Betreff
BW 5.26 Erneuerung Bimbachbrücke im Zuge der Steudacher Straße - Kostenfortschreibung
Vorlage
66/165/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die dringend erforderliche Erneuerung der baulich massiv geschädigten Verrohrung des Bimbachs im Zuge der Steudacher Straße wurde am 11.10.2016 im BWA beschlossen. Der Kostenvoranschlag der Entwurfsplanung ging von Investitionskosten in Höhe von ca. 189.000 € aus.

Nach der Beschlussfassung zur Entwurfsplanung wurden die weiteren Planungen und die statische Berechnung für die Ausführungsplanung beauftragt. Im Zuge dieser Fortschreibung der Planung hat sich herausgestellt, dass größere Widerlager und Flügel zur Gründung des Bauwerkes und damit insgesamt ein größerer Umgriff der Baugrube erforderlich werden, um so die Lasten sicher abtragen zu können. Zusätzlich sind durch aktuelle Änderungen bei den Regelwerken zur Ansprache, Beurteilung und Entsorgung von Böden und Aushubmaterialien zusätzliche Kosten in Ansatz zu bringen.

Diese Massenmehrungen führen zu höheren Investitionsaufwendungen gegenüber dem Kostenvoranschlag zum DA-Bau Beschluss.

Die Kostenberechnung der Verwaltung ergeben Investitionskosten in Höhe von ca. 285.000,00 €.

Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind auf der Investitionsnummer 541.803 „Sanierungsprogramm Brücken“ vorhanden.

Die Maßnahme wird in der Zeit von März 2017 bis Juni 2017 realisiert.