Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Sieglitzhof und Buckenhof bzgl. Einführung eines Tempolimits von 30 km/h in der Langen Zeile
Vorlage
32-1/052/2017
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Langen Zeile zwischen Zanderstraße und Sieglitzhofer Straße wird nicht eingeführt.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist bearbeitet.


Sachverhalt

In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Sieglitzhof und Buckenhof" wurde u. a. beantragt, die Lange Zeile ab der Zanderstraße Richtung Sieglitzhofer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Begründet wurde dieser Antrag u. a. damit, dass die Straße durch parkende Autos regelmäßig sehr verengt wird.

Oberbürgermeister Dr. Janik wies bereits in der Bürgerversammlung darauf hin, dass ein Tempolimit befürwortet werde, der Stadt es jedoch an der Rechtsgrundlage für eine solche Änderung fehle. Die in der Bürgerversammlung genannten hohen Geschwindigkeiten konnte die Polizei nach aktuellen Kontrollen im Juli und August 2016 nicht  bestätigen. Zudem erklärte die Polizei, dass die Lange Zeile eine Verbindungsstraße zwischen Sieglitzhofer- und Spardorfer Straße darstellt, weshalb sie nicht auf Tempo 30 km/h beschränkt werden sollte.

Trotz der o. g. Aspekte wurde der Antrag mit Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.

Rechtliche Beurteilung


Um die Geschwindigkeit in der Langen Zeile auf 30 km/h zu beschränken sind nach der StVO die Instrumente "Tempo 30-Zone" bzw. "Streckenverbot 30 km/h" vorgesehen. 


Tempo 30-Zone

 

Die Lange Zeile zwischen Sieglitzhofer- und Spardorfer Straße unterscheidet sich insbesondere auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreiten zwischen 8,60 m – 9,10 m von den angrenzenden Wohnstraßen erheblich. Vom optischen Erscheinungsbild vermittelt sie den Eindruck einer Wohnsammelstraße. Nach Auffassung der Verwaltung und der Polizei entwickelt sich beim Durchfahren der Straße das Empfinden, dass es sich eher um eine Hauptstraße als um eine Wohnstraße handelt. Durch die Anbindung an die Spardorfer Straße ist die Verkehrsbedeutung westlich Sieglitzhofer Straße höher zu bewerten als in der Langen Zeile östlich der Sieglitzhofer Straße.

Mit Ausweisen als Tempo 30-Zone müsste in der Langen Zeile die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" gelten. Nach Einschätzung der Verwaltung und der Polizei müsste mit Zunahme von Unfällen auf Grund von Vorfahrtsverletzungen gerechnet werden. Auf Grund der o. g. Aspekte kann
– ohne umfangreiche Umbauten - eine Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" im betreffenden Teil der Langen Zeile nicht eingeführt werden.

 

Streckenverbot 30 km/h


Zur Ausweisung eines Streckenverbots 30 km/h muss eine besondere Gefahrenlage vorliegen. Nach Mitteilung der Polizei ist das Unfallgeschehen im betreffenden Teil der Langen Zeile unauffällig. Die Eigenart des Straßenverlaufs ist für die Verkehrsteilnehmer insoweit erkennbar, dass sie von sich aus ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Streckenverbots liegen daher nicht vor.

 

Resümee

Auf Grund des teilweise sehr breiten Straßenraumes könnte die Einbeziehung in die Tempo 30-Zone nur durch Umgestaltung des Straßenraumes erfolgen. Ohne eine solche Umgestaltung wäre die in Tempo 30-Zonen vorgeschriebene Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" für die Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar und würde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu Unfällen mit Vorfahrtsverletzungen führen. Eine Umgestaltung des Straßenraumes kann auf Grund der Priorität der anstehenden Planungen aktuell nicht geleistet werden.

Zudem erfüllt die Lange Zeile gegenwärtig eine Verbindungsfunktion für den Verkehr aus dem Stadtteil Sieglitzhof sowohl in Richtung Norden (Burgbergviertel, Rathsberg usw.) als auch in Richtung Westen.

Zusammenfassend kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen weder für das Ausweisen eines Streckenverbots noch einer Tempo 30-Zone erfüllt sind.


Anlagen:        Auszug aus der Niederschrift