hier: Loewenichstraße 37
Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal Loewenichstraße 37 wird hergestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Gebäude Loewenichstraße
37 ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu
ergänzen.
Vorgeschlagene Listenergänzung:
Ort |
Straße, Hausnr. |
Beschreibung/Langtext |
Erlangen |
Loewenichstraße
37 |
Wohnhaus mit
Gastwirtschaft, zweigeschossiger, traufständiger Sichtziegelbau mit
Mansarddach und Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel, Gesimsgliederung und
Putzornament, historistisch, von Leonhard Schicken-danz, 1894. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 29.08.2016 über den Nachtrag des Gebäudes Loewenichstraße 37 in die Denkmalliste informiert.
Das Schreiben vom 29.08.2016 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bei dem Objekt Loewenichstraße 37 handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.