Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung für den Umbau und die Sanierung des Bürogebäudes Michael-Vogel-Straße 4 wird zugestimmt und soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bereitstellung eines den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger, Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter sowie Bestatter entsprechenden, funktionellen, energiesparenden und repräsentativen Bürogebäudes, gemäß des am 22.07.2015 vom HFPA beschlossenen Bedarfsnachweises nach DA-Bau 5.3.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Zustand des über 40-jährigen Verwaltungsgebäudes
ist veraltet und sanierungsbedürftig. Die baulichen und nutzerspezifischen
Mängel wurden im Bedarfsnachweis erläutert.
Das im Bedarfsnachweis aufgeführte
Raum-/Sanierungsprogramm wurde bei der weiteren Planung präzisiert und soll in
drei Bauabschnitten bis Ende 2018 umgesetzt werden.
Die Planung beinhaltet folgende Bauabschnitte:
Bauabschnitt I; ab 2016 (vorbereitende Arbeiten)
·
Aufstellen einer Fertigteilgarage im Werkstatthof zur
Auslagerung von Baumaschinen und Umzug der Schreinerei in die Fahrzeughalle
Raum 0017.
·
Umbau der alten Schreinerei Raum 0008 mit Vorraum zum
Mannschaftsraum mit Teeküche.
·
Umbau des bisherigen Aufenthaltsraums 0004 zu Büroräumen
Bauabschnitt II; 2017
·
Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bürobereich des
Erdgeschosses
Bauabschnitt III; 2018
·
Umbau- und Sanierungsarbeiten in den Sanitärbereichen des
Erdgeschosses mit Erneuerung der haustechnischen Installationen und Einbau
eines barrierefreien Besucher-WCs
·
Schaffung eines Umkleideraumes für
Mitarbeiterinnen
·
Umbau- und Sanierungsarbeiten im gesamten Obergeschoss
·
Einbau neuer Fenster mit 3-fach-Verglasung
·
Erneuerung des Fassadenanstrichs
·
Bau einer Rampe am Haupteingang zur barrierefreien
Gebäudeerschließung
·
Erneuerung der Zaunanlage im Bereich des Haupteingangs
In allen Sanierungsbereichen werden folgende Arbeiten
ausgeführt:
·
Erneuerung aller Innen- und Außentüren
·
Erneuerung der Bodenbeläge
·
Wand- und Deckenanstrich
·
Brandschutztechnische Ertüchtigung der Flure, Flucht- und
Rettungswege mit Brandschutztüren
·
Installation einer Brandmeldeanlage
·
Installation eines Natürlichen Rauchabzugs (NRA) im
Treppenhaus
·
Erneuerung der Beleuchtungskörper, teilw. über
Bewegungsmelder gesteuert
·
Erneuerung der Heizkörper
·
Einbau und Installation einer neuen Telefon- und EDV-Anlage
Die Planung erfolgte in enger Abstimmung mit der
Stabstelle Energie und Umwelt und führt im Ergebnis dazu, dass die vorhandene
Wärmedämmung entgegen der ersten Annahme im Bedarfsnachweis nicht ertüchtigt
werden muss. Eine Fassadenbegrünung erscheint aufgrund der Lage inmitten einer
Grünanlage und den lediglich vorgesehenen Malerarbeiten an der Außenfassade als
nicht zielführend.
Dazu die Stellungnahme der Stabstelle Energie und
Umwelt; 24EU:
„Im Rahmen der Umbau und Sanierungsmaßnahmen sind auch
energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle geplant. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) legt bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen an
Außenbauteilen maximale Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) fest,
die nicht überschritten werden dürfen. Für Fenster gilt ein Umax von
1,3 W/(m²K), für Außentüren ein Umax von 1,8 W/(m²K). Vorgesehen
sind der Austausch von Fenstern und Außentüren unter Einhaltung dieser
Vorgaben.
Am Dach werden keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt,
da es bereits im Jahr 2005 saniert und wärmegedämmt wurde. Auf den Außenwänden
befindet sich bereits ein WDVS mit einer Stärke von ca. 5 cm. Der Außenputz ist
noch intakt. Aus wirtschaftlichen Überlegungen wird deswegen im Rahmen der
Sanierung nur die Fassade neu gestrichen. In diesem Fall stellt die EnEV keine
Anforderung an den U-Wert der Außenwand.“
Die Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten Herrn
Grützner ist ebenfalls erfolgt. Er nimmt zur Planung wie folgt Stellung:
Stellungnahme Abt. 504/Behindertenbeauftragter zur Barrierefreiheit des
Gebäudes:
„Erfreulicherweise wird das Gebäude in den für den
Besucherverkehr geöffneten Bereichen barrierefrei gestaltet, soweit es die
Möglichkeiten im Bestand erlauben (einseitig anfahrbare Behindertentoilette).
Die barrierefreie Erschließung des Obergeschosses mit vier Arbeitsplätzen (nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, daher nicht erfasst vom Bayerischen Gleichstellungsgesetz) wird vom Behindertenbeauftragten nicht als zwingend notwendig angesehen. Der Argumentation des unverhältnismäßigen Aufwandes mit den Kosten für einen Außenaufzug kann gefolgt werden.“
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Fortsetzung der Eigenplanung des GME und bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.
Projektsteuerung durch Amt 24/GME
Projektleitung durch das Sachgebiet Bauunterhalt 242-1 in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betriebstechnik 242-2.
Vergabe von Planungsleistungen in den Bereichen gebäudetechnische Ausrüstung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Nach vorliegender Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten (nach DIN 276):
Kosten-gruppe |
Bezeichnung |
Gesamtbetrag |
200 |
Herrichten
und Erschließen |
in
KG 300 enthalten |
300 |
Bauwerk
- Baukonstruktionen |
371.800 € |
400 |
Bauwerk
– Technische Anlagen |
105.900 € |
500 |
Außenanlagen |
15.300 € |
600 |
Ausstattung |
nicht
enthalten |
700 |
Baunebenkosten |
25.800 € |
|
Gesamtkosten |
518.800 € |
|
Zur
Aufrundung |
1.200 € |
|
Gesamtkosten gerundet: |
520.000 € |
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 15 % ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von 520.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 442.000 € und 598.000 € liegen.
Investitionskosten: |
520.000
€ |
bei
IPNr.: 553.400 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 553.400
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
02.11.16
gez. Auernhammer
Anlagen: Anlage 1 Friedhofsverwaltung Sanierung GR EG
Anlage 2 Friedhofsverwaltung Sanierung Lageplan und GR OG