Betreff
Außenbeschriftung Bürgerpalais Stutterheim
Vorlage
42/035/2017
Aktenzeichen
IV/42
Art
Beschlussvorlage

Dem Vorschlag, zur Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung und Auffindbarkeit von Stadtbibliothek und Kunstpalais sowohl am Marktplatz wie auch in der Hauptstraße eine angemessene und dezente Außenbeschriftung aus farbigem Aluminium anzubringen, wird zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Stadtbibliothek und Kunstpalais als städtische Institutionen sollen nach außen hin sichtbar sein. Dies dient der Orientierung der Bürgerinnen und Bürger und der Nicht-Ortskundigen sowie der Werbung für die Institutionen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sowohl auf der Marktplatz-  wie auf der Hauptstraßenseite soll jeweils ein Schriftzug pro Institution angebracht werden (vgl. Anlage). Das Material ist Aluminium, die Farbigkeit wird auf die Fassade abgestimmt. Die Buchstaben werden mit Abstandshaltern an der Fassade befestigt. Es soll dadurch der Eindruck entstehen, dass die Schrift vor der Fassadengliederung schwebt.

Ziel ist, die Sichtbarkeit der Institutionen deutlich zu erhöhen, nicht zuletzt, um die Besucherfrequenz zu steigern. Deshalb ist gerade die Beschriftung auf der Hauptstraßenseite besonders wichtig. Gleichzeitig ist eine Zurückhaltung  in der Ausführung geboten, so dass die reich gegliederte Fassade in ihrer Wirkung nicht gestört wird.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Oktober 2014 stellte die Grüne Liste einen Fraktionsantrag (258/2014) mit dem Ziel der Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude durch Maßnahmen zur besseren Außenwirkung. Der Bedarf war zu diesem Zeitpunkt bereits erkannt. Ein Vor-Ort-Termin bei den
kulturell genutzten Gebäuden in der Innenstadt am 18.09.2015 (Teilnehmende: Fachämter von Ref. IV, 24/Gebäudemanagement, 63/Bauaufsicht/SG Denkmalschutz, 61/Stadtplanungsamt sowie  Vertreter/innen der Fraktionen) bekräftigte die Notwendigkeit nur noch. Ideen wurden entwickelt.

 

Die Idee, die kulturellen Innenstadtgebäude alle mit gleicher Beschriftung zu versehen, wurde aufgrund der Verschiedenartigkeit der Anforderungen verworfen (vgl. nur allein Theater und Bibliothek/Kunstpalais). Einzelne Ideen für Stadtbibliothek/Kunstpalais wie Längs- oder Querfahnen oder  Beklebungen der Fenster wurden von Amt 61 bzw. Amt 63/SG Denkmalschutz abschlägig beurteilt (s. Vorlagennummer 47/008/2015 von IV/47 und die darin enthaltenen Stellungnahmen).

Der Weg, den Entwurf eines Designers umsetzen zu lassen, wurde von den Fachämter selbst verworfen, da die Ausführung in der gebotenen Zurückhaltung sowie die Umsetzung der Ideen in einer angemessenen Preislage jeweils in eine Sackgasse geführt haben.

Aus diesem Grund wendeten  sich Amt 42 und Amt 47 an einen Fachmann für Außenwerbung
(s. Anhang).

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Stadtbibliothek (Amt 42) wird die Außenbeschriftung aus ihren Rücklagen bezahlen. Ggf. stellt sie dem Kunstpalais (Amt 47) einen Teilbetrag in Rechnung.

 


Anlagen:             Skizze der Firma „Außenbeschriftung – Ansicht“