Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2012 hat die Stadt
Erlangen die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Darin heißt es: „Die Umsetzung
der „Charta der Vielfalt“ in unserer Organisation hat zum Ziel, ein
Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht,
Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung,
Alter, sexueller Orientierung und Identität.“
Mit Gründung des
Büros für Chancengleichheit und Vielfalt (HFPA Beschluss am 5.7.2015) wurden
Vielfaltsaspekte verbunden, eine Antidiskriminierungsberatung aufgebaut und
Expertise zum Thema sexuelle Vielfalt eingeholt. Auf Anregung des AK SOGI[1] der von der
Diversity Beauftragten Dr. Cornelia Höschele koordiniert wird, sollten zunächst
mit einer Studie Handlungsempfehlungen zu Fragen der sexuellen Vielfalt bzw.
sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität entwickelt werden.
Die Studie mit dem
Titel: Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune - Bestandsaufnahme und
Handlungsempfehlungen für die Städte Nürnberg und Erlangen, Laufzeit 1.11.2015
– 31.10.2016 wird im Mai der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Städte Nürnberg
und Erlangen haben diese Studie als eine der ersten Studien des neu gegründeten
Centre for Human Rights an der FAU [2] durchführen
lassen.
Den Fraktionen werden die Studienergebnisse und daraus resultierende Handlungsempfehlungen im Mai 2017 zugeleitet und Vorschläge zur Diskussion der Studienergebnisse mit den Fraktionen und in der Verwaltung vorbereitet.