Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Generalsanierung und Erweiterung des KuBiC Frankenhof wird zugestimmt. Die Entwurfsplanung soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sollen zum städtischen Haushalt angemeldet werden.

 

Der Antrag 016/2017 der CSU-Fraktion vom 30.01.2017 ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Schaffung eines Kultur- und BildungsCampus durch die Generalsanierung und Erweiterung des Frankenhofs. Realisierung des 1. Preises des vorangegangenen Architektenwettbewerbs.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bauliche Maßnahmen und Strukturen:

Die Vorentwurfsplanung des Projektes gemäß DA-Bau 5.4 wurde im Juli 2016 in den betroffenen Fachausschüssen begutachtet und am 27.07.2016 durch den Stadtrat mehrheitlich angenommen. Die vorliegende Entwurfsplanung konkretisiert nun weiter die Anforderungen der zukünftigen Nutzer in Bezug auf die tatsächliche bauliche Umsetzung.

 

Sämtliche bereits in der Vorentwurfsplanung dargestellten baulichen Maßnahmen und Strukturen werden weitergeführt. Maßgebliche Änderungen im Vergleich zur Vorplanung erstrecken sich auf die Küchenplanung im Untergeschoss, die Weiterentwicklung des großen Saals und die bessere barrierefreie Erschließung z.B. durch einen weiteren Aufzug im Nordgebäude und rollstuhlgerechte Beherbergungsräume im Turm.

 

Ziel der Planung ist weiterhin, einerseits den denkmalgeschützten Frankenhof in seiner städtebaulichen Wirkung zu erhalten bzw. zu ergänzen, andererseits Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz zu nehmen. Die neuen Nutzungen integrieren sich daher möglichst behutsam in die bestehende Raumstruktur, neue große Räume werden in den Erweiterungsflächen vorgesehen.

Der große Saal am westlichen Abschluss des Innenhofs bildet einen neuen Nutzungsschwerpunkt im künftigen Campus.

 

Die Planung schafft insgesamt den Spagat, den Frankenhof in seiner Ursprünglichkeit noch ablesen zu können, ihn gleichzeitig aber auch als neuen Kultur- und BildungsCampus wirken zu lassen.

 

Im Detail wird auf den Erläuterungsbericht des Architekten (Anlage zu dieser Vorlage) verwiesen.

 

Nutzung des Gebäudes:

Wie mit den zukünftigen Nutzern in enger Abstimmung festgelegt, bildet die vorliegende Entwurfsplanung Nutzungseinheiten für folgende Bereiche ab:

 

-       Sing- und Musikschule

-       Jugendkunstschule

-       Deutsch-Französisches Institut

-       Veranstaltungssäle

-       Flexibel nutzbare Seminar- und Gruppenräume für Kurse, insbesondere der VHS

-       Kreativ- und Werkräume für die Jugendkunstschule und die VHS

-       Gruppenräume für Vereine

-       Kindertageseinrichtung

-       Bürger-Kulturbüro mit angrenzendem Gastronomiebereich

-       Gästehaus

-       Verwaltungsflächen für Kulturdienststellen.

 

 

Haustechnik:

Auch im Bereich der Haustechnik werden die Vorplanungsergebnisse vollumfänglich weiterentwickelt und umgesetzt. Sämtliche Anlagen sind verbraucht und werden von Grund auf erneuert.

 

Weiterhin ist v.a. um die Lärmbelastung der Anwohner in der Südlichen Stadtmauerstraße auszuschließen, vorgesehen, die Übungsräume der Musik- und Singschule an eine Lüftungsanlage anzuschließen. Ebenso soll mit den großen Versammlungsräumen verfahren werden. Im Sommer bietet die Anlage die Möglichkeit, die Raumtemperatur zu konditionieren.

 

 

Außenanlagen und Stellplätze:

Auf dem Baugrundstück werden KFZ-Stellplätze ausschließlich für Dienstfahrzeuge, zur Anlieferung und barrierefreie Stellplätze geschaffen. Die sonstigen bauordnungsrechtlich notwendigen KFZ- Stellplätze werden entsprechend der Grundsatzfestlegung des Stadtrats vom 30.06.2016 abgelöst. Der allgemeine Umgang mit KFZ-Parkplätzen im Bereich des neuen KuBiC wird mit eigener Vorlage behandelt. Mögliche Alternativen sind hierzu die Schaffung bzw. die Verpflichtung zum Bau von Parkraum im Bereich des jetzigen Hallenbads (Parkhaus, Tiefgarage) oder die Erhöhung der Auslastung vorhandener Parkhäuser im Umkreis.

Die große Mehrheit der Altbäume im Freibereich kann erhalten bleiben. Notwendige Fällungen im Bereich der Erweiterung und der Feuerwehrzufahrt werden durch Neupflanzungen entlang der Südlichen Stadtmauerstraße und im südlichen Freibereich ersetzt. Insgesamt wurden für einen bedeutsamen Altbaum, drei nach Baumschutzverordnung geschützte und sieben nicht geschützte Bäume Fällanträge gestellt.

 

Prägend für den gesamten Campus wird sich die neue Nord-Süd-Erschließung darstellen, an der sich östlich der nun planerisch konkretisierte Kindergartenbereich anschließt.

Die Gastronomie bespielt auch den Innenhof. Zugänge zum Hof entstehen direkt aus dem Foyer und aus dem großen Saal.

Details können hierzu ebenfalls dem Erläuterungsbericht entnommen werden.

 

Ausweichquartiere:

Für die jetzigen Nutzer des Frankenhofs sind während der Bauzeit bzw. als Ersatzquartier folgende Räumlichkeiten vorgesehen:

Die Jugendkunstschule bezieht im 2. Quartal 2017 ihr Ausweichquartier in der Friedrichstr. 33.

Das Amt für Soziokultur wird im 3. Quartal 2017 in die für städtische Ämter vorgesehenen Flächen des Verwaltungsneubaus des EB77 in der Stintzingstraße (Bauhof) umziehen.

Für die altersgemischte Kindertageseinrichtung „Netz für Kinder e.V.“ wurde ein dauerhaftes Ersatzquartier in der Luitpoldstraße 8 gefunden. Der Umzug ist für das 2. Quartal 2017 geplant.

 

Derzeit prüft die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kunstkommission noch mögliche Ersatzstandorte für die Brunnenanlage mit Brüxer Gitter und Gedenkstein. Dieses Ensemble muss dem Kindergartenneubau weichen und ist deshalb an einem neuen Standort wieder zu errichten. Lt. Empfehlung der Kunstkommission (Sitzung vom 13.12.2016) ist hierfür die Verlegung in die Theodor-Heuss-Anlage vorgesehen. Den genauen Standort gilt es dort noch festzulegen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Projektleitung Amt für Gebäudemanagement

Sachgebiet Bauunterhalt

 

Zeitplan

Genehmigungs-, Werk- und Ausführungsplanung,
Vorbereitung der Vergabe, EU-weite Ausschreibung                                     bis Juli 2017

Voraussichtliche Bauzeit:

Baubeginn                                                                                                                          September 2017
                                                                                                                                               (mit Abbruch und Rückbau)

Baubeginn Erweiterung                                                                                                Frühjahr 2018

Nutzungsaufnahme                                                                                                       Dezember 2019

 

 

Begleitung der Baumaßnahme:

Amt 47 Kulturamt/Jugendkunstschule wird aufgrund der räumlichen Nähe seiner Ausweichräume in der Friedrichstraße zur Baustelle die gesamte Bauphase aktiv künstlerisch begleiten, auch unter Einbeziehung der Anwohner/innen und zukünftigen Nutzer/innen.
Dazu sind u.a. folgende Maßnahmen geplant:

 

-       Künstlerische Gestaltung des Bauzauns mit integriertem Infokasten für Führungstermine, künstlerische Aktionen, Anwohnerinfos rund um das Thema „Baustelle KuBiC“ u.ä.

-       Workshops u.a. zum Thema Architektur/Bauen/Baumaterialien/Raumgestaltung mit Baustellenführungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Jugendkunstschulprogramms

-       Für bei Bedarf einzuberufende „Runde Tische“ für Anwohner/innen und zukünftige Nutzer steht der große Werkraum in den neuen Ausweichräumen der Jugendkunstschule zur Verfügung.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Laut geprüfter Kostenberechnung des Architekten und der beteiligten Fachplaner stellt sich die Baumaßnahme wie folgt dar:

 

Kostenberechnung der Baukosten nach DIN 276:

200    Herrichten und Erschließen                                                                                                    188.000 EUR

300    Bauwerk - Baukonstruktionen                                                                                        17.040.000 EUR

400    Bauwerk - Technische Anlagen                                                                                         6.727.000 EUR

500    Außenanlagen                                                                                                                         1.540.000 EUR

600    Ausstattung und Kunstwerke                                                                                            1.171.200 EUR

700    Baunebenkosten                                                                                                                    5.631.300 EUR

                                                                                                                                                                                                 

Baukosten                                                                                                                                          32.297.500 EUR
Baukosten gerundet                                                                                                                      32.300.000 EUR

 

           zuzüglich Ausweich-/Ersatzquartiere                                                                             1.750.000 EUR

           zuzüglich Bauherrenaufgaben

(u.a. Projektleitungsaufgaben, Baustellenbüro,
Energiekosten des Baustellenbetriebs, Betreiberverantwortung und
Sicherheit der Baustelle, Öffentlichkeitsarbeit,
Dokumentation des Bauablaufs,
Ablöse dinglicher Rechte, Stellplatzablöse)                                                                 1.250.000 EUR

                                                                                                                                                                                                 

Gesamtprojektkosten                                                                                                                   35.300.000 EUR

 

Gegenüber der Vorentwurfsplanung haben sich die Baukosten konkretisiert. Sie liegen 15,07% über der Kostenschätzung, und damit knapp über der im Vorentwurfsbeschluss ausgewiesenen Abweichung von 15%. Im Einzelnen liegen folgende Veränderungen vor:
(ca.-Angaben)

 

Kostengruppe

Begründung

EUR

KG 200
Herrichten und Erschließung

Ergänzung Stromversorgung und Telekommunikation

60.000 EUR

Konkretisierung Außenanlagen im Bereich der Kita bzw. des Frankenhofs: u.A. Unterstände, Spielgeräte, Verkehrsparcour, Toranlage, Pflasterbeläge

128.000 EUR

KG 300
Bauwerk - Baukonstruktion

Mehrung Gerüstarbeiten, Schutzmaßnahmen Bestand

32.000 EUR

Zusätzliche HDI-Unterfangungsarbeiten,
aufwendigere Gründung und zusätzlicher Raumbedarf der Lüftungszentrale im KG

369.000 EUR

Notwendige Wasserhaltung während der Bauzeit aufgrund von Arbeiten unterhalb des Grundwasserspiegels

407.000 EUR

Kostenmehrung Betonarbeiten im Anschlussbereich des abzubrechenden Hallenbads

594.000 EUR

Kostenmehrung nach exaktem Höhenaufmaß (z.B. bzgl. Treppenanschlüsse)

53.000 EUR

Unterkonstruktion Sitztribünen mit Zuluftverteilung; Akustische Anforderungen

81.000 EUR

Konkretisierung der Fassadenkonstruktion, denkmalgerechte Detaillierung der Innendämmung

369.000 EUR

Betonerhaltungsmaßnahmen, denkmalgerechter Umgang mit Außenfassade z.T. mit Neuauftrag der Oberfläche

360.000 EUR

KG 400
Technische Ausrüstung

Zusätzliche Trafostation zur Deckung des Strombedarfs

188.000 EUR

Erhöhung der Schutzkategorie der Brandmeldeanlage auf Kategorie 1 (Vollschutz) zur Kompensation der baulichen Bestandssituation

167.000 EUR

Planerische Konkretisierungen im Bereich Elektro (z.B. Anschluss Brennofen, Zuganlage für Nachinstallationen, zusätzliche Elektroanschlüsse)

95.000 EUR

Spezifizierungen und Anpassungen im Bereich Heizung und Sanitär (z.B. Erhöhung des Verrohrungsaufwands zur Dachentwässerung, Hygienemaßnahmen für Trinkwasser, Fußbodenheizung Kita, Deckenheizung Foyer, zusätzliche Zählerkreise, zusätzliche Brandschutzklappen infolge BSK)

315.000 EUR

Anpassung der Küchenplanung an Bestandssituation (geringe Raumhöhen, Einschränkung der Belichtung, etc.)

76.000 EUR

Konkretisierungen im Bereich der Gebäudeautomation (z.B. erhöhter Überwachungsumfang bei Brandschutzklappen, Fußbodenheizung, Lüftungssteuerung)

186.000 EUR

Ausbildung des Aufzugs am Wohnturm zur Rettung von Menschen mit Behinderung (Evakuierungsaufzug)

200.000 EUR

KG 500
Außenanlagen

Vgl. KG 200

 

Präzisierung der Fernwärmeumverlegung durch die ESTW, zusätzliche Anforderungen an Versickerung des Oberflächenwassers (Rigolen), Zapfstellen im Außenbereich

162.000 EUR

Zusätzliche elektr. Anschlüsse und Arbeiten im Zusammenhang mit der weiteren Trafoanalage

43.000 EUR

KG 600
Ausstattung

Konkretisierung der Ausstattung im Bereich Saal 2 und 3

72.000 EUR

Geänderte Möblierung infolge der barrierefreien Gästezimmer

20.000 EUR

KG 700
Nebenkosten

Anpassung der Planer-Honorare entsprechend des Preisrechts der HOAI

280.000 EUR

 

 

Haushaltsmittel

Investitionskosten
(Planungs- und Baumittel incl. Ausweichquartiere):

35.300.000€

bei IPNr.: 366C.404

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Aus dem Bund- Länder- Städtebauförderprogramm wurden Zuschüsse in Höhe von ca. 60% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Die Kindertagesstätte wird im Rahmen des FAG gefördert. Begründet durch die Tatsache, dass der Frankenhof als Baudenkmal in die Denkmalliste des Freistaates Bayern eingetragen ist, werden aus dem Entschädigungsfond des Landesamtes für Denkmalpflege oder aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ebenfalls Zuwendungen erwartet, die den denkmalpflegerischen Mehraufwand der Sanierung decken sollen.

 

     

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 366C.404 (2017-2020):                          29.620.000€

                 sind nicht vorhanden auf IvP-Nr. 366C.404:                                         5.680.000€

 

 

 

 

 

Bearbeitung des Antrags 016/2017 der CSU-Fraktion vom 30.01.2017: „Baukosten Frankenhof“:

 

Zu den Fragen der CSU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Frage 1
Welche Auswirkungen hat diese Kostenmehrung auf den Haushalt 2017?

Die für den Haushalt 2017 beschlossene Jahresrate von 4,25 Mio. EUR entspricht dem prognostizierten Mittelbedarf. Die Kostenkonkretisierung im Zuge der Entwurfsplanung hat keine Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2017. Weiteren Ausgaben werden in späteren Haushaltsjahren 2019ff. benötigt.

 

Frage 2
Welche bereits beschlossenen Projekte müssen evtl. verschoben werden?

Eine Verschiebung bereits beschlossener Projekte ist nach heutiger Sicht nicht gegeben.

 

Frage 3
Wie hoch ist die Förderung der Regierung von Mittelfranken, die von geringeren Baukosten ausgegangen ist?

Die Verwaltung ist seit Beginn des Projektes Frankenhof in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken im Bereich der Städtebauförderung. Aktuell läuft die Verhandlung welche Flächenanteile im künftigen KuBiC als Gemeinbedarfsflächen anerkannt werden. Nach diesen richtet sich dann die tatsächliche Förderquote. Rentierliche Flächen (Mietflächen der Gastronomie, Gästehaus) und Verwaltungsflächen sind von der Städtebauförderung ausgeschlossen.

Ergänzend wird die Förderung der Kindertagesstätte nach FAG (Finanzausgleichsgesetz) durch das Jugendamt vorbereitet.

Auf Basis der Kostenschätzung und Gesamtkosten von 28.061.600 EUR ging der Fördergeber in seiner vorläufigen Förderbetrachtung von einer Fördersumme von Bund/Land in Höhe von 9.932.900 EUR aus. Der Gemeinbedarfsanteil basierte hier bereits auf der aktuellen Entwurfsplanung und beträgt 62,92%. Bei der vorliegenden Erhöhung der Gesamtkosten und gleichbleibendem Gemeinbedarfsanteil wird die Städtebauförderung vss. nach ebendiesem Verfahren ermittelt.

Die Ausweichquartiere sind ebenfalls förderfähig, werden jedoch fördertechnisch als Einzelmaßnahme geführt.

Es ist vorgesehen den Förderantrag nach Beschluss über die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zu stellen.

 

Frage 4
Warum wurde uns bislang nicht mitgeteilt, dass die beantragte Förderung des Landesamtes für Denkmalschutz und anderer nicht kommen wird?

Potentiell sind bei Denkmälern Fördermittel aus dem Entschädigungsfond oder der Landesstiftung denkbar. Bei ersten Anfragen durch die untere Denkmalschutzbehörde beim Landesamt für Denkmalpflege wird darauf verwiesen, dass für den Entschädigungsfond nur der sog. denkmalpflegerischen Mehraufwand als Bemessungsgrenze hergezogen wird. Allein diesen sah das Landesamt bisher als „vergleichsweise gering“ an. Die Förderanträge hierzu bzw. auch bei der Landesstiftung stehen noch aus.

 

Frage 5
Seit wann wissen Sie, Herr Oberbürgermeister, von dieser Kostensteigerung?

Eine Abweichung von bis zu 15% von der Kostenschätzung beinhaltete bereits der DA-Bau-Beschluss zum Vorentwurf vom 28.07.2016. Die Kostenberechnung liegt der Verwaltung seit 24.01.2017 vor.

 

Frage 6
Welche Kostensteigerungen bei anderen städtischen Projekten sind Ihnen bekannt, von denen Sie den Stadtrat bisher nicht unterrichtet haben?

Im Zuständigkeitsbereich des GME sind keine Kostensteigerungen bekannt.

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

                  Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                                                             30.01.2017, gez. Deuerling

Anlagen:             Entwurfsplanung (Grundrisse und Schnitte)
                               Erläuterungsberichte Architekt und Freiflächenplaner

                               Fraktionsantrag der CSU Nr. 016/2017 vom 18.02.2017