Die Veränderungen im Bereich Infopoint und gemeinsames Arbeitsmarktbüro (GAB) werden zur Kenntnis genommen. Die Weiterführung von Infopoint und GAB werden beschlossen.
Als Anfang 2016 in
Erlangen über 1200 Flüchtlinge angekommen waren und wöchentlich 70 Flüchtlinge
zugewiesen wurden, hat der Stadtrat die
Verwaltung beauftragt einen Infopoint und ein gemeinsames Arbeitsmarktbüro zu
konzipieren. So wurden zum 01.09.2016 der Infopoint und das gemeinsame
Arbeitsmarktbüro in den Räumlichkeiten des Sozialamtes etabliert.
- Der Infopoint im Rathaus mit mehrsprachiger Weitervermittlung
Flüchtlinge
benötigen im Rathaus für zahlreiche Behördengänge Beratungen zu verschiedensten
Themen (Aufenthaltsstatus, Lebensunterhalt etc.).Dies führt insbesondere bei den Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeitern in der Ausländerbehörde, im Sozialamt, im Standesamt, bei der
Asylsozialberatung und Migrationsberatung zu einer Mehrbelastung und zu einem hohen Andrang in den jeweiligen
Gängen. Das mehrsprachige Personal im Infopoint begleitet und unterstützt die
Flüchtlinge vor allem mit Dolmetscherleistungen.
Seit Anfang 2017
ist der Zuzug von Asylbewerbern rückläufig und gleichzeitig steigt die Zahl der
anerkannten Flüchtlinge mit dauerhafter Bleibewahrscheinlichkeit stark an.
Durch die steigende
Anzahl an Flüchtlingen mit dauerhaftem Bleiberecht haben sich auch die
Aufgabenfelder im Infopoint geändert. So ist man vom anfänglichen mobilen
Übersetzungsservice in die Integrationsarbeit übergegangen. Seit Dezember 2016
führt der Infopoint das Clearingsverfahren mit anschließender
Kompetenzfeststellung für die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge (derzeit 292
Betroffene) durch. Für das Clearingsverfahren wurden Sprach- und
Einstufungstests für Mathematik und Englisch, die den Bildungsstand in den zwei
relevanten Fächern feststellen sollen, entwickelt. Diese Tests haben als
Grundlage die Prüfung des Qualifizierten Mittelschulabschlusses. Wichtig ist
die Übersetzung vor allem für den Mathematiktest, da in den arabischen Ländern
unterschiedliche Zahlensysteme und Schreibweisen verwendet werden. Bei der
Durchführung dieser Tests sind interkulturelle- und Sprachkompetenzen des
Personals im Infopoint sehr hilfreich. Nach dem die Berufsschulpflichtigen
gecleart sind, werden sie in der staatlichen Berufsschule oder anderen Schulen
weiter begleitet. Das Testverfahren für das Clearing wurde immer wieder
optimiert und an die steigenden Ansprüche angepasst.
Die Ergebnisse des
Clearings und der anschließende Datenaustausch finden in der städtischen
Flüchtlingsdatenbank statt. Hierbei übernimmt der Infopoint für den
Datentransfer notwenige Datenerhebung, von der viele Stellen profitieren. Die
Datenbank ist das zentrale Instrument, mit dessen Hilfe man feststellen kann,
ob alle Flüchtlinge bzw. Berufsschulpflichtige versorgt sind. Der Infopoint
soll auch in Zukunft dafür sorgen, dass für den Integrationsprozess notwendiger
Datentransfer in der Datenbank auch gewährleistet ist.
Der Infopoint
beantwortet außerdem die Fragen der Betriebe und unterstützt die Berufsintegrationsvorklassen
und Berufsintegrationsklassen der Berufsschule oder anderer Schulen, in denen
berufsschulpflichtige Flüchtlinge sind.
Um die
Nachhaltigkeit der bereits begonnen Integrationsprozesse nicht zu gefährden,
muss die bisher leihweise eingesetzte Teilzeitstelle weiterhin im Infopoint
eingesetzt werden, sodass diese bisherige Integrationsarbeit, die durch die
steigende Zahl der Flüchtlinge mit dauerhaftem Bleiberecht immer
anspruchsvoller wird, weitergeführt werden kann.
Da der Infopoint
für o.g. Aufgabenbewältigung und zur Stabilisierung des Integrationsprozesses
in Erlangen weiterhin im gleichen Umfang bestehen bleiben soll, ist die
Schaffung der halben Vollzeitstelle als Leitung des Infopointes dringend
notwendig. Der Stellenbedarf wird im Stellenplanverfahren 2018 kostenneutral
durch Umwandlung einer halben Sachbearbeiterstelle Asyl beantragt.
Zugleich ist der
Infopoint selbst eine Integrationsmaßnahme. Die dort angestellten Menschen sind
Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge, die durch Ihre Tätigkeit im
Rathaus als Mittler zwischen Behörde und Flüchtlingen wirken und gleichzeitig
Integrationsvorbild sind.
Ziele und Aufgaben des Infopoints
a)
Clearing
der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge
b)
Kompetenzfeststellung
c)
Datenerhebung
mit anschließendem Datenaustausch
d)
Optimierung
der Beratung und Vermeidung der Wartezeiten im 5. Stock
e)
Unterstützung
des Gemeinsamen Arbeitsmarktbüros - GAB (siehe
unten): Dolmetschen und Termine vergeben
f)
Unterstützung
der Flüchtlings- und Migrationsberatung
g)
Unterstützung
des Leistungsbereichs SGB II: Dolmetschen, Informieren
h)
Beantwortung
einfacher Fragen der Flüchtlinge in kurdischer, arabischer, persischer und
russischer Sprache
Zielgruppe
a) Menschen mit Fluchthintergrund und
Integrationsbedarf
b) Kunden des GAB
c) Kunden der Flüchtlings- und
Migrationsberatung
d) Kunden des Leitungsbereichs SGB II
Ressourcen und Räumlichkeit
a)
2 mehrsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fluchthintergrund
(werden über die
Budgetrücklage des Amtes 50
finanziert) Einstellung auf 450 €-Basis über Wohlfahrts
verbände
b) 4 ausgestattete Arbeitsplätze (inklusive
Praktikanten)
d) Arbeitszeiten: Öffnungszeiten des
Sozialamtes
e) Halbe Vollzeitstelle leihweise besetzt mit
einer Sachbearbeiterin aus der Abteilung 502-2
f)
Die Kofinanzierung aus flüchtlingsinduzierten Verwaltungskosten wird
geprüft
2.
Einrichtung eines gemeinsamen
Arbeitsmarktbüros (GAB)
Am 01.09.2016 hat
das gemeinsame Arbeitsmarktbüro (GAB), ein gemeinsames Projekt der Stadt
Erlangen, der Agentur für Arbeit Fürth/Erlangen, des GGFA/Jobcenters und der
Ausländerbehörde, seine Arbeit aufgenommen. Das Hauptziel dieses Vorhabens war
den Rechtskreiswechsel (von SGBIII in SGBII) von Asylbewerbern, zu der Zeit
noch über 1200 Personen, zu erleichtern und somit den Arbeitsmarktzugang dieser
Personengruppe zu strukturieren. Hierfür wurde ein Arbeitskreis,
Koordinierungscenter Asyl&Arbeit gegründet. Der Arbeitskreis, in dem die
Stadt Erlangen, die Agentur für Arbeit Fürth/Erlangen, das GGFA/Jobcenter,
Ausländerbehörde und die Migrationsberatung vertreten sind, trifft sich alle
vier Wochen und bespricht die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Seit
der Gründung des GAB hat der Infopoint die Terminierungsfunktion für das
Arbeitsmarktbüro übernommen. Vor jedem Termin wurde vorab mit der
Ausländerbehörde innerhalb von 3 Werkstagen geklärt, ob aufenthaltsrechtliche
Hindernisse gegen eine Arbeitsaufnahme sprechen. Erst nach einer Zusage durch
die Ausländerbehörde hat der Infopoint die Flüchtlinge an das GAB weiter
begleitet.
Der Infopoint
stellt in den letzten Wochen in seiner Aufgabe der Terminierungsfunktion für
das gemeinsame Arbeitsmarktbüro eine Reduzierung fest. Diese hat vor allem
folgende Gründe:
Aufgrund der neuen
Bleiberechtsregelung ist die Erteilung der Arbeitserlaubnisse an Geduldete und
die Asylbewerber aus den Ländern mit weniger Bleibeperspektive restriktiver
geworden. Nur 2 der letzten 10 Anfragen für das gemeinsame Arbeitsmarktbüro
waren positiv.
Die Ausführungen
des Bayerischen Innenministeriums haben die Möglichkeiten zur positiven
Entscheidung bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen eher eingeschränkt
Aufgrund des
beschleunigten Asylverfahrens sinkt die Zahl der Flüchtlinge, die vor dem
Rechtskreiswechsel (von AsylblG in SGB II) stehen. Vor einem Jahr war die Zahl
dieser Personengruppe mit steigender Tendenz weit über 1000. Diese Zahl ist
durch die Anerkennungen des BAMF auf ca. 300 gesunken.
Außerdem sind die
Zugangszahlen der neuen Asylbewerber stark gesunken.
Aufgrund dieser
Entwicklung, insbesondere da derzeit wenige Arbeitserlaubnisse erteilt werden,
sollen zunächst keine wöchentlichen, festen Beratungszeiten der externen
Mitarbeiter mehr eingeplant werden, sondern ab jetzt werden die Mitarbeiter nur
nach vorab angekündigtem Bedarf ins GAB kommen. Der Infopoint und gemAMB
bleiben weiterhin flexibel und ab Herbst können neue Aufgabenschwerpunkte
gesucht und gesetzt werden. Aufgrund des bestehenden Abschiebeverbots in den
Irak und steigender Ablehnung der Asylanträge aus dem Irak könnten viele Iraker
weiterhin im Rechtskreis des AsylbLG verbleiben und somit erneut die
Unterstützung des Infopoints/gemAMB benötigen.
Ziele und Aufgaben
a)
erfolgreiche
Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt unter
Berücksichtigung der individuellen Bleibeperspektive
b)
Zusammenschluss
der relevanten Akteure und deren Ressourcen und Dienstleistungen
rechtskreisübergreifend in einer gemeinsamen Anlaufstelle
c)
Einbindung
in Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
d)
direkte
und gezielte Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktberatung
e)
Beratung
über berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Aktivierungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen mit einer anschließenden Förderung
f)
Informationen
über die gesamten Integrationsprozesse für Arbeitgeber, Träger und Flüchtlinge
Zielgruppe/Personen mit
a)
einer
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BÜMA)
b)
einer
Aufenthaltsgestattung
c)
einer
Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz
d)
Asylberechtigte
Ressourcen und Räumlichkeit
a)
Infopoint
b)
Kooperationspartner:
BA, GGFA, Ausländerbehörde (ABH), Flüchtlings- Migrationsberatung,
Ehrenamtliche
c)
Räumlichkeiten
im Rathaus der Stadt Erlangen sind weiterhin gegeben
d)
3
ausgestattete Arbeitsplätze im GAB
e)
Personal
zeitanteilig gestellt von BA, GGFA, ABH; Flüchtlingsberatung im Nebenzimmer
f)
Arbeitszeiten:
zunächst durch die Bedarfsmeldung durch den Infopoint