Betreff
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in der Christian-Ernst-Straße 37a - Fl.Nr.2507/121 - Sachstand
Vorlage
611/176/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Für das Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in der Christian-Ernst-Straße 37a“ wurde im Bauausschuss / Werksausschuss  für den Entwässerungsbetrieb am 03.05.2016 das gemeindliche Einvernehmen aus folgenden Gründen nicht erteilt:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Baulinienplanes 36b. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen richtet sich daher nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Das beantragte Einfamilienhaus liegt vollständig außerhalb der bebaubaren Grundstücksflächen. Die beantragte Befreiung (§ 30 Abs. 2 BauGB) von den Baugrenzen kann nicht erteilt werden, da dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden und sich eine Bebauung in der zweiten Reihe stadtplanerisch nicht einfügt.

 

Herr Stadtrat Wening sprach hierzu die Empfehlung aus, im Hinblick auf eine Nachverdichtung in zweiter Baureihe eine Änderung des Bebauungsplans 36b in Erwägung zu ziehen. Der Beschlussantrag wurde mit 11 gegen 1 Stimmen angenommen.

 

Im Juni 2016 und im Januar 2017 wurde das Vorhaben jeweils im Rahmen einer Bürgersprechstunde behandelt. Die Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung des Themas „Zweitreihenbebauung“ ist zwingend die Zustimmung der Anlieger aus der Christian-Ernst-Straße. Die Verwaltung hat die Bürger um eine formlose Darlegung eines Meinungsbildes gebeten. Eine Rückmeldung der Anlieger liegt der Verwaltung bisher nicht vor.


Anlagen: -