hier: Billigungsbeschluss
Antrag Nr. 3 aus der Bürgerversammlung am 01.12.2016 für das Versammlungsgebiet "Gesamtstadt"
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 der Stadt Erlangen – Hans-Geiger-Straße – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 21.03.2017 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
- Der Antrag Nr. 3 aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet „Gesamtstadt“ vom 01. Dezember 2016 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Mit
dem Beschluss vom 22.07.2014 hat der UVPA die Verwaltung beauftragt, die nächsten
Planungsschritte zur städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich technischer und
sozialer Inf-rastruktur durchzuführen. Es sind Konzepte zur Nachverdichtung
insbesondere für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu entwickeln und die
entsprechenden Planungsverfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
einzuleiten.
Das
Areal zwischen Nürnberger Straße und Paul-Gossen-Straße ist eine locker bebaute
Zei-lensiedlung mit ausgedehnten Freiräumen aus den 1950er und 1960er Jahren.
Somit ist in die-sem Quartier ein Potential zur maßvollen Nachverdichtung, wie
es die Beschlüsse fordern, ge-geben. Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln
hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher und
landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für die Quartiersentwick-lung
durch die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin stattgefunden, dessen 1.
Preis laut Empfehlung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirats sowie Beschluss
des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 26.01.2016 die Grundlage für
die weitere Planung darstellt.
Auf
der Grundlage wurde ein städtebaulicher Rahmenplan ausgearbeitet, der die Basis
für
den
Bebauungsplan bildet und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens an die planerischen
sowie
natur- und artenschutzfachlichen Anforderungen weiter angepasst wurde. Der neu
geschaffene Wohnraum wird sich zwischen ca. 675 und 750 Wohneinheiten bewegen,
von denen 25% EOF-gefördert sein werden.
Für
eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll der bestehende Baulinienplan Nr.
72 durch einen qualifizierten Bebauungsplan tlw. überplant werden. Gleichzeitig
wird der Forderung aus dem Baugesetzbuch nach Innenentwicklung und Bodenschutz
durch die Planung genüge ge-tan.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich (Anlage 1) umfasst das Gebiet Flst. Nrn. 1949/ 1, 1949/ 2, 1949/ 7, 1949/ 8, 1949/ 9, 1949/ 10, 1949/ 11, 1949/ 12, 1949/ 13, 1949/ 14, 1949/ 16, 1949/ 19, 1949/ 25, 1949/ 26, 1949/ 27, 1949/ 29, 1949/ 30, 1949/ 35, 1949/ 37, 1949/ 61, 1949/ 62, 1949/ 63, 1949/ 64, 1949/ 65, 1949/ 66, 1949/ 99, 1949/ 100, 1949/ 103, 1949/ 111, 1949/ 157, 1949/ 261, 1949/ 308 und jeweils die östlichen Teilbereiche der Flurstücke 1949/ 18 und 1949/ 28 der Gemar-kung Erlangen. Die Größe des Planbereichs beträgt circa 14,2 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche
dargestellt. Weiter stellt der FNP entlang der Paul-Gossen-Straße dar, dass
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundesimmissionsschutzge-setzes getroffen werden sollen. Der Bebauungsplan
steht der Darstellung im FNP nicht entge-gen. Eine Änderung des FNP ist daher
nicht erforderlich.
Der
rechtsverbindliche Baulinienplan Nr. 72 aus dem Jahr 1954 wird durch den Bebauungsplan
tlw. überplant.
1990 wurde bereits schon einmal
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 345 - Hans-Geiger-Straße - beschlossen,
der 1994 gebilligt und öffentlich ausgelegt wurde. Das Verfahren wurde jedoch
danach nicht weiter verfolgt, da die Nachverdichtung durch den VPA/UEA (1995)
abge-lehnt wurde. Der Geltungsbereich wurde den heutigen Anforderungen
entsprechend angepasst.
d) Antrag in der Bürgerversammlung „Gesamtstadt“
Die Bürgerversammlung „Gesamtstadt“ hat mit Mehrheit den Antrag Nr. 3 angenommen. Zur Erhaltung des Charakters des Wohngebietes sowie der Flora und Fauna wurden drei Anträge gestellt:
1. Es wird eine maßvolle Nachverdichtung von max. 400 zusätzlichen Wohneinheiten beantragt.
2. Es wird eine max. 4-geschossige Bebauung beantragt.
3. Die Initiative zur Erhaltung der Flora und Fauna beantragt, dass die vorhanden Biotope (nicht nur die nach § 30 BNatSchG) als Gesamtheit erhalten bleiben sollen.
Der Antrag betrifft das laufende Bebauungsplanverfahren und wird
aufgrund dessen in diesem Kontext behandelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße
– der Stadt Erlangen mit in-tegriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer
Realisierungswettbewerb / Rahmenplan
Das Planungskonzept geht auf das Ergebnis eines
städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs zurück. Es
wurde auf der Grundlage ein Rahmenplan ausgearbeitet, der die Basis für den
Bebauungsplan Nr. 345 bildet. Auf den bestehenden Baumbestand sowie auf
Abstimmungen der GBW mit ihren Mietern wurde damit reagiert.
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 19.07.2016 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Paul-Gossen-Straße, westlich der Nürnberger Straße, südlich der Stintzingstraße und östlich der östlichen Grundstücke an der Aufseßstraße den Bebauungsplan Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 30.09.2016 bis einschließlich 31.10.2016 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben etwa 10 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.
Am 20.10.2016 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 50 Personen teilnahmen.
Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte: (Zusammenfassung der Äußerungen und Stellungnahme der Verwaltung)
Städtebau
„maßvolle“
Nachverdichtung |
Bei der „maßvollen“ Nachverdichtung handelt es
sich um ein Baukonzept, welches im Sinne des Milieuschutzes die bestehenden
Wohnverhältnisse, die Bestandsbebauung, den Baumbestand und Natur-/
Artenschutzbelange berücksichtigt. Die lockere Zeilenbebauung weist im
Bestand eine Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 0,2 vor. Durch die
Nachverdichtung steigt der Versiegelungsgrad durch neue Gebäude nur an auf
eine GRZ von ca. 0,3. Diese liegt damit um 0,1 unter der Obergrenze für die
GRZ für
Wohngebiete von 0,4 gemäß Baunutzungsverordnung. |
Beeinträchtigung
des Parkdeckes für Bestandsbebauung |
Im
vorliegenden Bebauungsplanentwurf sind keine Parkdecks mehr geplant. |
Wohnungswesen
Anzahl
neuentstehender Wohneinheiten |
Es sollen
wie im Aufstellungsbeschluss gefasst ca. 675 bis 750 Wohneinheiten im
gesamten Planungsgebiet neu geschaffen werden, davon 25 % EOF-gefördert. |
Milieuschutzsatzung |
Das
Planungsgebiet befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung gem. §
172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutzsatzung) für das Wohngebiet
„Jaminstraße“. Ziel ist, den in einem intakten Gebiet wohnenden Menschen den
Bestand der Umgebung zu sichern und die Bevölkerungsstruktur von
unerwünschten Veränderungen zu schützen. Es soll eine soziale Segregation
verhindert und ausreichender Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen
erhalten werden. Damit sollt auch eine angemessene Ausnutzung der vorhandenen
Infrastruktur gesichert werden. Der Bebauungsplan trägt mit seinen Zielen und
Inhalten der Milieuschutzsatzung entsprechend Rechnung. |
Verortung
des geförderten Wohnraums |
Im Moment
gibt es noch keine genaue Zuordnung. Eine soziale Durchmischung wird
angestrebt. Sogenannte Clusterbildungen sollen vermieden werden. |
EOF |
EOF bedeutet
Einkommensorientierte Förderung. Die Förderung von Mietwohnraum in der EOF
besteht aus einer Grundförderung mit Darlehen für den Projektträger und einer
Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung für die
Mieterhaushalte. |
Grün und Freiraum
Zerstörung
des „parkähnlichen“ Charakters durch Nachverdichtung / Verzicht auf
Punkthausbebauung im Binnenbereich |
Der
„parkähnliche“ Charakter mit seinen weitläufigen Freiflächen und
erhaltenswerten Baumbestand wird durch die Beibehaltung der aufgelockerten
Bebauung erhalten. Die ökologisch wertvollen Biotope im Bereich der
Außenanlagen werden soweit möglich berücksichtigt bzw. werden im
Planungsgebiet neu angelegt. Durch diese Vorgehensweise bleiben typische
Merkmale der Freiflächen, z.B. Magerrasenflächen sowie prägende Bäume und
Baumgruppen, wie z.B. der Eichenbestand entlang der Nürnberger Straße,
weiterhin bestehen. Um dem Ziel des Aufstellungsbeschlusses zur Nachverdichtung
zu entsprechen, kann dem gewünschten Bauverzicht im Binnenbereich nicht
entsprochen werden. Jedoch wird der Eingriff durch die Bautypologie der
Punkthäuser und den Verzicht auf eine Aufstockung der Bestandgebäude, welche
zusätzliche Feuerwehrzufahrten auf Kosten des Baumbestands erfordern würde,
minimiert. |
Erhalt
von Bestandbäumen im Tiefgaragenbereich |
Die
Bestandbäume können in diesen Bereichen nicht erhalten werden. Sie werden
jedoch durch Neupflanzungen im Gebiet ausgeglichen. |
Beeinträchtigung
der Bushaltestellen und der Bäume entlang der Nürnberger Straße |
Es wurde in
der Planung darauf geachtet, die Tiefgaragenzufahrten so anzuordnen, dass die
Bushaltestellen und der Baumbestand an der Nürnberger Straße nicht
beeinträchtigt werden. |
Fällen
trotz Baumschutzverordnung |
Zur
Realisierung der Nachverdichtung ist die Fällung von Bäumen, die unter die
Baumschutzverordnung fallen, in Teilbereichen des Planungsgebiets
unumgänglich. Nach den Bestimmungen der Baumschutzverordnung der Stadt
Erlangen ist hierfür ein Ausnahmeantrag zu stellen. Auf Basis des Prüfungs-
und Genehmigungsverfahrens ist ein entsprechender Wertausgleich in Form von Ersatzpflanzungen
im Planungsgebiet vorgesehen. |
Spielende
Kinder auf der Straße / Bau von Kinderspielplätzen |
Die
Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen ist gegeben. Als eine der
wesentlichen Maßnahmen zur Aufwertung der Außenanlagen ist die Herstellung
von ausreichenden Kinderspielplätzen im Planungsgebiet vorgesehen. |
Verkehr
Kompensation
von Stellplätzen bei Abbruch von Garagen |
Die
Stellplätze werden in Gemeinschaftstiefgaragen und ebenerdigen
Stellplatzanlagen zahlenmäßig ersetzt. In der Bauphase werden temporäre
Stellplätze errichtet. Dies gilt für alle Stellplätze, die durch die Planung
entfallen und ersetzt werden. |
reduzierter
Pkw-Stellplatzschlüssel von
0,5 Stellplätzen je Wohneinheit für geförderten Wohnungsbau |
Gebaute
Beispiele von Stellplatzanlagen im Erlanger Stadtraum zeigen, dass die
Auslastung von Stellplatzanlagen für den geförderten Wohnungsbau im Vergleich
zum freifanzierten Wohnungsbaus deutlich geringer ausfallen. Vor diesem
Hintergrund wurde dieser Schlüssel in der Stellplatzsatzung der Stadt
Erlangen festgelegt. |
Bau
von Besucherstellplätzen |
Angrenzend
an die öffentlichen Straßen sind unter weitgehender Berücksichtigung
bestehender Längsparkplätze soweit möglich weitere oberirdische Parkplätze
auf den Privatgrundstücken vorgesehen. Besucherstellplätze auf den
öffentlichen Straßen bleiben, soweit diese mit dem Bewohnerparkkonzept im
Einklang und verkehrsordnungsrechtlich ausgewiesen sind, erhalten. Außerdem
ist vorgesehen, eine gut sichtbare und leicht erreichbare Car-Sharing Station
im Gebiet zu platzieren. |
Entwässerung
Umgang
mit Starkregenereignissen |
Um
kurzfristig große Mengen anfallenden Niederschlagswassers vorübergehend
speichern zu können, entsteht derzeit unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 345 in
der Nähe des Planungsgebiets ein Regenrückhaltebecken. Zudem muss zur
Entlastung des Abwasserleitungsnetzes das Niederschlagswasser von Dachflächen
und sonstigen befestigten privaten Flächen auf den Baugrundstücken versickert
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kanalsystem nicht dafür
ausgelegt ist, einen sogenannten Jahrhundertregen aufzunehmen. |
Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 haben Bürgerinnen und Bürger schriftliche Stellungnahmen abgegeben (siehe Anhang 2). Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu Änderungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 2 entnommen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 30.09.2016 bis 31.10.2016 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu Änderungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 2 entnommen werden.
b) Städtebauliche Ziele
Nutzungskonzept
Ziel der Planung ist die städtebauliche Nachverdichtung und teilweise Modernisierung der bestehenden Wohnsiedlung unter Berücksichtigung des Baumbestandes und Erhaltung bzw. Ausgleich der naturräumlichen Bestandteile. Die Nachverdichtung soll maßvoll durch den Bau von neuen Mehrfamilienhäusern unter teilweisem Abriss von Bestandsgebäuden erfolgen. Der Charakter des Quartiers soll dabei erhalten bleiben.
Im Plangebiet soll die bauliche Nachverdichtung daher insbesondere entlang der Gebietsränder u.a. in Form einer Lärmschutzbebauung entstehen und hierzu vorhandene Bebauung teilweise ersetzen. Im Bereich des innenstadtseitigen Gebietseingangs an der Stintzing-/Hans-Geiger-Straße soll das Angebot an Nahversorgungseinrichtungen (z.B. Gastronomie, Läden und Dienstleistungen) erweitert und die Aufenthaltsqualität des Außenraums aufgewertet werden.
Natur und
Landschaft
Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Realisierung der Bebauungsplanung werden auf der Basis des verbindlichen Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) durch entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität und Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes der betroffenen Populationen im Geltungsbereich kompensiert.
In diesem Zusammenhang wird ebenso ein Ausgleich der betroffenen § 30 BNatSchG-Biotopflächen geleistet. Gegenstand der Ausgleichsmaßnahmen auf der Basis des PEPL im Rahmen der Bestimmungen der Baumschutzverordnung bezogen auf das gesamte Planungsgebiet ist die Neupflanzung von ca. 600 Bäumen und die Herstellung einer extensiven Dachbegrünung auf allen Neubauten.
Bestehende Waldflächen i.S.d. Forstrechtes werden erhalten.
Damit verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
Schallimmissionsschutz
Durch Festsetzung einer Bauabfolge wird sichergestellt, dass in den Baugebieten mit den stärksten Verkehrslärmimmissionen WA 3 (2) und WA 5 zuerst der Schallschutzriegel an der Straße errichtet werden muss, bevor die Wohnnutzung in der Neubebauung im Binnenbereich ausgeübt wird.
Durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Schlafräume (Schlaf- und Kinderzimmer sowie Einzimmerwohnungen) der betroffenen Wohnungen vor Verkehrslärmimmissionen der angrenzenden Straßen geschützt werden.
Verkehr
Der ruhende Verkehr wird im Zusammenhang mit der Neubebauung im Wesentlichen in Tiefgaragen an den Rändern des Plangebiets untergebracht, um die Binnenbereiche von Verkehr zu entlasten. Die Neubebauung wird auf bestehenden Privatgrundstücken an die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen angebunden.
Milieuschutzsatzung
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutzsatzung „Jaminstraße“) vom 06.05.2016. Diese Satzung definiert das Plangebiet als Gebiet, in dem es aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Im Geltungsbereich der Satzung unterliegen der Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen einer Genehmigungspflicht.
Ziel ist, den in einem intakten Gebiet wohnenden Menschen den Bestand der Umgebung zu sichern und die Bevölkerungsstruktur von unerwünschten Veränderungen zu schützen. Es soll eine soziale Segregation verhindert und ausreichender Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen erhalten werden. Damit sollt auch eine angemessene Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur gesichert werden.
Der Bebauungsplan sieht im Zuge der Realisierung von Neubebauung einen teilweisen Abbruch von Bestandgebäuden vor. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bleibt aber erhalten, da für die abzubrechenden Wohnungen jeweils Ersatzwohnungen im Zusammenhang mit der Neuplanung im Quartier errichtet und den betroffenen Mietern angeboten werden. Darüber hinaus wird die Vorhabenträgerin für ein entsprechendes Umzugsmanagement sorgen.
Der Bebauungsplan trägt mit seinen Zielen und Inhalten der Milieuschutzsatzung entsprechend Rechnung. Der neu geschaffene Wohnraum wird zudem zu 25% EOF-gefördert werden sein.
Sonstiges
Für das Baugebiet wurde eine Verschattungsstudie erstellt. Die gesunden Wohnverhältnisse werden danach im gesamten Plangebiet gewahrt.
c) Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Zusammenfassung Umweltbericht
In der Stadt Erlangen, Stadtteil Südstadt, soll auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 345 ein bestehendes Wohngebiet aus den 1950er und 1960er Jahren mit ausgedehnten Freiräumen und erhaltenswerten Baumbeständen nachverdichtet werden. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Innenstadtnähe und guten Anbindung an den ÖPNV sowie stadträumlichen Potentiale für eine Nachverdichtung gut geeignet und kann einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung des Wohnraumangebots in Erlangen leisten.
Schutzgut Mensch
Durch die Planung kommt es zu einer nicht wesentlichen Mehrung des Verkehrs, der durch das bestehende Straßennetz aufgenommen werden kann.
Es wirken sowohl Verkehrslärm- als auch Anlagenlärmimmissionen auf das Planungsgebiet ein. Ein ausreichender Schutz kann durch städtebauliche Maßnahmen sowie durch Maßnahmen an den betroffenen Gebäuden gewährleistet werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bezüglich einer Reihe im Planungsgebiet vorkommender Höhlenbrüter inklusive an künstlichen Gebäudestrukturen nistender Gebäudebrüter können Verbotstatbestände bzw. erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden durch Maßnahmen zur Vermeidung, z.B. Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, sowie vorgezogene CEF-Maßnahmen, z.B. Umsetzen von Höhlen- und Spechtbäumen, die Neuanlage und Pflege von Magerrasen im Zuge der Neuordnung des lokalen Lebensraumgefüges des Quartiers sowie zeitlich vorgezogene Anbringung einer ausreichenden Anzahl geeigneter Nistkästen. Laut saP können bei der Realisierung der Planung Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für Fledermäuse nicht völlig ausgeschlossen werden bzw. es wird vorsorglich von einer Erfüllung des Schädigungsverbotes ausgegangen. Die artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wurde von der Höheren Naturschutzbehörde durch Bescheid vom 21.01.2017 auf Basis der im PEPL festgelegten Maßnahmen bewilligt.
Bei Durchführung der Maßnahmen wird der günstige Erhaltungszustand der Arten bewahrt und die Ausnahmevoraussetzung erfüllt.
Der Eingriff in den Baumbestand wird durch Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Be-stimmungen der Baumschutzverordnung durch Neupflanzung von ca. 600 Bäumen auf der Basis eines Pflege- und Entwicklungsplans und der Herstellung extensiver Dachbegrünung auf allen Neubauten ausgeglichen.
Schutzgut Boden
Insgesamt kommt es durch die Planung gegenüber der Bestandssituation zu einer Erhöhung der Versiegelung durch den Bau von Tiefgaragen und die Neuanlage von Wegen. Für das Planungsgebiet wurden keine Schadstoffbelastungen festgestellt.
Schutzgut Wasser
Durch das Bauvorhaben kommt es voraussichtlich zu keinen bedeutsamen Eingriffen in das Grundwasser, sofern die auf Basis genauerer Untersuchungen bei der Realisierungsplanung ggf. notwendigen Vermeidungsmaßnahmen gegen Aufstau des Grundwassers, Niederschlagsrückhaltung und Versickerung getroffen werden.
Schutzgut Luft und Klima
Eine Verschlechterung der lufthygienischen Situation im Planungsgebiet ist nicht zu erwarten. Lufthygienisch und klimatisch gesehen wird die Situation im Planungsgebiet nahezu gleich bleiben.
Schutzgut Landschaftsbild
Durch die verkehrliche und städtebauliche Neuordnung wird das bestehende Orts- und Landschaftsbild berücksichtigt und auf der Basis der gegebenen städtebaulichen und landschaftlichen Anforderungen weiterentwickelt.
Umweltbelang Energie
Die vorgesehene Bebauung ermöglicht die aktive und passive Nutzung von Solarenergie. Das Planungsgebiet schließt an vorhandene technische Infrastruktur und an das bestehende Verkehrsnetz für den öffentlichen Verkehr und Individualverkehr sowie das Fuß- und Radwegnetz an. Dadurch wird zusätzlicher Energiebedarf minimiert.
Umweltbelang Abfälle und Abwässer
Eine geordnete Entsorgung der im Planungsgebiet anfallenden Abfälle und Abwässer ist sichergestellt.
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB findet keine Anwendung, da sich Baurecht aus dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 72 ableiten lässt, sodass der Eingriff bereits vor der planerischen Entscheidung (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 345) zulässig war.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Planungsalternativen bestehen aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfs in Erlangen nicht. Die vorliegende Planung entspricht den übergeordneten Zielen der Stadt Erlangen und des Flächennutzungsplanes. Das Planungsgebiet ist aufgrund der gegebenen Situation zur Nachverdichtung gut geeignet.
Alternative Bebauungskonzepte wurden im städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb erarbeitet. Die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit liegt nach Überarbeitung und Weiterentwicklung dem Bebauungsplan zu Grunde.
Fazit
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 345 sind bei Mitbetrachtung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich keine erheblichen oder nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne der einzelnen Umweltfachgesetzgebungen zu erwarten.
d) Antrag in der Bürgerversammlung „Gesamtstadt“
Die im Antrag in der Bürgerversammlung „Gesamtstadt“ geforderte maßvolle Nachverdichtung und die Erhaltung des Gebietscharakters sind im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bereits beachtet worden (s.o.). Das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan zu Grunde liegt, stellt die für die Bestandsituation verträglichste Lösung dar. Durch die Bebauung in Form von Punkthäusern wird der Eingriff in die Freiflächen minimiert. Zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung ist die geplante Höhenentwicklung mit 4-, 5- und 7-geschossiger Bebauung erforderlich. Gleichzeitig ist die Verträglichkeit hinsichtlich der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse geprüft und nachgewiesen. Im Vergleich zum Vorentwurf ist die Geschossigkeit am Gebietseingang im Norden von 9 auf 5 (WA 2) reduziert worden.
Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden berücksichtigt. Der Eingriff in den Naturbestand wird durch Ausgleichsmaßnahmen mehr als kompensiert, der zu fällende Baumbestand durch Neupflanzungen ausgeglichen und eine umfassende Neugestaltung der Außenanlagen eingeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen durch die Vorhabenträgerin wird zusätzlich zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rahmen des städtebaulichen Vertrages gesichert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Lageplan Geltungsbereich
Anlage 2 Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Ergebnis
Anlage 3 Antrag Nr. 3 Bürgerversammlung „Gesamtstadt“