Fraktionsantrag 016/2017 der CSU "Baukosten Frankenhof"
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Generalsanierung und Erweiterung des KuBiC Frankenhof wird zugestimmt. Die Entwurfsplanung soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sollen zum städtischen Haushalt angemeldet werden.
Der Antrag 016/2017 der CSU-Fraktion vom 30.01.2017 ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schaffung eines Kultur- und BildungsCampus durch die Generalsanierung und Erweiterung des Frankenhofs. Realisierung des 1. Preises des vorangegangenen Architektenwettbewerbs.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bauliche Maßnahmen und Strukturen:
Die Vorentwurfsplanung des Projektes gemäß DA-Bau 5.4 wurde im Juli 2016 in den betroffenen Fachausschüssen begutachtet und am 27.07.2016 durch den Stadtrat mehrheitlich angenommen. Die vorliegende Entwurfsplanung konkretisiert nun weiter die Anforderungen der zukünftigen Nutzer in Bezug auf die tatsächliche bauliche Umsetzung.
Sämtliche bereits in der Vorentwurfsplanung dargestellten baulichen Maßnahmen und Strukturen werden weitergeführt. Maßgebliche Änderungen im Vergleich zur Vorplanung erstrecken sich auf die Küchenplanung im Untergeschoss, die Weiterentwicklung des großen Saals und die bessere barrierefreie Erschließung z.B. durch einen weiteren Aufzug im Nordgebäude und rollstuhlgerechte Beherbergungsräume im Turm.
Ziel der Planung ist weiterhin, einerseits den denkmalgeschützten Frankenhof in seiner städtebaulichen Wirkung zu erhalten bzw. zu ergänzen, andererseits Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz zu nehmen. Die neuen Nutzungen integrieren sich daher möglichst behutsam in die bestehende Raumstruktur, neue große Räume werden in den Erweiterungsflächen vorgesehen.
Der große Saal am westlichen Abschluss des Innenhofs bildet einen neuen Nutzungsschwerpunkt im künftigen Campus.
Die Planung schafft insgesamt den Spagat, den Frankenhof in seiner Ursprünglichkeit noch ablesen zu können, ihn gleichzeitig aber auch als neuen Kultur- und BildungsCampus wirken zu lassen.
Im Detail wird auf den Erläuterungsbericht des Architekten (Anlage zu dieser Vorlage) verwiesen.
Nutzung des Gebäudes:
Wie mit den zukünftigen Nutzern in enger Abstimmung festgelegt, bildet die vorliegende Entwurfsplanung Nutzungseinheiten für folgende Bereiche ab:
- Sing- und Musikschule
- Jugendkunstschule
- Deutsch-Französisches Institut
- Veranstaltungssäle
- Flexibel nutzbare Seminar- und Gruppenräume für Kurse, insbesondere der VHS
- Kreativ- und Werkräume für die Jugendkunstschule und die VHS
- Gruppenräume für Vereine
- Kindertageseinrichtung
- Bürger-Kulturbüro mit angrenzendem Gastronomiebereich
- Gästehaus
- Verwaltungsflächen für Kulturdienststellen.
Haustechnik:
Auch im Bereich der Haustechnik werden die Vorplanungsergebnisse vollumfänglich weiterentwickelt und umgesetzt. Sämtliche Anlagen sind verbraucht und werden von Grund auf erneuert.
Weiterhin ist v.a. um die Lärmbelastung der Anwohner in der Südlichen Stadtmauerstraße auszuschließen, vorgesehen, die Übungsräume der Musik- und Singschule an eine Lüftungsanlage anzuschließen. Ebenso soll mit den großen Versammlungsräumen verfahren werden. Im Sommer bietet die Anlage die Möglichkeit, die Raumtemperatur zu konditionieren.
Außenanlagen und Stellplätze:
Auf dem Baugrundstück werden KFZ-Stellplätze ausschließlich für Dienstfahrzeuge, zur Anlieferung und barrierefreie Stellplätze geschaffen. Die sonstigen bauordnungsrechtlich notwendigen KFZ- Stellplätze werden entsprechend der Grundsatzfestlegung des Stadtrats vom 30.06.2016 abgelöst. Der allgemeine Umgang mit KFZ-Parkplätzen im Bereich des neuen KuBiC wird mit eigener Vorlage behandelt. Mögliche Alternativen sind hierzu die Schaffung bzw. die Verpflichtung zum Bau von Parkraum im Bereich des jetzigen Hallenbads (Parkhaus, Tiefgarage) oder die Erhöhung der Auslastung vorhandener Parkhäuser im Umkreis.
Die große Mehrheit der Altbäume im Freibereich kann erhalten bleiben. Notwendige Fällungen im Bereich der Erweiterung und der Feuerwehrzufahrt werden durch Neupflanzungen entlang der Südlichen Stadtmauerstraße und im südlichen Freibereich ersetzt. Insgesamt wurden für einen bedeutsamen Altbaum, drei nach Baumschutzverordnung geschützte und sieben nicht geschützte Bäume Fällanträge gestellt.
Prägend für den gesamten Campus wird sich die neue Nord-Süd-Erschließung darstellen, an der sich östlich der nun planerisch konkretisierte Kindergartenbereich anschließt.
Die Gastronomie bespielt auch den Innenhof. Zugänge zum Hof entstehen direkt aus dem Foyer und aus dem großen Saal.
Details können hierzu ebenfalls dem Erläuterungsbericht entnommen werden.
Ausweichquartiere:
Für die jetzigen Nutzer des Frankenhofs sind während der Bauzeit bzw. als Ersatzquartier folgende Räumlichkeiten vorgesehen:
Die Jugendkunstschule bezieht im 2. Quartal 2017 ihr Ausweichquartier in der Friedrichstr. 33.
Das Amt für Soziokultur wird im 3. Quartal 2017 in die für städtische Ämter vorgesehenen Flächen des Verwaltungsneubaus des EB77 in der Stintzingstraße (Bauhof) umziehen.
Für die altersgemischte Kindertageseinrichtung „Netz für Kinder e.V.“ wurde ein dauerhaftes Ersatzquartier in der Luitpoldstraße 8 gefunden. Der Umzug ist für das 2. Quartal 2017 geplant.
Derzeit prüft die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kunstkommission noch mögliche Ersatzstandorte für die Brunnenanlage mit Brüxer Gitter und Gedenkstein. Dieses Ensemble muss dem Kindergartenneubau weichen und ist deshalb an einem neuen Standort wieder zu errichten. Lt. Empfehlung der Kunstkommission (Sitzung vom 13.12.2016) ist hierfür die Verlegung in die Theodor-Heuss-Anlage vorgesehen. Den genauen Standort gilt es dort noch festzulegen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Projektleitung Amt für Gebäudemanagement
Sachgebiet Bauunterhalt
Zeitplan
Genehmigungs-,
Werk- und Ausführungsplanung,
Vorbereitung der Vergabe, EU-weite Ausschreibung bis Juli 2017
Voraussichtliche Bauzeit:
Baubeginn September
2017
(mit
Abbruch und Rückbau)
Baubeginn Erweiterung Frühjahr 2018
Nutzungsaufnahme Dezember 2019
Begleitung der Baumaßnahme:
Amt 47 Kulturamt/Jugendkunstschule
wird aufgrund der räumlichen Nähe seiner Ausweichräume in der Friedrichstraße
zur Baustelle die gesamte Bauphase aktiv künstlerisch begleiten, auch unter
Einbeziehung der Anwohner/innen und zukünftigen Nutzer/innen.
Dazu sind u.a. folgende Maßnahmen geplant:
- Künstlerische Gestaltung des Bauzauns mit integriertem Infokasten für Führungstermine, künstlerische Aktionen, Anwohnerinfos rund um das Thema „Baustelle KuBiC“ u.ä.
- Workshops u.a. zum Thema Architektur/Bauen/Baumaterialien/Raumgestaltung mit Baustellenführungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Jugendkunstschulprogramms
- Für bei Bedarf einzuberufende „Runde Tische“ für Anwohner/innen und zukünftige Nutzer steht der große Werkraum in den neuen Ausweichräumen der Jugendkunstschule zur Verfügung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Laut geprüfter Kostenberechnung des Architekten und der beteiligten Fachplaner stellt sich die Baumaßnahme wie folgt dar:
Kostenberechnung der Baukosten nach DIN
276:
200 Herrichten und Erschließen 188.000 EUR
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 17.040.000 EUR
400 Bauwerk - Technische Anlagen 6.727.000 EUR
500 Außenanlagen 1.540.000 EUR
600 Ausstattung und Kunstwerke 1.171.200 EUR
700 Baunebenkosten 5.631.300 EUR
Baukosten 32.297.500
EUR
Baukosten gerundet 32.300.000
EUR
zuzüglich Ausweich-/Ersatzquartiere 1.750.000 EUR
zuzüglich Bauherrenaufgaben
(u.a.
Projektleitungsaufgaben, Baustellenbüro,
Energiekosten des Baustellenbetriebs, Betreiberverantwortung und
Sicherheit der Baustelle, Öffentlichkeitsarbeit,
Dokumentation des Bauablaufs,
Ablöse dinglicher Rechte, Stellplatzablöse) 1.250.000
EUR
Gesamtprojektkosten 35.300.000
EUR
Gegenüber
der Vorentwurfsplanung haben sich die Baukosten konkretisiert. Sie liegen
15,07% über der Kostenschätzung, und damit knapp über der im
Vorentwurfsbeschluss ausgewiesenen Abweichung von 15%. Im Einzelnen liegen folgende
Veränderungen vor:
(ca.-Angaben)
Kostengruppe |
Begründung |
EUR |
KG 200 |
Ergänzung Stromversorgung
und Telekommunikation |
60.000 EUR |
Konkretisierung
Außenanlagen im Bereich der Kita bzw. des Frankenhofs: u.A. Unterstände,
Spielgeräte, Verkehrsparcour, Toranlage, Pflasterbeläge |
128.000 EUR |
|
KG 300 |
Mehrung Gerüstarbeiten,
Schutzmaßnahmen Bestand |
32.000 EUR |
Zusätzliche
HDI-Unterfangungsarbeiten, |
369.000 EUR |
|
Notwendige Wasserhaltung
während der Bauzeit aufgrund von Arbeiten unterhalb des Grundwasserspiegels |
407.000 EUR |
|
Kostenmehrung Betonarbeiten
im Anschlussbereich des abzubrechenden Hallenbads |
594.000 EUR |
|
Kostenmehrung nach exaktem
Höhenaufmaß (z.B. bzgl. Treppenanschlüsse) |
53.000 EUR |
|
Unterkonstruktion
Sitztribünen mit Zuluftverteilung; Akustische Anforderungen |
81.000 EUR |
|
Konkretisierung der
Fassadenkonstruktion, denkmalgerechte Detaillierung der Innendämmung |
369.000 EUR |
|
Betonerhaltungsmaßnahmen,
denkmalgerechter Umgang mit Außenfassade z.T. mit Neuauftrag der Oberfläche |
360.000 EUR |
|
KG 400 |
Zusätzliche Trafostation
zur Deckung des Strombedarfs |
188.000 EUR |
Erhöhung der
Schutzkategorie der Brandmeldeanlage auf Kategorie 1 (Vollschutz) zur
Kompensation der baulichen Bestandssituation |
167.000 EUR |
|
Planerische
Konkretisierungen im Bereich Elektro (z.B. Anschluss Brennofen, Zuganlage für
Nachinstallationen, zusätzliche Elektroanschlüsse) |
95.000 EUR |
|
Spezifizierungen und
Anpassungen im Bereich Heizung und Sanitär (z.B. Erhöhung des
Verrohrungsaufwands zur Dachentwässerung, Hygienemaßnahmen für Trinkwasser,
Fußbodenheizung Kita, Deckenheizung Foyer, zusätzliche Zählerkreise,
zusätzliche Brandschutzklappen infolge BSK) |
315.000 EUR |
|
Anpassung der Küchenplanung
an Bestandssituation (geringe Raumhöhen, Einschränkung der Belichtung, etc.) |
76.000 EUR |
|
Konkretisierungen im
Bereich der Gebäudeautomation (z.B. erhöhter Überwachungsumfang bei
Brandschutzklappen, Fußbodenheizung, Lüftungssteuerung) |
186.000 EUR |
|
Ausbildung des Aufzugs am
Wohnturm zur Rettung von Menschen mit Behinderung (Evakuierungsaufzug) |
200.000 EUR |
|
KG 500 |
Vgl. KG 200 |
|
Präzisierung der
Fernwärmeumverlegung durch die ESTW, zusätzliche Anforderungen an
Versickerung des Oberflächenwassers (Rigolen), Zapfstellen im Außenbereich |
162.000 EUR |
|
Zusätzliche elektr.
Anschlüsse und Arbeiten im Zusammenhang mit der weiteren Trafoanalage |
43.000 EUR |
|
KG 600 |
Konkretisierung der
Ausstattung im Bereich Saal 2 und 3 |
72.000 EUR |
Geänderte Möblierung
infolge der barrierefreien Gästezimmer |
20.000 EUR |
|
KG 700 |
Anpassung der
Planer-Honorare entsprechend des Preisrechts der HOAI |
280.000 EUR |
Haushaltsmittel
Investitionskosten |
35.300.000€ |
bei
IPNr.: 366C.404 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
Aus
dem Bund- Länder- Städtebauförderprogramm wurden Zuschüsse in Höhe von ca.
60% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 366C.404 (2017-2020): 29.620.000€
sind nicht vorhanden auf IvP-Nr. 366C.404: 5.680.000€
Bearbeitung des Antrags 016/2017 der CSU-Fraktion vom 30.01.2017:
„Baukosten Frankenhof“:
Zu den Fragen der CSU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Frage 1
Welche Auswirkungen hat diese Kostenmehrung auf den Haushalt 2017?
Die für den Haushalt 2017 beschlossene Jahresrate von 4,25 Mio. EUR entspricht dem prognostizierten Mittelbedarf. Die Kostenkonkretisierung im Zuge der Entwurfsplanung hat keine Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2017. Weiteren Ausgaben werden in späteren Haushaltsjahren 2019ff. benötigt.
Frage 2
Welche bereits beschlossenen Projekte müssen evtl. verschoben werden?
Eine Verschiebung bereits beschlossener Projekte ist nach heutiger Sicht nicht gegeben.
Frage 3
Wie hoch ist die Förderung der Regierung von Mittelfranken, die von geringeren
Baukosten ausgegangen ist?
Die Verwaltung ist seit Beginn des Projektes Frankenhof in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken im Bereich der Städtebauförderung. Aktuell läuft die Verhandlung welche Flächenanteile im künftigen KuBiC als Gemeinbedarfsflächen anerkannt werden. Nach diesen richtet sich dann die tatsächliche Förderquote. Rentierliche Flächen (Mietflächen der Gastronomie, Gästehaus) und Verwaltungsflächen sind von der Städtebauförderung ausgeschlossen.
Ergänzend wird die Förderung der Kindertagesstätte nach FAG (Finanzausgleichsgesetz) durch das Jugendamt vorbereitet.
Auf Basis der Kostenschätzung und Gesamtkosten von 28.061.600 EUR ging der Fördergeber in seiner vorläufigen Förderbetrachtung von einer Fördersumme von Bund/Land in Höhe von 9.932.900 EUR aus. Der Gemeinbedarfsanteil basierte hier bereits auf der aktuellen Entwurfsplanung und beträgt 62,92%. Bei der vorliegenden Erhöhung der Gesamtkosten und gleichbleibendem Gemeinbedarfsanteil wird die Städtebauförderung vss. nach ebendiesem Verfahren ermittelt.
Die Ausweichquartiere sind ebenfalls förderfähig, werden jedoch fördertechnisch als Einzelmaßnahme geführt.
Es ist vorgesehen den Förderantrag nach Beschluss über die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zu stellen.
Frage 4
Warum wurde uns bislang nicht mitgeteilt, dass die beantragte Förderung des
Landesamtes für Denkmalschutz und anderer nicht kommen wird?
Potentiell sind bei Denkmälern Fördermittel aus dem Entschädigungsfond oder der Landesstiftung denkbar. Bei ersten Anfragen durch die untere Denkmalschutzbehörde beim Landesamt für Denkmalpflege wird darauf verwiesen, dass für den Entschädigungsfond nur der sog. denkmalpflegerischen Mehraufwand als Bemessungsgrenze hergezogen wird. Allein diesen sah das Landesamt bisher als „vergleichsweise gering“ an. Die Förderanträge hierzu bzw. auch bei der Landesstiftung stehen noch aus.
Frage 5
Seit wann wissen Sie, Herr Oberbürgermeister, von dieser Kostensteigerung?
Eine Abweichung von bis zu 15% von der Kostenschätzung beinhaltete bereits der DA-Bau-Beschluss zum Vorentwurf vom 28.07.2016. Die Kostenberechnung liegt der Verwaltung seit 24.01.2017 vor.
Frage 6
Welche Kostensteigerungen bei anderen städtischen Projekten sind Ihnen bekannt,
von denen Sie den Stadtrat bisher nicht unterrichtet haben?
Im Zuständigkeitsbereich des GME sind keine Kostensteigerungen bekannt.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
30.01.2017, gez. Deuerling
Anlagen: Entwurfsplanung (Grundrisse und Schnitte)
Erläuterungsberichte
Architekt und Freiflächenplaner
Fraktionsantrag
der CSU Nr. 016/2017 vom 18.02.2017