Betreff
Haushalt 2017: Mehr Grün in der Stadt -
SPD-Fraktionsantrag Nr. 115/2016 vom 17.10.2016 und Fraktionsantrag 142/2015 und Fraktionsantrag 116/2014
Vorlage
611/157/2016/2
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 115/2016 vom 17.10.2016 ist damit bearbeitet.

3. Die Fraktionsanträge Nr. 142/2015 und 116/2014 der SPD Fraktion und Grüne Liste Fraktion werden im Zusammenhang mit der Erstellung des Grünkonzeptes und der Benennung konkreter Maßnahmen daraus bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Derzeit erarbeitet der EB 77 bereits ein Grünkonzept als Maßgabe für die gesamte Stadt. Dies geschieht in Abstimmung und Einbindung der Ämter des Stadtplanungsamtes, des GME und des Tiefbauamtes. Dieses Vorgehen ist zwischen den Referaten I und VI so abgestimmt. Aus diesen Maßgaben des Konzeptes werden dann – nach Vorstellung im Stadtrat – weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Grüns in der Stadt abgeleitet, beschlossen und umgesetzt. Parallel dazu erarbeitet das Umweltamt eine Kampagne zur mehr Grün in der Stadt. Diese ist im Arbeitsprogramm 2017 des Umweltamtes näher beschrieben und eingetaktet.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Städtisches Grün hat bei der Bevölkerung einen sehr hohen Stellenwert, da es neben quantifizierbarem Nutzen (Kleinklima, CO2-Bindung, Artenvielfalt u.a.) auch einen hohen subjektiven Wert hat und die Lebensqualität steigert. Sofern rechtlich möglich, werden deshalb im Rahmen von Stellplatzsatzung, Baugenehmigungen und Bebauungsplanung Konzepte für die Freiflächengestaltung inklusive Baumpflanzungen gefordert und umgesetzt. Die Möglichkeiten für Fassaden- und Dachbegrünungen werden in der Bebauungs- und Grünordnungsplanung regelmäßig geprüft und, wo möglich und sinnvoll, festgesetzt.

 

Neue Parkanlagen wurden in den vergangenen Jahren im Stadtzentrum (z.B. angrenzend an den Museumswinkel oder in der Konversionsfläche Röthelheimpark), aber auch im Bereich der Neubaugebiete (z.B. in Büchenbach) realisiert. In den Bestandsgebieten kann durch Umgestaltung des öffentlichen Raums (z.B. Neupflanzung von Straßenbäumen) die Stadt selbst einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas und Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen. Neue Baumpflanzungen wurden deshalb bei allen Straßenumgestaltungen vorgesehen, wenn dies der Straßenraum mit den zahlreichen Leitungstrassen technisch ermöglicht. Grünflächen und kleine Taschenparks in der Innenstadt wurden erhalten, auch wenn die Nachfrage nach Baugrundstücken stetig steigt.

 

Im Bereich der dicht bebauten Innenstadt mit einem hohen Versiegelungsgrad werden zudem seit 2004 seitens des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung Maßnahmen zur Entsiegelung von privaten Höfen beraten und gefördert. Zahlreiche Projekte wurden bereits realisiert und bei Veranstaltungen der interessierten Öffentlichkeit gezeigt (u.a. Tag der Altstadt sowie Tag der Städtebauförderung). Ergänzend wurden Hauseigentümer bei der Realisierung von Fassadenbegrünungen durch Fachberatung und Finanzierungszuschüsse unterstützt. Es ist geplant, bei ausreichender Personal- und Finanzmittelausstattung diesen Ansatz weiterzuverfolgen und auch kleinteilige Maßnahmen der Bevölkerung wertzuschätzen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aufgrund der städtischen Zuständigkeiten hat das Amt für Umweltschutz und Energiefragen für die Jahre 2017 und 2018 eine Öffentlichkeitskampagne zur Neuschaffung und naturnahen Weiterentwicklung von Grünflächen und – strukturen geplant. Die Zielgruppe sind hierbei Haus- und Grundbesitzer. Die Kooperation der relevanten städtischen Dienststellen ist bei dieser Kampagne erforderlich und selbstverständlich, wie dies auch beim dem nun vorliegendem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Fall war.

 

Parallel dazu wird derzeit vom EB 77 ebenfalls gemäß der Zuständigkeiten ein Grünkonzept erstellt, dass sich im Wesentlichen auf die öffentlichen Grünflächen konzentriert. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Stadtverwaltung bereits auf vielen Ebenen die im Fraktionsantrag formulierten Ziele im Blick haben. Vom Baureferat wurden die Mittel an Ref. I (EB77) weitergegeben.

 

Mit der geplanten Öffentlichkeitskampagne, dem laufend bearbeiteten Grünkonzept sowie dem bereits vorliegenden IKSK stehen konzeptionelle Aussagen für eine verstärkte Begrünung der Stadt, auch zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verfügung. Eine weitere Erarbeitung von Zielen und konkreten Maßnahmen für Neuplanungen und Bestandsentwicklungen auf den verschiedenen Ebenen würde letztlich eine weitgehende Parallelplanung in diesem Themenfeld bedeuten.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        SPD-Fraktionsantrag Nr. 115/2016

SPD und Grüne Liste Fraktion Antrag Nr. 142/2015

                        SPD und Grüne Liste Fraktion Antrag Nr. 116/2014