hier: Gemeinsamer Antrag Seniorenbeirat und Jugendparlament vom 20.9.2016
Antrag aus der Bürgerversammlung Anger vom 31.5.2016
- Die Dienststellen der Stadt werden durch geeignete Veröffentlichung auf die UN-Behinder-tenrechtskonfention hingewiesen und aufgefordert, die Planung und Durchführung städtischer Veranstaltungen darauf auszurichten.
Öffentliche Veranstaltungen der Stadt sollen – soweit möglich – in barrierefreien Räumen stattfinden. Bei Veranstaltungen im Freien sind barrierefreie Toiletten zur Verfügung zu stellen.
- Eine Ergänzung des Arbeitsprogramms 2017 für das Bürgermeister- und Presseamt ist nicht erforderlich.
Der gemeinsame Antrag des Seniorenbeirates und des Jugendparlaments der Stadt Erlangen vom 20. September 2016 sowie der Antrag aus der Bürgerversammlung Anger vom 31. Mai 2016 sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention ist eine fachbereichsübergreifende
Aufgabe für alle Bereiche der Stadtverwaltung. Mit dem Hinweis auf die
UN-Behindertenrechts-konvention werden die städtischen Dienststellen
angehalten, ihre Veranstaltungsplanung danach auszurichten.
Die Einbeziehung behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben der Stadt wird gefördert.
Bürgerversammlungen werden bereits jetzt überwiegend in barrierefreien Räumen durchgeführt; in den Versammlungsbereichen Anger und Kriegenbrunn stehen aktuell keine entsprechenden / geeignete Räume zur Verfügung (vgl. Übersicht in der Anlage).
Soweit möglich soll in den Fällen, wo bisher noch kein barrierefreier Zugang vorhanden ist, durch mobile Einrichtungen (z.B. Rampe etc) die Barrierefreiheit hergestellt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Hinweis an alle Dienststellen im Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung (siehe Anlage).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Veranstaltungsplanungen sind von
den veranstaltenden Dienststellen entsprechend
auszurichten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Gemeinsamer Antrag Jugendparlament und
Seniorenbeirat vom 20.9.2016
Antrag aus BÜV
Anger mit Übersicht
BÜV-Versammlungsräume
Auszug aus dem
Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung.