- Der Haushalt 2018 mit Investitionsprogramm 2017 – 2021 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelmitglieder des Stadtrats.
- In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2018 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2018, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im Haushalts-HFPA (kurz: HH-HFPA) nicht mehr behandelt; im HH-HFPA abgelehnte Anträge werden im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) nicht mehr behandelt.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2018 für die Abschlussberatungen im HH-StR dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
- Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Termingerechte und Ressourcen schonende Haushaltsaufstellung 2018.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2018 sehen wie folgt aus:
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ziel des Finanzreferates ist es für einen zügigen und ressourcen-schonenden Ablauf der Haushaltsberatungen zu sorgen. Aus diesem Grunde werden maßgebliche Regelungen zum Verfahrensablauf der Haushaltsberatungen festgelegt, die sich bei der Haushaltsaufstellung für 2017 bereits bewährt haben. Die Ziffern 2 bis 6 des Antragstextes wurden vom Stadtrat am 28.04.2016 bereits beschlossen mit der Maßgabe jährlich darüber zu befinden.
Zu Ziff. 2 des Antrags
Eventuelle Vorschläge und Anregungen von Gremien außerhalb von § 12 Nrn. 1 – 10 GeschO und der Beiräte (Agenda 21, Jugendparlament, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat etc.) sind ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen einzubringen.
Zu Ziff. 3 und 4 des Antrags
HFPA und Stadtrat befassen sich immer wieder mit Sachverhalten von geringer finanzieller Bedeutung oder mit Änderungsanträgen zum Haushalt, die im Zuge der Beratungen bereits im Fachausschuss keine Mehrheit erhalten haben. Dies kostet Zeit bei der Aufbereitung der Haushaltsunterlagen in der Kämmerei sowie in der Sitzung des Haushalts-HFPA’s als auch des HH-Stadtrates.
Die Budgets der Fachämter einschließlich der i.d.R. vorhandenen positiven Budgetrücklagen sind vom Volumen so groß, dass Änderungsanträge unter 5.000 € aus den Budgets oder aus Einsparungen bei den investiven Ansätzen finanziert werden können. Absicht bei Einführung der Budgetierung war es, dass Fachamt und Fachausschuss durch Umschichtung im Budget ohne „Belästigung“ des HFPA oder des Stadtrates Angelegenheiten von geringer finanzieller Bedeutung eigenständig abarbeiten können.
Zu Ziff. 5 des Antrags
Diese Regelung hat zu einer wesentlichen Beschleunigung der StR-Sitzung beigetragen.
Zu Ziff. 6 des Antrags
Es dürfen deshalb im HH-StR nur Deckungen vorgeschlagen werden, die sich sachlich oder betraglich außerhalb des vorgeschlagenen Haushaltsabgleichs bewegen (echte Deckungsvorschläge).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Terminplan für die Erstellung des
Haushalts 2018 mit Investitionsprogramm
2017 -2021