheidungen der Stadt Erlangen auf.

In der bundesweiten Fachöffentlichkeit besteht weitgehend Einigkeit, dass nach dem quantitativen Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen das Thema Qualität in den Focus genommen werden solle. Zudem wurde mit der Erweiterung des SGB VIII um den §79a dem öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. die Aufgabe übertragen, in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen die Qualität von Leistungen der Jugendhilfe weiterzuentwickeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Praxisleitfaden für die kommunale Bedarfsplanung, 2006


Anlagen: Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 09.02.2006