Betreff
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen
Hier: Ausstattung der LSA in der Schallershofer Straße (Höhe Hausnummer 44)
Vorlage
50/078/2017
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird aufgefordert wegen der Dringlichkeit des Einzelfalls die Umrüstung der Ampel möglichst rasch umzusetzen.

 


Als Konsequenz des Stadtrats-Beschlusses „Barrierefreies Erlangen“ von 1998 werden Lichtsignalanlagen bei Umbau oder Neubau mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen versehen. Dabei handelt es sich um Steuerungselemente an der Ampelanlage (Taktiler Signalgeber, der die Grünphase signalisiert, akustisches Orientierungssignal am Ampelmast und akustisches Freigabesignal) und Indikatoren im Gehweg (Rippen- und Noppenplatten).

 

Gelegentlich erhält die Stadtverwaltung Einzelanfragen von blinden oder sehbehinderten Bürgern, die den Bedarf für eine ampelgesteuerte Querung oder Kreuzung in ihrem Wohnbereich oder bei ihrer Arbeitsstätte einfordern. Bisher wurden solche Einzelanfragen mit der Begründung abgelehnt, eine Umgestaltung würde erst bei einem Umbau der Ampelanlage erfolgen.

 

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Erlangen regt an, diese Handhabung zu modifizieren und Einzelanfragen auch positiv zu behandeln, ohne dass eine Umbauplanung vorliegt.

Das Tiefbauamt trägt diese Anregung vom Grundsatz her mit, weist aber auf folgendes hin:

 

„Dies bedeutet, dass derartige Maßnahmen nach einer positiven Beurteilung in das Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes aufgenommen und je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel realisiert werden können. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass bereits jetzt vordringliche und verkehrswichtige Lichtsignalanlagen-Umbaumaßnahmen, z.B. wegen Unfallhäufung, zum Teil zurückgestellt werden müssen, da die jährlich vorhandenen Mittel nicht ausreichend sind, alle Anfragen zu bearbeiten.“

 

Konkret liegt die Anfrage einer Familie vor, die mit berechtigtem Anliegen die Zusatzausstattung einer Bedarfsampel fordert, damit das 10-jährige blinde Kind auf seinem Schulweg diese Ampel nutzen kann, um zu seiner Bushaltestelle zu gelangen ohne die Hilfe der Eltern in Anspruch zu nehmen.

 

Das Kind nimmt für seinen Schulweg den ihr vom Mobilitätstrainer aus Sicherheitsgründen empfohlenen Umweg über die Ampelanlage. Da die Ampel nicht blindengerecht ausgestattet ist, orientiert sie sich am Motorlärm und quert die Straße bei abschwellendem Motorlärm. Sie schließt dann auf haltende und wartende Autos und schließt, dass die Ampel nun Grün für die Fußgänger zeigt. Mit dieser Methode sind allerdings schon einige gefährliche Situationen entstanden, da haltende Laster (Ladevorgang) einen ähnlichen akustischen Eindruck vermittelt haben und sie dann bei Fußgänger-Rot die Ampel überquert hat.

 

Die Lage der Haltestelle erfordert keine Ausstattung mit Indikatoren im Gehwegbereich (also keine Tiefbaumaßnahmen, sondern nur die technische Umrüstung der Ampelanlage). Vom Tiefbauamt werden die Kosten auf ca. 15 000.- € beziffert.

 

Der SGA befürwortet eine Umsetzung der blindengerechten Ausstattung der Ampelanlage in der Schallershofer Straße.