Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2016 des Amtes 40
Vorlage
40/112/2017
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2016 des Amtes 40 i. H. v. -143.528,41 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes in voller Höhe durch Entnahme aus der „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des Amtes wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 808.009,36 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Übertrag von negativen Gesamtbudgetergebnissen zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll grundsätzlich dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten. Ein Verlustvortrag bei Amt 40 ist jedoch nicht erforderlich.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2016 des Amtes 40 beträgt

-143.528,41

 

(2015: 0,00 EUR, 2014: -379,578,65 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2016 haben betragen

 

für das 1.Quartal

0,00

 

 

für das 2.Quartal

0,00

 

 

für das 3.Quartal

0,00

 

 

für das 4.Quartal

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2016 wurden übertragen

126.143,03

 

(2015: 43.537,61 EUR, 2014: 33.040,39 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist zurückzuführen auf:

 

Mindereinnahmen bei Lehrpersonalzuschüssen für die drei städtischen Schulen bedingt durch rückläufige Schülerzahlen sowie Mindereinnahmen bei Gastschulbeiträgen (insbesondere bei der Berufsschule)

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2016 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Die geplante Fortführung der Schulentwicklungsplanung konnte aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht erfolgen.

 

 

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant (Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

---

0,00

 

2.4.2

---

0,00

 

2.4.3

---

0,00

 

2.4.4

---

0,00

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 40 in 2016

 

Stand am 01.01.2016

442.617,57

 

Entnahmen 2016 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (21.04.2016)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Finanzierung pädagogisch notwendiger Maßnahmen an städtischen Schulen (z. B. Image-Film 40-T, Einrichtung Übungsfirmen 40-W, Interaktive Whiteboards und Mobiliar 40-M)

250.000,00

83.077,93

 

 

für umzugsbedingte Kosten Medienzentrum, Amt 40 sowie externe Vergabe von Reparaturaufträgen durch das Medienzentrum

20.000,00

10.316,00

 

 

für Einrichtung BIJ-Klassen an der Berufsschule (anteilig; Deckungsvorschlag zur MNB)

0,00

10.000,00

 

 

für die Deckung von Personalkosten für abgeordnetes Lehrpersonal sowie kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

0,00

33.087,18

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-136.481,11

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2016

 

 

Gutschrift 1. Quartal

156.401,96

 

 

Gutschrift 2. Quartal

121.367,89

 

 

Gutschrift 3. Quartal

254.994,22

 

 

Gutschrift 4. Quartal

112.637,24

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+645.401,31

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-143.528,41

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

808.009,36

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Mehrkosten Schülerbeförderung durch jährliche Tariferhöhung (erfolglos bei Amt 20 protestiert, siehe Budgetdokumentation)

40.000

 

2.5.2

Erhöhung Schulsubbudgets für Übergangsklassen (erfolglos bei Amt 20 protestiert, siehe Budgetdokumentation)

10.000

 

2.5.3

Ausbau der Ganztagsbetreuung (erfolglos bei Amt 20 protestiert, siehe Budgetdokumentation)

44.000

 

2.5.4

Inklusionsprojekt „Jeder IS(S)T anders“ (Nachmeldung zum HH erfolglos, siehe Budgetdokumentation)

13.100

 

2.5.5

Schulwegsicherung (erfolglos bei Amt 20 protestiert) (Investitionsmaßnahme)

20.000

 

2.5.6

Mindereinnahmen Schulraumvermietung aufgrund kostenfreier Überlassung für muttersprachlichen Unterricht (lt. Beschluss des Bildungsausschusses Finanzierung aus der Budgetrücklage)

9.600

 

2.5.7

Personalkosten IT-Koordination (0,5 VZÄ, S100)

12.000

 

2.5.8

Finanzierung pädagogisch notwendiger Maßnahmen an Schulen wie beispielsweise:

40-T: diverse Lehr- und Lernmittel wie z. B. Pneumaticventile, Dokumentenkameras, Lehrplatten, Relaiskästen, Switche etc.

40-M: Mikroskop, Bestuhlung Probenraum Orchester/Chor, Kameras mit Videofunktion

40-W: Lehrerpulte, Dokumentenkameras sowie Einrichtung des Raums „Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle“

414.309,36

 

2.5.9

Notwendige Beschaffungen für das Medienzentrum (insbesondere Tablets für den Verleih an Schulen) sowie externe Vergabe von Reparaturaufträgen

20.000

 

2.5.10

Neumöblierungsmaßnahmen an der Ernst-Penzoldt-Mittelschule wie z. B. Verwaltungsräume, Lehrerzimmer, Poststelle, Druckerei und Teeküche

50.000

 

2.5.11

Neubeschaffungen für den Bereich Anlagenmechanik an der Berufsschule wie z. B. eine Motortafelschere und diverse Sägen (veraltete Maschine wurde aus Sicherheitsgründen stillgelegt)

30.000

 

2.5.12

Beschaffung von Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Lichttechnik für die Turnhalle des MTG

45.000

 

2.5.13

Freiwillige Rückgabe

100.000

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Keine weitere Veranlassung geboten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ein Verlustvortrag nach 2017 ist aufgrund der vollständigen Deckung aus der Sonderrücklage Budgetergebnisse nicht erforderlich.

 


Anlagen:        Budgetabrechnung 2016 für Amt 40