Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (Entwurf vom 11.11.2016, vgl. Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die bisher verstreut untergebrachten Ämter des Referates Planen und Bauen sollen an einem Standort vereint werden. Die in einigen Bereichen der betroffenen Ämtern herrschende Raumnot soll damit beseitigt werden. Hierzu soll es dem Entwässerungsbetrieb ermöglicht werden, ein neues Verwaltungsgebäude südlich des bisherigen Verwaltungsstandortes Gebbertstr. 1 zu finanzieren, zu errichten und an städtische Dienststellen zu vermieten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In § 1 Abs. 3 der
Betriebssatzung des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen wird als Zweck des Betriebs im Wesentlichen die Ableitung und Behandlung von Abwässern der
Stadt Erlangen und der angeschlossenen Abwasserpartner genannt („Abwasserbeseitigung“).
Um dem Entwässerungsbetrieb die Finanzierung, Errichtung und Vermietung eines (überwiegend nicht selbst genutzten) Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen, soll der Betriebszweck entsprechend ergänzt werden („Immobilienvermietung“).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei der geplanten Finanzierung, Errichtung und Vermietung eines Verwaltungsgebäudes, welches überwiegend durch weitere referatszugehörige Ämter der Stadtverwaltung genutzt werden soll, handelt es sich nach h.M. um eine wesentliche Erweiterung des Betriebes, deren Zulässigkeit sich nach Art. 87 GO bemisst.
Gemäß Art. 96 Abs. 1 GO ist die wesentliche Erweiterung eines gemeindlichen Unternehmens mind. 6 Wochen vor Vollzug der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Aus der Vorlage muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 96 Abs. 1 Satz 3 GO). In Anlage 3 wird daher die Einhaltung der Voraussetzungen nach Art. 87 Abs. 1 GO dargelegt.
Nach positiver Beschlussfassung durch den Erlanger Stadtrat soll die Änderungssatzung mit rechtlicher Würdigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die nach derzeitigem Planungsstand
notwendigen Mittel von ca. 23 Mio. € brutto (Spanne: 20 bis 26 Mio. € brutto)
sollen durch den EBE komplett fremdfinanziert werden. Der Wirtschaftsplan soll
entsprechend erweitert werden.
Die Refinanzierung der nicht selbst genutzten Flächen soll über einen
langfristigen Mietvertrag mit der Stadt erfolgen. Die Stadt würde sich für die
gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes (40 Jahre) zur Erstattung aller anfallenden
Zins-, Tilgungs- und Verwaltungskosten verpflichten. Die wegfallenden
derzeitigen externen Anmietungen sollen entsprechende Mittel im städtischen
Haushalt frei machen.
Der beitrags- und gebührenfinanzierte Betriebszweck „Abwasserbeseitigung“ darf nicht berührt werden; im Entwässerungsbetrieb soll daher eine komplett getrennte Nebenbuchhaltung mit gesonderter Leistungserfassung aufgebaut werden. Die Kosten hierfür werden im Rahmen der Vermietung an den EBE erstattet.
Anlagen: - Satzung zur Änderung der
Betriebssatzung des Entwässerungsbetriebs
der Stadt Erlangen (Entwurf vom 11.11.2016)
- Darstellung des geplanten Betriebszwecks im Überblick
- Begründung mit rechtlicher Stellungnahme