Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2016 des Amtes 51
Vorlage
510/014/2017
Aktenzeichen
IV/51/HP003
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2016 des Amtes 51 i.H.v. 329.931,82 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 98.979,55 EUR wird zugestimmt.

 

Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2016 i.H.v. 98.979,55 EUR und der Mittel in der Budgetrücklage des Amtes von 1.759.907,74 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

 

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2016 des Amtes 51 beträgt

329.931,82 €

 

(2015: 760.534,91 EUR, 2014: 70.160,19 EUR)

 

 

 

 

Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2016 liegen nicht vor

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2016 wurden übertragen

65.562,36 €

 

(2015: 2.596,21 EUR, 2014: 8.156,17 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ergibt sich wie folgt:

Für das Jahr 2016 beträgt der Einnahmeansatz 24.374.974 Euro und der Ausgabenansatz 40.296.723 Euro. Die tatsächlichen Einnahmen betragen 28.147.316 Euro (plus 3.772.342 Euro). Die tatsächlichen Ausgaben ergaben eine Gesamtsumme von 44.470.083 Euro (plus 4.173.360 Euro). Daraus ergibt sich zunächst ein Fehlbetrag von 401.018 Euro. Durch die Schließung der Clearingstelle ab dem April konnte die vorgesehene Refinanzierung nicht erreicht werden. Das Ergebnis wurde deshalb von Amt 20 um den Betrag von 730.950 Euro bereinigt, so dass damit ein Budgetüberschuss von 329.931,82 Euro erreicht werden konnte. Die erhöhten Ein- und Ausgaben sind  u.a. durch die Hilfen für Flüchtlinge bedingt – Mehreinnahmen von ca. 2,6 Mio. und Mehrausgaben von 3,0 Mio.)

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2016 konnte wie geplant erfüllt werden:

2.3

Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Folgende Verwendung des Budgetübertrages i.H.v. 98.979,55 ist geplant:

Beträge in Euro

 

2.4.1

Software Fachcontrolling – Projektverzögerung, keine Entnahme aus Budgetrücklage

32.000,00 €

 

2.4.2

Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Außengeländes und der Einrichtung /Möblierung von Kindertagesstätten
(geplantes Volumen von 112.500 Euro, Restfinanzierung aus Personalkostenerstattung 2016)

66.979,55 €

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 51 in 2016

 

Stand am 01.01.2016

964.911,08 €

 

Entnahmen 2016 aufgrund Fachausschussbeschluss

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

JHA-Beschluss vom 13.04.2016:

 

 

 

 

für verschiedene Bereiche und Projekte

238.805,00 €

120.204,96 €

 

 

für Umbauarbeiten Schillerstr.(Finanzierung erfolgt direkt über das GME – Abstimmung mit Amt 20 am 06.07.2016)

645.911,08 €

0 €

 

 

JHA-Beschluss vom 14.07.2016:

 

 

 

 

Wasserspender für Besprechungen Abt. 513

4.000,00 €

4.013,57 €

 

 

JHA-Beschluss vom 13.10.2016:

 

 

 

 

Software Fachcontrolling

32.000,00 €

erfolgt 2017

 

 

Verwendung der KiTa-Streikgelder (Stadtratsbeschluss 29.10.15)

44.194,85 €

 

44.088,90 €

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

168.307,43 €

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2016

 

 

Gutschrift 1. Quartal

 

253.267,20 €

 

Gutschrift 2. Quartal

 

107.521,88 €

 

Gutschrift 3. Quartal

 

330.221,00 €

 

Gutschrift 4. Quartal

 

272.288,01 €

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

963.298,09 €

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

1.759.901,74 €

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Ergänzende Finanzierung Maßnahmen Außengelände und Möblierung
(siehe oben bei  Nr. 2.4.2)

45.520,45 €

 

2.5.2

Verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal

77.100,00 €

 

2.5.3

Personalfürsorge, Maßnahmen Fachkräftemangel

40.000,00 €

 

2.5.4

Externe Beauftragung Dritter (Gefährdungsbeurteilung, Projektunterstützung, Planungskosten, Internetdienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit)

166.000,00 €

 

2.5.5

Ausweitung Leistungen und Zuschüsse (JHA-Beschlüsse für Zuschüsse und Tagespflege)

126.000,00 €

 

2.5.6

Finanzierung zusätzlicher Personaleinsatz (befristete Stundenerhöhungen, vorzeitige Stellenbesetzung, befristeter Personaleinsatz, vorzeitige Stellenbesetzungen,zbV Stellen)

600.000,00 €

 

2.5.7

Freiwillige Rückgabe an den Gesamthaushalt

300.000,00 €

 

2.5.7

bei vollständigem Abfluss verbleiben in der Rücklage bei Amt 51

405.281,29 €

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die derzeitige Budgetrücklage in Höhe von 1.759.901,74  ist unter anderem durch die hohe Personalkostenerstattung 2016 in Höhe 963.298,00 € bedingt.

 

Die Personalkostenerstattung beruht u.a. auf Erstattungen bei länger andauernden Erkrankungen, nicht oder verspätet besetzten Stellen. In den meisten Fällen mussten die laufende Arbeit durch die verbliebenen Mitarbeiter*innen geleistet werden. Nur ein geringer Anteil entfällt auf Projekte und neue Vorhaben, die dann mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Dies hat in verschiedenen Bereichen zu erheblichen Belastungen geführt. Die laufenden Verhandlungen mit dem Personalamt bzgl. des zusätzlichen Einsatzes von Personal sind noch nicht abgeschlossen, so dass auch die im Jahr 2016 entstandenen Personalkostenerstattungen nicht für weitere Beschäftigungen genutzt werden konnten. Ein Problem sind die Einschränkungen durch den Stellenplan, der nur einen befristeten zusätzlichen Einsatz ermöglicht. Befristete Arbeitsverträge sind jedoch in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation mit zu geringen Fachkräften wenig attraktiv. Soweit die Rahmenbedingungen erklärt sind, sollen die Mittel der Budget-rücklage für weitere zusätzliche Beschäftigungen zur Entlastung des vorhandenen Personals genutzt werden.

 

Eine freiwillige Rückgabe von 300.000,00 Euro geht deutlich über die Höhe des Budgetübertrages von 98.979,55 EUR hinaus. D.h. eine Entlastung des Gesamthaushaltes erfolgt durch die erhöhten Arbeitseinsatz der Mitarbeiter*innen des Amtes 51, die die Arbeit der abwesenden Personen mit übernommen haben, mit den damit verbundenen Belastungen für die betroffenen Personen.


Die Folgen der Deckelung der Personalkostenerstattung sind noch nicht übersehbar. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass trotz der fehlenden Besetzung nach Überschreitung der Obergrenze keine Personalkostenerstattung erfolgt, so dass keine Haushaltsmittel für eine anderweitige Abdeckung des Personalbedarfs zur Verfügung stehen. Sollte dies eintreten, soll auf die Mittel der allgemeinen Rücklage des Amtes 51 zurückgegriffen werden.

 

Die weitere Entwicklung kann in den Haushaltsgesprächen berücksichtigt werden, sodass keine weitergehende freiwillige Rückgabe zum derzeitigen Zeitpunkt erfolgen kann.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 98.979,55 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2016)

 


Anlagen:       
Anlage 1 Budgetabrechnung
Anlage 2: Entwicklung Budgetrücklage