Betreff
Änderung der Förderrichtlinien zur Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen
Vorlage
31/135/2017
Aktenzeichen
I/31/32.36.11/0015
Art
Beschlussvorlage

Die seit 2002 bestehende und  2009 geänderte Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden wird ergänzt und geändert durch die Förderung von solarthermischen Anlagen und von Wärmdämmung des Daches von Wohngebäuden im Bestand.

Den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen und Änderungen der Förderrichtlinien zur Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Änderung beruht maßgeblich auf dem Fraktionsantrag der SPD Nr. 108/2016 vom 18.10.206 zum Arbeitsprogramm des Amtes 31 und dem Beschluss 31/124/2016 vom 15.11.2016.
Die Stadt Erlangen zieht Konsequenzen aus den Ergebnissen und Empfehlungen des Integrierten Klimaschutzkonzepts. Ziel ist die Senkung von CO2-Emissionen durch Steigerung der Sanierungsrate von Wohngebäuden und Ausbau der aktiven Sonnennutzung durch solarthermische Anlagen bei Wohnbauten im Bestand.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Obwohl diese Maßnahmen bereits durch Bund und teilweise auch Land gefördert werden, besteh auf Grund der hohen Kosten dieser Maßnahmen, verbunden mit langen Amortisationszeiten nur ein sehr geringer Anreiz. Durch die Kumulierbarkeit der Zuschüsse des Bundes, des Landes und der Stadt Erlangen soll deutlich mehr Anreiz geschaffen werden. Die Kumulierung ist auf 20% der Investitionskosten begrenzt.
Neben der bereits bestehenden Bezuschussung der Dämmung der Fassade wird die Richtlinie ergänzt um die Förderung solarthermischer Anlagen und der Dämmung des Daches.

 

 

 

Weitere Änderungen:

·         Kumulierbarkeit der Zuschüsse: Das Förderprogramm ist ausdrücklich als Ergänzung zu den Förderprogramm des Bundes und des Landes gedacht. Die Bezuschussung kann dadurch bei maximal 20% liegen. Dies senkt die Amortisationszeiten dieser Maßnahmen auf ein motivierendes Maß.

·         Es kann pro Antragsteller pro Jahr nur ein Zuschuss gewährt werden, insgesamt können zwei Zuschüsse gewährt werden. Die Antragstellung beschränkt sich auf natürliche Personen und Eigentümergemeinschaften.

·         Gefördert werden Wohngebäude bis maximal 6 Wohneinheiten.

·         Der Gesamtförderbetrag summiert sich auf 2.600 €.

 

Förderfähige Maßnahme

Umfang der Förderung

Dämmung der Außenwand

10 %, max. 2.000 €

Dämmung des Daches         

10 %, max. 2.000 €

Solarthermische Anlage

50 €/m², max. 600 €

Gesamtförderbetrag

max. 2.600 €

 


Die Kosten für solarthermische Anlagen zur Brauchwassererwärmung oder zur Brauchwassererwärmung mit Heizungsunterstützung werden vom Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) durch Zuschüsse gefördert. Auch unter Berücksichtigung dieser Zuschüsse liegt die Wirtschaftlichkeit solarthermischer Analgen im Grenzbereich. Eine Integration solarthermischer Anlagen in den Heizungskreislauf erfolgt daher bislang sehr zögerlich.

      Die Förderrichtlinien zur Dämmung der Fassade und des Daches lehnen sich an die der KfW an. Die Anforderungen sind hoch. Durch die Bezuschussung soll nicht nur motiviert werden dämmende Maßnahmen zu ergreifen sondern diese Maßnahmen auch zukunftsorientiert und qualitativ hochwertig durchzuführen.


 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Förderrichtlinien lehnen sich bezüglich technischer Mindestanforderungen an die Richtlinien der KfW und des BAFA.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: 45.000

bei IPNr.: 561.K 880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K 880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

-       Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden

-       Fraktionsantrag der SPD Nr. 108/2016 vom 18.10.206 zu den Arbeitsprogrammen des Amtes 31

-       Beschluss 31/124/2016 vom 15.11.2016