Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2016 des Amtes 51 i.H.v. 329.931,82 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 98.979,55 EUR wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2016 i.H.v. 98.979,55 EUR und der Mittel in der Budgetrücklage des Amtes von 1.759.907,74 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in
EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2016 des Amtes 51 beträgt |
329.931,82 € |
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(2015: 760.534,91 EUR, 2014:
70.160,19 EUR) |
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Lastschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2016 liegen nicht vor |
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In den Investitionshaushalt 2016 wurden übertragen |
65.562,36 € |
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(2015: 2.596,21
EUR, 2014: 8.156,17 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ergibt sich
wie folgt: Für das Jahr 2016 beträgt der
Einnahmeansatz 24.374.974 Euro und der Ausgabenansatz 40.296.723 Euro. Die
tatsächlichen Einnahmen betragen 28.147.316 Euro (plus 3.772.342 Euro). Die
tatsächlichen Ausgaben ergaben eine Gesamtsumme von 44.470.083 Euro (plus
4.173.360 Euro). Daraus ergibt sich zunächst ein Fehlbetrag von 401.018 Euro.
Durch die Schließung der Clearingstelle ab dem April konnte die vorgesehene
Refinanzierung nicht erreicht werden. Das Ergebnis wurde deshalb von Amt 20
um den Betrag von 730.950 Euro bereinigt, so dass damit ein Budgetüberschuss
von 329.931,82 Euro erreicht werden konnte. Die erhöhten Ein- und Ausgaben
sind u.a. durch die Hilfen für
Flüchtlinge bedingt – Mehreinnahmen von ca. 2,6 Mio. und Mehrausgaben von 3,0
Mio.) |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2016 konnte wie geplant
erfüllt werden: |
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2.3 |
Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei
zu entnehmen. |
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2.4 |
Folgende Verwendung des Budgetübertrages i.H.v. 98.979,55 ist geplant: |
Beträge in Euro |
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2.4.1 |
Software Fachcontrolling –
Projektverzögerung, keine Entnahme aus Budgetrücklage |
32.000,00 € |
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2.4.2 |
Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des
Außengeländes und der Einrichtung /Möblierung von Kindertagesstätten |
66.979,55
€ |
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2.5 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 51 in 2016 |
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Stand am 01.01.2016 |
964.911,08 € |
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Entnahmen 2016 aufgrund
Fachausschussbeschluss |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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JHA-Beschluss
vom 13.04.2016: |
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für verschiedene Bereiche und Projekte |
238.805,00 € |
120.204,96 € |
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für Umbauarbeiten Schillerstr.(Finanzierung erfolgt
direkt über das GME – Abstimmung mit Amt 20 am 06.07.2016) |
645.911,08 € |
0 € |
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JHA-Beschluss
vom 14.07.2016: |
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Wasserspender für Besprechungen Abt. 513 |
4.000,00 € |
4.013,57 € |
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JHA-Beschluss
vom 13.10.2016: |
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Software Fachcontrolling |
32.000,00 € |
erfolgt 2017 |
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Verwendung der KiTa-Streikgelder
(Stadtratsbeschluss 29.10.15) |
44.194,85 € |
44.088,90 € |
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tatsächliche
Entnahmen gesamt: |
168.307,43
€ |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung
der Personalaufwendungen 2016 |
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Gutschrift 1. Quartal |
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253.267,20 € |
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Gutschrift 2. Quartal |
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107.521,88 € |
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Gutschrift 3. Quartal |
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330.221,00 € |
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Gutschrift 4. Quartal |
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272.288,01 € |
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Gutschriften
Personalabrechnung gesamt: |
963.298,09 € |
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=
gegenwärtiger Rücklagenstand |
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1.759.901,74 € |
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Folgende Verwendung des gegenwärtigen
Rücklagenstandes ist geplant: |
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2.5.1 |
Ergänzende Finanzierung Maßnahmen Außengelände und
Möblierung |
45.520,45 € |
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2.5.2 |
Verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen für das
Personal |
77.100,00 € |
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2.5.3 |
Personalfürsorge, Maßnahmen Fachkräftemangel |
40.000,00 € |
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2.5.4 |
Externe Beauftragung Dritter
(Gefährdungsbeurteilung, Projektunterstützung, Planungskosten,
Internetdienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit) |
166.000,00 € |
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2.5.5 |
Ausweitung Leistungen und Zuschüsse (JHA-Beschlüsse
für Zuschüsse und Tagespflege) |
126.000,00 € |
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2.5.6 |
Finanzierung zusätzlicher Personaleinsatz
(befristete Stundenerhöhungen, vorzeitige Stellenbesetzung, befristeter
Personaleinsatz, vorzeitige Stellenbesetzungen,zbV Stellen) |
600.000,00 € |
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2.5.7 |
Freiwillige Rückgabe an den Gesamthaushalt |
300.000,00 € |
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2.5.7 |
bei vollständigem Abfluss verbleiben in der
Rücklage bei Amt 51 |
405.281,29 € |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die derzeitige Budgetrücklage in Höhe von 1.759.901,74 ist unter anderem durch die hohe Personalkostenerstattung 2016 in Höhe 963.298,00 € bedingt.
Die Personalkostenerstattung beruht u.a. auf Erstattungen bei länger andauernden Erkrankungen, nicht oder verspätet besetzten Stellen. In den meisten Fällen mussten die laufende Arbeit durch die verbliebenen Mitarbeiter*innen geleistet werden. Nur ein geringer Anteil entfällt auf Projekte und neue Vorhaben, die dann mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Dies hat in verschiedenen Bereichen zu erheblichen Belastungen geführt. Die laufenden Verhandlungen mit dem Personalamt bzgl. des zusätzlichen Einsatzes von Personal sind noch nicht abgeschlossen, so dass auch die im Jahr 2016 entstandenen Personalkostenerstattungen nicht für weitere Beschäftigungen genutzt werden konnten. Ein Problem sind die Einschränkungen durch den Stellenplan, der nur einen befristeten zusätzlichen Einsatz ermöglicht. Befristete Arbeitsverträge sind jedoch in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation mit zu geringen Fachkräften wenig attraktiv. Soweit die Rahmenbedingungen erklärt sind, sollen die Mittel der Budget-rücklage für weitere zusätzliche Beschäftigungen zur Entlastung des vorhandenen Personals genutzt werden.
Eine freiwillige Rückgabe von 300.000,00 Euro geht deutlich über die Höhe des Budgetübertrages von 98.979,55 EUR hinaus. D.h. eine Entlastung des Gesamthaushaltes erfolgt durch die erhöhten Arbeitseinsatz der Mitarbeiter*innen des Amtes 51, die die Arbeit der abwesenden Personen mit übernommen haben, mit den damit verbundenen Belastungen für die betroffenen Personen.
Die Folgen der Deckelung der Personalkostenerstattung sind noch nicht
übersehbar. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass trotz der
fehlenden Besetzung nach Überschreitung der Obergrenze keine
Personalkostenerstattung erfolgt, so dass keine Haushaltsmittel für eine
anderweitige Abdeckung des Personalbedarfs zur Verfügung stehen. Sollte dies
eintreten, soll auf die Mittel der allgemeinen Rücklage des Amtes 51
zurückgegriffen werden.
Die weitere Entwicklung kann in den Haushaltsgesprächen berücksichtigt werden, sodass keine weitergehende freiwillige Rückgabe zum derzeitigen Zeitpunkt erfolgen kann.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 98.979,55 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2016)
Anlagen:
Anlage 1 Budgetabrechnung
Anlage 2: Entwicklung Budgetrücklage