Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt bzgl. Ausweisen der Anschützstraße östlich Steinheilstraße als Verkehrsberuhigten Bereich
Vorlage
32-1/051/2017
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Anschützstraße östlich Steinheilstraße wird nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Gesamtstadt" ist bearbeitet.


In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Gesamtstadt" am 1.12.2016 wurde der Antrag, die Anschützstraße östlich Steinheilstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, mit Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen. Begründet wurde der Antrag mit häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die große Gefährdungen speziell für Radfahrer darstellen würden (vgl. Anlage).


Rechtslage

Nach der Verwaltungsvorschrift StVO (VwV-StVO) zu Zeichen 325 "Verkehrsberuhigter Bereich" kommt ein solcher nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. Die mit Zeichen 325 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

Die Anschützstraße östlich Steinheilstraße ist ein Bestandteil der vorhandenen Tempo 30-Zone. Sie vermittelt durch ihre Gestaltung nicht den Eindruck, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt, insbesondere ist auch kein niveaugleicher Ausbau vorhanden. Entlang der Anschützstraße sind Hochbordgehwege baulich angelegt.  Der optische Eindruck vermittelt den Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie sich in einer Tempo 30-Zone befinden, was auch tatsächlich der Fall ist.

Resümee

Sowohl Verwaltung als auch Polizei kommen zum Ergebnis, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Ausweisen der Anschützstraße östlich Steinheilstraße als Verkehrsberuhigter Bereich nicht erfüllt sind und der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt folglich nicht umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich der genannten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde bereits im Zuge der Bürgerversammlung auf die aktuellen Messungen der Polizei hingewiesen. Am 30.11.2016 hat die Polizei auf Grund Bürgerbeschwerden im betreffenden Bereich der Anschützstraße verdeckte Lasermessungen durchgeführt. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 38 km/h festgestellt und lag im Toleranzbereich, so dass keine gebührenpflichtigen Verwarnungen ausgestellt werden konnten.

Auch Messungen des Zweckverbands KVÜ belegen ein unauffälliges Geschwindigkeitsverhalten.


Anlagen:        Auszug aus Niederschrift