Betreff
Anfrage der Frau Stadträtin Grille aus der 2. Sitzung des Stadtrates am 23.02.2017 bezüglich der erforderlichen Stellplätze von Bildungseinrichtungen im Gewerbegebiet Tennenlohe
Vorlage
63/164/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die erforderlichen Stellplätze werden nach Ziff. 8.1 und 8.2 der Richtzahlen der Erlanger „Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS)“ festgelegt.

 

Für allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Sonderschulen für Behinderte sind ein Stellplatz je Klasse, zusätzlich ein Stellplatz je acht Schüler über 18 Jahre und ein Fahrradabstellplatz für fünf Schüler erforderlich.

 

Für Hochschulen und Fachhochschulen sind jeweils ein Stellplatz und ein Fahrradstellplatz je drei Studierende erforderlich.