Betreff
Muttersprachlicher Unterricht an Erlanger Schulen
Vorlage
40/106/2017
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Für die Durchführung von muttersprachlichem Unterricht  werden ab dem Schuljahr 2017/2018 Unterrichtsräume der staatlichen und städtischen Schulen in Erlangen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist um die Mindereinnahmen von ca. 9.600 € anzupassen.  


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Durchführung von muttersprachlichem Unterricht  werden Unterrichtsräume der staatlichen und städtischen Schulen in Erlangen nach Zustimmung der Schulleitungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden für die Überlassung der Räume keine Nebenkosten durch das Schulverwaltungsamt erhoben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bis 2009 wurde der muttersprachliche Unterricht an den Schulen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst organisiert und galt somit als schulische Veranstaltung. Dieses freiwillige Unterrichtsangebot wurde in den siebziger Jahren mit der Absicht geschaffen, Kindern von ausländischen Arbeitnehmern aus den sog. „Entsendestaaten“ durch die Unterrichtung der Muttersprache die Rückkehr in das Heimatland und in das heimatliche Schulwesen zu erleichtern. Da die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mittlerweile jedoch langfristig oder dauerhaft in Deutschland bleiben, beschloss die Bayerische Staatsregierung, den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht nicht mehr durchzuführen und stattdessen die Mittel für die verstärkte Deutschförderung bei Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache zu verwenden.  

 

Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird der muttersprachliche Unterricht deshalb ausschließlich durch diplomatische Vertretungen oder sonstige Vereinigungen übernommen. Da es sich um keine schulische Veranstaltung mehr handelt, besteht staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Der Lehrplan und die Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der Konsulate bzw. Vereinigungen.

Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten und eventuelle Mietgebühren entscheidet der Sachaufwandsträger.

 

Die Stadt Erlangen erhebt zwar keine Miete für die genutzten Räume, es wird jedoch gemäß der städtischen Regelung eine Nebenkostenpauschale für die anfallenden Nebenkosten (Heizung, Strom usw.) in Höhe von derzeit 0,05 € pro m2 genutztem Raum und Stunde in Rechnung gestellt.

 

Im laufenden Schuljahr 2016/2017 wird von folgenden Konsulaten/Vereinigungen muttersprachlicher Unterricht an Erlanger Schulen angeboten:

 

Ø  Chinesische Schule (Räume an der Staatlichen Berufsschule)

Ø  Koreanische Schule (Räume am Christian-Ernst-Gymnasium)

Ø  Spanisches Konsulat (Räume an der Loschge-Grundschule)

Ø  Griechischer Elternverein (Räume an der Loschge-Grundschule)

Ø  Islamische Gemeinde Erlangen e.V. (Räume an der Werner-von-Siemens-Realschule)

 

Die Muttersprache stellt einen wesentlichen Ausdruck kultureller Identität dar und bildet einen wichtigen Grundstein für inklusive und faire Bildung. Die zunehmende Globalisierung und das Zusammenwachsen Europas erfordern die Kompetenz aller Schülerinnen und Schüler, sich in mehreren Sprachen bewegen zu können. Die Förderung der Muttersprache der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist auch wichtig für das Erlernen der deutschen Sprache.  Dies trägt gleichzeitig zur Verbesserung der Schulerfolge bei.

 

Zur Unterstützung dieses Angebots soll auf die Erhebung der Nebenkostenpauschale verzichtet werden.

Die kostenlose Überlassung der Schulräume erfolgt in Abstimmung mit den Schulleitungen und setzt einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Räume und die Einhaltung der Hausordnung voraus.

Die Kosten für entstandene Schäden sowie die Reinigung der Räume werden weiterhin vom jeweiligen Träger übernommen.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Entfallende Einnahmen p.a.

Ca. 9.600 €

bei Sachkonto: 441111

 

 

Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist ab dem Haushaltsjahr 2018 anzupassen. Im Haushaltsjahr 2017 müssen die entfallenden Einnahmen aus dem Amtsbudget kompensiert werden.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: