Hier: Ausstattung der LSA in der Schallershofer Straße (Höhe Hausnummer 44)
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert wegen der
Dringlichkeit des Einzelfalls die Umrüstung der Ampel möglichst rasch
umzusetzen.
Als
Konsequenz des Stadtrats-Beschlusses „Barrierefreies Erlangen“ von 1998 werden
Lichtsignalanlagen bei Umbau oder Neubau mit Zusatzeinrichtungen für blinde und
sehbehinderte Menschen versehen. Dabei handelt es sich um Steuerungselemente an
der Ampelanlage (Taktiler Signalgeber, der die Grünphase signalisiert,
akustisches Orientierungssignal am Ampelmast und akustisches Freigabesignal)
und Indikatoren im Gehweg (Rippen- und Noppenplatten).
Gelegentlich
erhält die Stadtverwaltung Einzelanfragen von blinden oder sehbehinderten
Bürgern, die den Bedarf für eine ampelgesteuerte Querung oder Kreuzung in ihrem
Wohnbereich oder bei ihrer Arbeitsstätte einfordern. Bisher wurden solche
Einzelanfragen mit der Begründung abgelehnt, eine Umgestaltung würde erst bei
einem Umbau der Ampelanlage erfolgen.
Der
Behindertenbeauftragte der Stadt Erlangen regt an, diese Handhabung zu
modifizieren und Einzelanfragen auch positiv zu behandeln, ohne dass eine
Umbauplanung vorliegt.
Das
Tiefbauamt trägt diese Anregung vom Grundsatz her mit, weist aber auf folgendes
hin:
„Dies
bedeutet, dass derartige Maßnahmen nach einer positiven Beurteilung in das
Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes aufgenommen und je nach Verfügbarkeit der
erforderlichen Haushaltsmittel realisiert werden können. Es ist aber darauf
hinzuweisen, dass bereits jetzt vordringliche und verkehrswichtige
Lichtsignalanlagen-Umbaumaßnahmen, z.B. wegen Unfallhäufung, zum Teil
zurückgestellt werden müssen, da die jährlich vorhandenen Mittel nicht
ausreichend sind, alle Anfragen zu bearbeiten.“
Konkret
liegt die Anfrage einer Familie vor, die mit berechtigtem Anliegen die
Zusatzausstattung einer Bedarfsampel fordert, damit das 10-jährige blinde Kind
auf seinem Schulweg diese Ampel nutzen kann, um zu seiner Bushaltestelle zu
gelangen ohne die Hilfe der Eltern in Anspruch zu nehmen.
Das Kind
nimmt für seinen Schulweg den ihr vom Mobilitätstrainer aus Sicherheitsgründen
empfohlenen Umweg über die Ampelanlage. Da die Ampel nicht blindengerecht
ausgestattet ist, orientiert sie sich am Motorlärm und quert die Straße bei
abschwellendem Motorlärm. Sie schließt dann auf haltende und wartende Autos und
schließt, dass die Ampel nun Grün für die Fußgänger zeigt. Mit dieser Methode
sind allerdings schon einige gefährliche Situationen entstanden, da haltende
Laster (Ladevorgang) einen ähnlichen akustischen Eindruck vermittelt haben und
sie dann bei Fußgänger-Rot die Ampel überquert hat.
Die Lage
der Haltestelle erfordert keine Ausstattung mit Indikatoren im Gehwegbereich
(also keine Tiefbaumaßnahmen, sondern nur die technische Umrüstung der
Ampelanlage). Vom Tiefbauamt werden die Kosten auf ca. 15 000.- € beziffert.
Der SGA befürwortet eine Umsetzung der blindengerechten Ausstattung der Ampelanlage in der Schallershofer Straße.