hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2017 gemäß DA Bau
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorab-gestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2017 gemäß DA Bau.
Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2017 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckener-neuerungsmaßnahmen im Jahre 2017 gemäß DA Bau.
1. Allgemeines:.
In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung
der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche
Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung
nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.
2. Maßnahmen
2016:
Entsprechend der im Stadtrat vom 30.06.2016 beschlossenen Vergabe
konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2016 insgesamt ca.
48.500 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 1.280.000,- €
in einen mittelfristig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
Dabei wurden Deckenerneuerungen in Straßenabschnitten bzw. in den Straßen
- Wetterkreuz,
Frauenweiherstraße, Am Wolfsmantel
- Drausnickstraße
- Hammerbacher Straße
- Äußere Tennenloher Straße
- Erlanger Straße
- Lessingstraße
- Gaisbühl-, Ricarda-Huch-Straße
- Adalbert-Stifter-Straße
- Komotauer-, Gebbertstraße
- Aufseßstraße
- Harfenstraße
- An der Wied
- Heu-, Märterleinsweg
- Hartmannstraße
durchgeführt.
Gesamtaufwand
Fahrbahndeckensanierung 2016 = ca.
1,28 Mio. €.
3. Maßnahmen 2017:
Aufgrund des aktuell vorhandenen
Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung
und insbesondere nach der im Jahr 2011 auf den verkehrswichtigen Straßen
flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und
–bewer-tung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2017
Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Straße |
Fläche |
Kostenumfang |
Membacher Weg zw. Meisenweg und Elsterweg |
1.650 m² |
44.550,- € |
Lagerlöfweg zw. Ricarda-Huch-Straße und Hs.Nr. 3a (Anlage
2) |
950 m² |
25.650,- € |
Fürther Straße zw. Tennenloher Straße und Lindenweg (Anlage
3) |
2.800 m² |
75.600,- € |
Äußere Tennenloher Straße zw. Lilienthalstraße und Hs.Nr. 10a (Anlage 4) |
1.000 m² |
27.000,- € |
Tennenloher Straße zw. Fürther Straße und Wladimirstraße (Anlage 5) |
4.400 m² |
136.300,- € |
Felix-Klein-Straße zw. Fürther Straße und |
2.750 m² |
74.250,- € |
Gostenhofer Straße zw. Albertussraße undSylvaniastraße (Anlage 7) |
2.250 m² |
60.750,- € |
Brückenstraße zw. Aurachweg und Hs.Nr.11 |
520 m² |
14.040,- € |
Sieglitzhofer Straße zw. Hs.Nr. 36 und Rennesstraße (Anlage
9) |
2.700 m² |
72.900,- € |
Rennesstraße zw. Hs.Nr. 24 und Sieglitzhofer Str. (Anlage
10) |
3.000 m² |
81.000,- € |
Lange Zeile zw. Venzoneplatz und Hs.Nr. 88a |
1.500 m² |
40.500, - € |
Siedlerweg ab Damaschkestraße |
730 m² |
14.600,- € |
Leipziger Straße zw. Herzogenauracher Damm und Büchenbacher Damm (Anlage 13) |
4.400 m² |
118.800,- € |
Artilleriestraße zw. Hartmannstraße und Kurt-Schumacher-Straße (Anlage 14) |
8.600 m² |
232.200,- € |
Schornbaumstraße zw. Stintzingstraßeund Koldestraße (Anlage
15) |
2.000 m² |
54.000,- € |
Jean-Paul-Straße zw. Penzoldstraße und Burgbergstraße (Anlage
16) |
900 |
24.300,- € |
Steudacher Straße zw. Dorfstraße und Bimbachgraben (Anlage
17) |
1.300 m² |
35.100,- € |
Gesamtumfang |
41.450
² |
1.131.540,-
€ |
gerundet ca. |
1.150.000,- € |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff
zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau sowie den Straßenentwässerungseinrichtungen (u. a. zahlreiche
massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung
von ca. 50.000,- € - 100.000,- €
auszuführen.
Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
Für die oben genannten Straßen wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (Kfz/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.
Nach Abwägung aller Kriterien kommt man zum Ergebnis, dass
aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und Dauerhaftigkeitserfahrungen
(geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der
Lärmreduzierung) sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten –
fehlender Fahrbahnaufbau, Kreuzungsbereiche (primäre Lärmentwicklung durch
Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf
Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des
Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach
derzeitigem Stand der Technik bei
diesen Straßen nicht
befürwortet wird.
Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt bis jetzt mit den bisher eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelägen überwiegend negative bautechnische Erfahrungen gemacht hat.
Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2017 kann das Fahrbahndeckenerneuerungs-programm 2017 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.
Vorgesehener
Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2017
somit: ca. 1,20 – 1,25 Mio. €.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Verkehrsbehörde zwecks der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen
Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.
Hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklungen wurden vor allem die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits bekannten weiteren Baumaßnahmen Dritter im Stadtgebiet (Bahn, Autobahndirektion Nordbayern, usw.) in den Abstimmungsprozess hinsichtlich Auswirkungen auf die Verkehrsab-läufe mit einbezogen. Es sind keine Überlagerungen oder eine Verschlechterung des derzeit absehbaren Verkehrsgeschehens zu erwarten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
1.250.000,- € |
bei
Sachkonto: 522102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – 17 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)