Betreff
Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fahrkostenzuschuss);
Abschluss des VGN-FirmenAbos
Vorlage
113/035/2017
Aktenzeichen
III/113
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Werbeaktion zum VGN-FirmenAbo für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird gestartet.
  2. Werden im Rahmen der Werbeaktion 20 % Neukunden im Verhältnis zur Anzahl an Zeitkartenkunden vor Vertragsbeginn gefunden, wird das VGN-FirmenAbo ab dem 01.09.2017 abgeschlossen und der Fahrkostenzuschuss der Stadt Erlangen entsprechend der Regelungen unter Ziffer II angepasst.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fahrkostenzuschuss) wurde durch HFPA-Beschluss (11/117/2013) vom 08.05.2013 neu geregelt. Beschäftigte der Stadt Erlangen, die dauerhaft den öffentlichen Personennahverkehr nutzen (Zeitkarten mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat) werden mit 20 EUR pro Monat gefördert.

 

Das VGN-FirmenAbo bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung neben dem Zuschuss eine weitere Vergünstigung der Fahrkosten (Preisnachlass zwischen 7,5 und 15 %). Die Rabattstaffelungen sind abhängig vom Arbeitgeberzuschuss, von zusätzlichen Neukunden und einer möglichen Jahresvorauszahlung. Das Neukunden-FirmenAbo kommt durch Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen der Stadt Erlangen und der VAG (als Partner der VGN) zustande. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist u.a., dass im Verhältnis zur Anzahl an Zeitkartenkunden vor Vertragsbeginn mindestens 20 % neue Kunden gewonnen werden. Zur Nutzung des VGN-FirmenAbos müssen die Beschäftigten ein JahresAbo abschließen.

 

Die Werbeaktion für die Neukunden wird durch das Personal- und Organisationsamt und der Abteilung Verkehrsplanung im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagement bei der Stadt Erlangen durchgeführt.

 

Im Jahr 2016 haben 284 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Fahrkostenzuschuss beantragt. 148 davon haben den Zuschuss für alle 12 Monate erhalten und haben deshalb vermutlich ein JahresAbo. Der Neukundenanteil von 20 % entspricht somit 30 zusätzlichen Nutzern.

Bei Vertragsabschluss erhebt die VAG für die die Abwicklung der VGN-FirmenAbo-Prozesse ein Entgelt von derzeit 1 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Das Entgelt wird durch die Stadt Erlangen getragen und nicht auf die Beschäftigten umgelegt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Förderung der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Erlangen wird weiter ausgebaut, indem zusätzlich das VGN-FirmenAbo eingeführt wird.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über die Änderung des Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs informiert. Das Personal- und Organisationsamt und die Abteilung Verkehrsplanung bewerben das VGN-FirmenAbo ab dem 01.09.2017.

Werden im Rahmen der Werbeaktion 20 % Neukunden im Verhältnis zur Anzahl an Zeitkartenkunden vor Vertragsbeginn gefunden, wird der Vertrag zum VGN-FirmenAbo abgeschlossen.

 

Das Personal- und Organisationsamt betreut das VGN-FirmenAbo und zahlt den Berechtigten die Förderung aus. Die Förderung einzelner Zeitkarten mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat außerhalb des FirmenAbos bleibt weiterhin bestehen.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

zusätzlich ca. 2.200 €

bei Sachkonto: 541202
                                               (PK)

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        
                               110090 / 11120010 / zentrales Personalkostenbudget

                         sind nicht vorhanden