Betreff
Straßenerhaltung - Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerungen;
hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2017 gemäß DA Bau
Vorlage
66/172/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorab-gestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2017 gemäß DA Bau.

Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2017 durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckener-neuerungsmaßnahmen im Jahre 2017 gemäß DA Bau.

 

1. Allgemeines:.
In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

2. Maßnahmen 2016:
Entsprechend der im Stadtrat vom 30.06.2016 beschlossenen Vergabe konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2016 insgesamt ca. 48.500 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 1.280.000,- € in einen mittelfristig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
Dabei wurden Deckenerneuerungen in Straßenabschnitten bzw. in den Straßen

-     Wetterkreuz, Frauenweiherstraße, Am Wolfsmantel
-     Drausnickstraße
-     Hammerbacher Straße
-     Äußere Tennenloher Straße
-     Erlanger Straße
-     Lessingstraße
-     Gaisbühl-, Ricarda-Huch-Straße
-     Adalbert-Stifter-Straße
-     Komotauer-, Gebbertstraße
-     Aufseßstraße
-     Harfenstraße
-     An der Wied
-     Heu-, Märterleinsweg
-     Hartmannstraße

durchgeführt.

Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2016 = ca. 1,28 Mio. €.

3. Maßnahmen 2017:
Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2011 auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewer-tung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2017 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

Straße

Fläche
ca.

Kostenumfang
ca.

Membacher Weg zw. Meisenweg und Elsterweg
                                                           (Anlage 1)

1.650 m²

44.550,- €

Lagerlöfweg zw. Ricarda-Huch-Straße und Hs.Nr. 3a                                            (Anlage 2)

950 m²

25.650,- €

Fürther Straße zw. Tennenloher Straße und Lindenweg                                          (Anlage 3)

2.800 m²

75.600,- €

Äußere Tennenloher Straße zw. Lilienthalstraße und Hs.Nr. 10a                                   (Anlage 4)

1.000 m²

27.000,- €

Tennenloher Straße zw. Fürther Straße und Wladimirstraße                                   (Anlage 5)

4.400 m²

136.300,- €

Felix-Klein-Straße zw. Fürther Straße und
Johann-Walther-Weg                         (Anlage 6)

2.750 m²

74.250,- €

Gostenhofer Straße zw. Albertussraße undSylvaniastraße                                   (Anlage 7)

2.250 m²

60.750,- €

Brückenstraße zw. Aurachweg und Hs.Nr.11
                                                            (Anlage 8)

520 m²

14.040,- €

Sieglitzhofer Straße zw. Hs.Nr. 36 und Rennesstraße                                                 (Anlage 9)

2.700 m²

72.900,- €

Rennesstraße zw. Hs.Nr. 24 und Sieglitzhofer Str.                                                      (Anlage 10)

3.000 m²

81.000,- €

Lange Zeile zw. Venzoneplatz und Hs.Nr. 88a
                                                            (Anlage 11)

1.500 m²

40.500, - €

Siedlerweg ab Damaschkestraße
                                                            (Anlage 12)

730 m²

14.600,- €

Leipziger Straße zw. Herzogenauracher Damm und Büchenbacher Damm                 (Anlage 13)

4.400 m²

118.800,- €

Artilleriestraße zw. Hartmannstraße und Kurt-Schumacher-Straße                          (Anlage 14)

8.600 m²

232.200,- €

Schornbaumstraße zw. Stintzingstraßeund Koldestraße                                             (Anlage 15)

2.000 m²

54.000,- €

Jean-Paul-Straße zw. Penzoldstraße und Burgbergstraße                                          (Anlage 16)

900

24.300,- €

Steudacher Straße zw. Dorfstraße und Bimbachgraben                                        (Anlage 17)

1.300 m²

35.100,- €

Gesamtumfang

41.450 ²

1.131.540,- €

gerundet ca.

1.150.000,- €


Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau sowie den Straßenentwässerungseinrichtungen (u. a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- € - 100.000,- € auszuführen.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

Für die oben genannten Straßen wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (Kfz/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.

Nach Abwägung aller Kriterien kommt man zum Ergebnis, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten – fehlender Fahrbahnaufbau, Kreuzungsbereiche (primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.

Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt bis jetzt mit den bisher eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelägen überwiegend negative bautechnische Erfahrungen gemacht hat.

Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2017 kann das Fahrbahndeckenerneuerungs-programm 2017 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.

 

Vorgesehener Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2017
somit: ca. 1,20 – 1,25 Mio. €.

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Verkehrsbehörde zwecks der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen

Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklungen wurden vor allem die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits bekannten weiteren Baumaßnahmen Dritter im Stadtgebiet (Bahn, Autobahndirektion Nordbayern, usw.) in den Abstimmungsprozess hinsichtlich Auswirkungen auf die Verkehrsab-läufe mit einbezogen. Es sind keine Überlagerungen oder eine Verschlechterung des derzeit absehbaren Verkehrsgeschehens zu erwarten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.250.000,- €

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 – 17 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)