Betreff
Gebäudereinigung im EB 77 durch Eigenreinigung
Vorlage
EB77/019/2017
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit dem 02.01.2017 ist im EB 77 die Gebäudereinigung probeweise für ein Jahr in Eigenreinigung angelaufen.
Wie in den Stellenanträgen zum Haushaltsjahr 2016 begründet, wurde der ursprüngliche Reinigungsvertrag aus Wirtschaftlichkeitsgründen mit Wirkung zum 31.12.2016 gekündigt. Das seit der PPP-Baumaßnahme bestehende Dreiecksverhältnis zwischen dem PPP-Vertragspartner, einem Facility-Manager und dem EB 77 wurde damit für den Bereich der Gebäudereinigung aufgelöst.

Im Gegenzug wurden 4 Teilzeit-Reinigungskräfte in einem Gesamtvolumen von 1,8 Vollzeitäquivalenten eingestellt. Dabei konnten im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens auch drei Reinigungskräfte des bisherigen, privaten Dienstleisters übernommen und für ein Jahr befristet angestellt werden. Die organisatorische Leitung und Vorgesetztenfunktion wurde ohne zusätzliche Personalmehrung auf eine bestehende Stabsstelle der Meisterebene übertragen.

Die gesetzten Ziele, die Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten, die Reinigungsqualität zu erhöhen, die Arbeitssituation des Reinigungspersonals zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu reduzieren, scheinen nach den ersten Wochen durchaus erreichbar.

Ein abschließender Erfahrungsbericht wird in Zusammenarbeit mit Amt 24 nach einem angemessenen Zeitraum vorgelegt und ggf. durch EB 77 der Wegfall der kw-Vermerke auf den 1,8 Reinigungsstellen für den Haushalt 2018 beantragt.  


Anlagen: