Betreff
Förderung der neugegründeten Vereine der Sportgemeinschaft Siemens Erlangen e.V.
Vorlage
52/138/2017
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die neugegründeten Vereine der Sportgemeinschaft Siemens Erlangen e.V. erhalten ab sofort Leistungen gemäß den Richtlinien der städtischen Sportförderung.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Unter dem Dach der Freizeitgemeinschaft Siemens Erlangen e.V. existierten bislang 18 Sportabteilungen, deren Gemeinnützigkeit durch entsprechende Freistellungsbescheide des Finanzamtes Erlangen nachgewiesen wurde, die aber bislang keine eingetragenen Vereine waren.

 

Förderberechtigt war deshalb die Freizeitgemeinschaft Siemens Erlangen e.V. als Hauptverein.

 

Die Abteilungen, die weiterhin eine Sportförderung in Anspruch nehmen möchten, haben sich im Februar 2017 beim zuständigen Vereinsregister des Amtsgerichtes Fürth als eingetragene Vereine mit Sitz in Erlangen eintragen lassen.

 

Damit würden sie jedoch noch nicht alle allgemeinen Voraussetzungen für die Förderungsberechtigung erfüllen, da gemäß Teil A Nr. 2.2 der Richtlinien der städtischen Sportförderung zum Zeitpunkt der Antragstellung der Verein mindestens zwei Jahre im Vereinsregister eingetragen sein muss.

 

Der Vorsitzende der Freizeitgemeinschaft Siemens Erlangen e.V., Herr Siegfried Rudolph, hat deshalb beantragt, für die betroffenen Sportvereine von dieser Regelung ausnahmsweise abzuweichen. Nachdem die einzelnen Sportabteilungen seit vielen Jahren feste Bestandteile im Erlanger Sport sind, befürwortet die Verwaltung diesen Antrag.

 

Von folgenden neugegründeten Vereinen liegen aktuell Zuschussanträge vor:

 

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Badminton e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Fechten e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Fußball e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Handball e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Karate e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Leichtathletik e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Schwimmen e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Tischtennis e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Unterwassergruppe e.V.

-       Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Volleyball e.V.

 

Von den bisherigen Abteilungen Bergsteigergruppe, Faltbootgruppe, Faustball, Kegeln, Radsportgruppe, Schachgemeinschaft, Sportschützen und Taekwondo liegen noch keine Mitteilungen über die Eintragung im Vereinsregister und Zuschussanträge vor.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Förderungen oder Sonderregelungen können im Einzelfall durch den Sportbeirat und Sportausschuss entschieden werden (Teil A Nr. 2 Satz 5 und Teil A Nr. 3 Satz 2 der Sportförderrichtlinien).

 

Die neugegründeten Vereine der Sportgemeinschaft Siemens Erlangen e.V. sollen ab sofort Mittel aus der städtischen Sportförderung erhalten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beim Vorliegen aller sonstigen Förderungsvoraussetzungen sollen die fristgerecht eingereichten Anträge der Vereine der Sportgemeinschaft Siemens Erlangen e.V. für Barzuwendungen und Übungsleitungspauschalen bewilligt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X                     sind vorhanden auf Kst 520090/KTr 42110052/Sk 530101

                   sind nicht vorhanden

 


Anlage:          Sportförderung für SGS Vereine I - III