Betreff
Bürgerversammlung Sieglitzhof / Buckenhofer Siedlung 28. September 2016 – Antrag zur geplanten Bebauung Ecke Schronfeld / Lange Zeile, künftig keine Ausnahmen von dem dort geltenden Baurecht zuzulassen
Vorlage
63/144/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 2 aus der Bürgerversammlung Sieglitzhof / Buckenhofer Siedlung vom 28.09.2016 gilt damit als abgearbeitet.


Antrag der Bürgerversammlung zur geplanten Bebauung Ecke Schronfeld / Lange Zeile, künftig keine Ausnahmen von dem dort geltenden Baurecht zuzulassen:

 

Der Bauantrag für den Neubau eines Wohngebäudes (7 WE) mit Tiefgarage, Lange Zeile 88a, wurde im Bau- und Werkausschuss am 17.01.2017 behandelt und diskutiert. Auch die Anregungen aus der Bürgerversammlung wurden thematisiert. Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 143 wurden mit 10:2 Stimmen erteilt. Die Befreiungen konnten erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. In die Ermessensentscheidung ist auch die Tatsache eingeflossen, dass auf dem Nachbargrundstück Befreiungen für die Überschreitung der GRZ und der GFZ in ähnlichem Umfang erteilt wurden. Als Ausgleichsmaßnahme für die Überschreitung der Baugrenze wurde vom BWA eine Begrünung des Daches gefordert. Nachbarliche Interessen werden durch die Befreiungen nicht beeinträchtigt.