Krähenhorst 10; Fl.-Nr. 3375/8;
Az.: 2017-115-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben
hervor?)
Baulinienplan: |
64 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines
Wohngebiet (WA) |
Widerspruch
zum Baulinienplan: |
Kein
Widerspruch zum Baulinienplan. Nach Umplanung fügt sich das Vorhaben in der
Betrachtungsweise nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. |
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Das Vorhaben im Krähenhorst 10/10a wurde bereits in den BWA-Sitzungen am 29.11.2016 und am 17.01.2017 unter dem Az. 2016-924-VV behandelt. Im Nachgang an die BWA-Sitzung vom 17.01.2017 wurde eine veränderte Planung eingereicht, die gegenüber dem Erstantrag auf das zurückgesetzte 2. Obergeschoss verzichtet.
Nach Prüfung der neu vorgelegten Unterlagen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben in der Betrachtungsweise nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die in der vorausgegangenen Planung abzulehnende Wandhöhe ist in der reduzierten neuen Planung nicht mehr vorhanden.
Da auch keine Widersprüche zu den Festsetzungen des Baulinienplanes Nr. 64 bestehen, hat die Antragstellerin einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung.
Hinweis: Die gewählte Dachform (hier: Flachdach) ist kein Einfügekriterium nach § 34 BauGB und ist zulässig.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Nachbarbeteiligung: |
Ergebnis
der Nachbarbeteiligung liegt für die überarbeitete Planung noch nicht vor. |
Anlagen: Lageplan M 1:1000 (1)
Ansicht
Nord (2)
Ansicht Ost
(3)
Ansicht Süd
(4)
Ansicht
West (5)
Grundriss
EG (6)
Grundriss
1. OG (7)
Grundriss
Dachterrasse (8)
Protokollvermerk
BWA am 17.01.2017