Betreff
Haushalt 2017 - Anträge zum Arbeitsprogramm Amt 13 " Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonfention in der Stadt Erlangen
hier: Gemeinsamer Antrag Seniorenbeirat und Jugendparlament vom 20.9.2016
Antrag aus der Bürgerversammlung Anger vom 31.5.2016
Vorlage
13/143/2016
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Dienststellen der Stadt werden durch geeignete Veröffentlichung auf die UN-Behinder-tenrechtskonfention hingewiesen und aufgefordert, die Planung und Durchführung städtischer Veranstaltungen darauf auszurichten.

 

      Öffentliche Veranstaltungen der Stadt sollen – soweit möglich – in barrierefreien Räumen stattfinden. Bei Veranstaltungen im Freien sind barrierefreie Toiletten zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Eine Ergänzung des Arbeitsprogramms 2017 für das Bürgermeister- und Presseamt ist nicht erforderlich.

 

Der gemeinsame Antrag des Seniorenbeirates und des Jugendparlaments der Stadt Erlangen vom 20. September 2016 sowie der Antrag aus der Bürgerversammlung Anger vom 31. Mai 2016 sind damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine fachbereichsübergreifende
Aufgabe für alle Bereiche der Stadtverwaltung. Mit dem Hinweis auf die UN-Behindertenrechts-konvention werden die städtischen Dienststellen angehalten, ihre Veranstaltungsplanung danach auszurichten.

 

Die Einbeziehung behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben der Stadt wird gefördert.

 

Bürgerversammlungen werden bereits jetzt überwiegend in barrierefreien Räumen durchgeführt; in den Versammlungsbereichen Anger und Kriegenbrunn stehen aktuell keine entsprechenden / geeignete Räume zur Verfügung (vgl. Übersicht in der Anlage).

Soweit möglich soll in den Fällen, wo bisher noch kein barrierefreier Zugang vorhanden ist, durch mobile Einrichtungen (z.B. Rampe etc) die Barrierefreiheit hergestellt werden.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Hinweis an alle Dienststellen im Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung (siehe Anlage).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veranstaltungsplanungen sind von den veranstaltenden Dienststellen entsprechend
auszurichten.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Gemeinsamer Antrag Jugendparlament und Seniorenbeirat vom 20.9.2016
                        Antrag aus BÜV Anger mit Übersicht  BÜV-Versammlungsräume
                        Auszug aus dem Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung.