GSB-Bericht 2016
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2016 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des
Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen
Wassergesetzes (BayWG) Art 38. haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten
dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
(Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.
Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der
gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen,
beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an
den Gewässerbenutzer zu erstellen.
Die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragtenleiters des EBE erfolgte mit
Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F.
mit Wirkung
zum 01. April 2003.
Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2016, d.h. vom 01.01.2016 bis 31.12.2016,
keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden
Pflichten festgestellt werden.
Der für das Jahr 2016 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 20,72 % über dem
Vorjahreswert von 17,69 % und unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.
Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 20,72 % in 2016 (18,64 % in
2014 und 17,69 % in 2015) ist im Jahr 2017 sowie in den Folgejahren das
Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.
Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen
hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf den
Umweltbericht 2016 verwiesen.
Siehe hierzu Vorlage Umweltbericht 2016 in gleicher Sitzung.