Betreff
CSU-Fraktionsantrag 018/2017; Brucker Kirchweihbaum
Vorlage
32-3/020/2017
Aktenzeichen
III/32-3
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der CSU-Antrag Nr. 018/2017 ist damit bearbeitet.


 

Mit Antrag vom 07. Februar 2017, Nr. 018/2017, beantragte die CSU-Fraktion den Bau einer Aufstellvorrichtung / Baumrutsche zum Aufstellen des Kirchweihbaumes bis zur Brucker Kirchweih 2017 (30.06. bis 03.07.2017); siehe Anlage.

Veranstalter der Brucker Kirchweih ist die Stadt Erlangen, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt. Das traditionelle Aufstellen des Kirchweihbaumes erfolgt durch die Brucker Gaßhenker 1970 e.V. zusammen mit den „Brucker Kerwasburschen und Madli“. Bis vor wenigen Jahren stand der Kirchweihbaum am Kirchweihplatz Bruck. Derzeit wird der Baum auf einer öffentlich gewidmeten Ortsstraße bzw. Fußweg Ecke Schorlachstraße aufgestellt.


Bevor mit dem Bau einer Aufstellvorrichtung / Baumrutsche für den Kirchweihbaum begonnen werden kann, sind folgende grundsätzliche Punkte abzuklären:

1. Lage und Ausrichtung des Schachtes, Andienung

Die Geeignetheit des Standortes muss bei dauerhafter Einrichtung der Aufstellvorrichtung / Baumrutsche technisch und verkehrsrechtlich umfassend geprüft werden. Die technische Planung selbst kann nur in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro erfolgen. Verschiedene städtische Fachämter sind daran zu beteiligen.

 

2. Abklärung der sicherheitstechnischen Belange
Hier gilt es unter anderem die erforderlichen Abstände, Sicherheitszonen beim Aufstellen, etc. festzustellen und festzulegen. Eine Abfrage der sicherheitsrechtlichen Belange und Auflagen bei den entsprechenden Fachämtern und Institutionen ist erforderlich.

 

3. Finanzierung
Aus den Erfahrungen anderer Ortsteilkirchweihen ist mit Kosten in Höhe von 8.000 bis 10.000 € zu rechnen. Im Budget von Amt 32 sind dafür im Haushalt 2017 keine Mittel vorgesehen. Die Budgetrücklage / Budgetübertrag von Amt 32 bietet hierfür aufgrund anderer Prioritäten ebenfalls keinen Spielraum.
Zuschüsse zur Brauchtumspflege werden von Amt 41 gewährt. Weitere Finanzmittel zur Umsetzung des Planungs- und Bauvorhabens sind bei Amt 41 im Haushaltsjahr 2017 ebenfalls nicht vorhanden.

D.h. die Umsetzung der Maßnahme bis zur Brucker Kirchweih 2017 ist nicht möglich, da eine ausreichende Untersuchung, Planung und Finanzierung nicht vorhanden ist.

 

Die Thematik wurde mit den „Brucker Kerwasburschen und Madli“ ausführlich besprochen. Diese verfügen selbst nicht über das erforderliche Fachwissen, um die Aufstellvorrichtung / Baumrutsche planen und erstellen zu können. Allerdings hat ein Ingenieurbüro ihnen gegenüber zugesagt, kostenlos die Planungen für die Aufstellvorrichtung / Baumrutsche zu übernehmen.

 

Für 2017 wurde deshalb als Übergangslösung durch die „Brucker Kerwasburschen und Madli“ eine Aufstellhilfe, geplant vom gleichen Ingenieurbüro, in Auftrag gegeben. Damit soll das Weggleiten des Baumes vom Baumloch verhindert werden, insbesondere für den Fall dass evtl. eine Haltestange verrutscht. Außerdem wird bis zur Fertigstellung einer Aufstellvorrichtung / Baumrutsche nur noch ein Kirchweihbaum mit einer maximalen Höhe von 20 m aufgestellt.

 

Für die zukünftige Lösung wird die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018 einen Betrag i.H.v. 10.000 € für den Bau der Aufstellvorrichtung / Baumrutsche beantragen.

Nach Genehmigung der Finanzmittel 2018 kann die Ausführung nach den Planungen des Ingenieurbüros in Auftrag gegeben werden. Dies unter der Annahme, dass, wie gegenüber den „Brucker Kerwasburschen und Madli“ zugesagt, die Planungsleistungen kostenlos erbracht werden. Andernfalls würde nach Genehmigung der Finanzmittel 2018 erst mit den Planungsarbeiten begonnen werden können.


Anlagen:
CSU-Fraktionsantrag Nr. 018/2017; Brucker Kirchweihbaum