Betreff
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch die Stadt Erlangen an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007
Vorlage
30/057/2017
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1. Die Durchführung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet Erlangen einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste soll im Linienbündel an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH als internen Betreiber im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 für die Zeit vom 15.12.2019 bis zum 14.12.2029 direkt vergeben werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Direktvergabe bis zum Zeitpunkt der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu schaffen sowie die notwendigen Dokumente, insbesondere den öffentlichen Dienstleistungsauftrag, zu erarbeiten und für die Beschlussfassung durch den Stadtrat einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen ist gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 1 BayÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern) als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf ihrem Gebiet zuständig. Sie ist als zuständige Behörde berechtigt, öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Sicherstellung des ÖPNV mit Bussen zu vergeben. Zur Durchführung des Stadtbusverkehrs bedient sie sich derzeit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH, einer 100%igen Tochter der Erlanger Stadtwerke AG. Zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Verlustausgleichsfinanzierung über den steuerlichen Querverbund hatte die Stadt Erlangen die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH bereits mit Wirkung vom 15.12.2009 nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs auf ihrem Gebiet betraut (Bestandsbetrauung). Die Bestandsbetrauung hat eine Laufzeit bis zum 14.12.2019. Für die Zeit danach bestehen nach der neuen Rechtslage (VO 1370/2007 sowie das zum 01.01.2013 angepasste Personenbeförderungsgesetz - PBefG) folgende Möglichkeiten:

-       Eigenwirtschaftliche Erbringung durch ein Verkehrsunternehmen.

-       Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens.

-       Wettbewerbsfreie Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an den sog. internen Betreiber Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH.

Es ist davon auszugehen, dass die erstgenannte Variante ausscheidet, da nicht zu erwarten ist, dass ein Verkehrsunternehmen bereit ist, dass gesamte Erlanger Linienbündel in gleicher Qualität wie bisher ohne Ausgleichsleistungen zu fahren. Von den beiden verbleibenden Möglichkeiten ist nach Ansicht der Verwaltung die Direktvergabe an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die eindeutig vorzugswürdige Lösung. Dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

 

a)    Bessere Steuerungsmöglichkeiten

Eine umfassende Direktvergabe an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH bietet ein Höchstmaß an Gestaltbarkeit und kommunalem Einfluss auf den Betreiber und damit auf das gesamte Stadtverkehrsangebot mit Bussen. Der Angebotsumfang und die Angebotsqualität, die in einem dynamischen System wie dem ÖPNV nicht starr sein dürfen, lassen sich im Rahmen der Direktvergabe schnell und flexibel gestalten, wohingegen eine wettbewerbliche Vergabe durch eine enge Leistungsbeschreibung mit geringen Änderungsspielräumen gekennzeichnet wäre.

b)    Synergievorteile im Stadtkonzern

Die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH besitzt durch die langjährige Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Know-how, das andere Betreiber erst langwierig aufbauen müssten. Das wirkt sich bei allen Formen der Zusammenarbeit zwischen Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH und Stadtverwaltung aus, etwa bei der Nahverkehrsplanung oder der sonstigen konzeptionellen Planung.

c)    Erhalt des steuerlichen Querverbunds

Die Möglichkeit der ertragssteuerlichen Verrechnung von spartenfremden Einnahmen mit Verlusten aus dem Stadtverkehr stellt einen erheblichen materiellen Vorteil dar, der bei einer externen Vergabe entfallen würde.

d)    Erhalt der Arbeitsplätze bei den Erlanger Stadtwerken.

e)    Eine Vergabe an einen anderen Betreiber könnte bedeuten, dass die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH abgewickelt werden muss.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Maßnahmen sind zur Durchführung der Direktvergabe erforderlich:

 

a)    Erlass des Nahverkehrsplans

Der Nahverkehrsplan liegt in dieser Sitzung dem Stadtrat ebenfalls zum Beschluss vor.

b)    Vorabbekanntmachung

Die Absicht der Direktvergabe ist im Rahmen einer Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der  Europäischen Union zu veröffentlichen. Dabei werden auch die Qualitätsanforderungen, die der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH im öffentlichen Dienstleistungsauftrag vorgegeben werden sollen, festgelegt. Diese Anforderungen sind aus dem fortgeschriebenen Nahverkehrsplan zu entwickeln. Sollten die Anforderungen erheblich über die Inhalte des Nahverkehrsplans hinausgehen, wird ein erneuter Beschluss des Stadtrats erforderlich sein.

c)    Sicherstellen der Direktvergabevoraussetzungen

Die rechtlichen Anforderungen an die Direktvergabe an einen internen Betreiber sind:

-       Tatsächliche Kontrolle der Stadt Erlangen über die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH wie über eine eigene Dienststelle.

-       Keine Teilnahme der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH an wettbewerblichen Vergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten außerhalb der räumlichen Zuständigkeit der Stadt Erlangen.

-       Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste durch die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH nur auf dem Gebiet der Stadt Erlangen; zulässig sind abgehende Linien in Nachbargebiete und damit zusammenhängende sonstige Teildienste.

-       Überwiegende Selbsterbringung der betrauten Personenverkehrsdienste durch die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH.

 

d)    Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags

 

e)    Beantragung der Liniengenehmigungen

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zeitplan für das weitere Vorgehen:

 

-       23.02.2017: Grundsatzbeschluss für die Direktvergabe/Beschluss über
Nahverkehrsplan

-       Ab 14.09.2017: Vorabbekanntmachung

-       Ab 15.09.2018: Ausführungsbeschluss des Stadtrates zur Direktvergabe und Umsetzung dieses Beschlusses

-       Bis 14.06.2019: Beantragung der Liniengenehmigungen

-       Bis 14.09.2019: Genehmigungserteilung

-       15.12.2019: Betriebsaufnahme

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Aufgrund der rechtlich und inhaltlich äußerst komplizierten und fehleranfälligen Materie bedarf die Ausgestaltung dieses Vergabeprojektes zwingend einer umfassenden externen Beratung und Begleitung durch fachlich spezialisierte Juristinnen/Juristen. Vgl. dazu die Vergabevorlage im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: