Betreff
Umbau und Sanierung des Bürogebäudes Michael-Vogel-Straße 4, Friedhofsamt - Vorentwurf- und Entwurfsbeschluss nach DA-Bau 5.4. / 5.5.3
Vorlage
242/172/2016
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung für den Umbau und die Sanierung des Bürogebäudes Michael-Vogel-Straße 4 wird zugestimmt und soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.

Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bereitstellung eines den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger, Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter sowie Bestatter entsprechenden, funktionellen, energiesparenden und repräsentativen Bürogebäudes, gemäß des am 22.07.2015 vom HFPA beschlossenen Bedarfsnachweises nach DA-Bau 5.3.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Zustand des über 40-jährigen Verwaltungsgebäudes ist veraltet und sanierungsbedürftig. Die baulichen und nutzerspezifischen Mängel wurden im Bedarfsnachweis erläutert.

Das im Bedarfsnachweis aufgeführte Raum-/Sanierungsprogramm wurde bei der weiteren Planung präzisiert und soll in drei Bauabschnitten bis Ende 2018 umgesetzt werden.

 

Die Planung beinhaltet folgende Bauabschnitte:

 

Bauabschnitt I; ab 2016 (vorbereitende Arbeiten)

·         Aufstellen einer Fertigteilgarage im Werkstatthof zur Auslagerung von Baumaschinen und Umzug der Schreinerei in die Fahrzeughalle Raum 0017.

·         Umbau der alten Schreinerei Raum 0008 mit Vorraum zum Mannschaftsraum mit Teeküche.

·         Umbau des bisherigen Aufenthaltsraums 0004 zu Büroräumen

 

Bauabschnitt II; 2017

·         Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bürobereich des Erdgeschosses

 

 

 

Bauabschnitt III; 2018

·         Umbau- und Sanierungsarbeiten in den Sanitärbereichen des Erdgeschosses mit Erneuerung der haustechnischen Installationen und Einbau eines barrierefreien Besucher-WCs

·         Schaffung eines Umkleideraumes für Mitarbeiterinnen

·         Umbau- und Sanierungsarbeiten im gesamten Obergeschoss

·         Einbau neuer Fenster mit 3-fach-Verglasung

·         Erneuerung des Fassadenanstrichs

·         Bau einer Rampe am Haupteingang zur barrierefreien Gebäudeerschließung

·         Erneuerung der Zaunanlage im Bereich des Haupteingangs

 

In allen Sanierungsbereichen werden folgende Arbeiten ausgeführt:

·         Erneuerung aller Innen- und Außentüren

·         Erneuerung der Bodenbeläge

·         Wand- und Deckenanstrich

·         Brandschutztechnische Ertüchtigung der Flure, Flucht- und Rettungswege mit Brandschutztüren

·         Installation einer Brandmeldeanlage

·         Installation eines Natürlichen Rauchabzugs (NRA) im Treppenhaus

·         Erneuerung der Beleuchtungskörper, teilw. über Bewegungsmelder gesteuert

·         Erneuerung der Heizkörper

·         Einbau und Installation einer neuen Telefon- und EDV-Anlage

 

 

Die Planung erfolgte in enger Abstimmung mit der Stabstelle Energie und Umwelt und führt im Ergebnis dazu, dass die vorhandene Wärmedämmung entgegen der ersten Annahme im Bedarfsnachweis nicht ertüchtigt werden muss. Eine Fassadenbegrünung erscheint aufgrund der Lage inmitten einer Grünanlage und den lediglich vorgesehenen Malerarbeiten an der Außenfassade als nicht zielführend.

 

Dazu die Stellungnahme der Stabstelle Energie und Umwelt; 24EU:

„Im Rahmen der Umbau und Sanierungsmaßnahmen sind auch energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle geplant. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen an Außenbauteilen maximale Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) fest, die nicht überschritten werden dürfen. Für Fenster gilt ein Umax von 1,3 W/(m²K), für Außentüren ein Umax von 1,8 W/(m²K). Vorgesehen sind der Austausch von Fenstern und Außentüren unter Einhaltung dieser Vorgaben.

Am Dach werden keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, da es bereits im Jahr 2005 saniert und wärmegedämmt wurde. Auf den Außenwänden befindet sich bereits ein WDVS mit einer Stärke von ca. 5 cm. Der Außenputz ist noch intakt. Aus wirtschaftlichen Überlegungen wird deswegen im Rahmen der Sanierung nur die Fassade neu gestrichen. In diesem Fall stellt die EnEV keine Anforderung an den U-Wert der Außenwand.“

 

 

Die Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten Herrn Grützner ist ebenfalls erfolgt. Er nimmt zur Planung wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme Abt. 504/Behindertenbeauftragter zur Barrierefreiheit des Gebäudes:

„Erfreulicherweise wird das Gebäude in den für den Besucherverkehr geöffneten Bereichen barrierefrei gestaltet, soweit es die Möglichkeiten im Bestand erlauben (einseitig anfahrbare Behindertentoilette).

Die barrierefreie Erschließung des Obergeschosses mit vier Arbeitsplätzen (nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, daher nicht erfasst vom Bayerischen Gleichstellungsgesetz) wird vom Behindertenbeauftragten nicht als zwingend notwendig angesehen. Der Argumentation des unverhältnismäßigen Aufwandes mit den Kosten für einen Außenaufzug kann gefolgt werden.“

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Fortsetzung der Eigenplanung des GME und bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.

 

Projektsteuerung durch Amt 24/GME

 

Projektleitung durch das Sachgebiet Bauunterhalt 242-1 in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betriebstechnik 242-2.

 

Vergabe von Planungsleistungen in den Bereichen gebäudetechnische Ausrüstung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo).

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Nach vorliegender Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten (nach DIN 276):

 

Kosten-gruppe

Bezeichnung

Gesamtbetrag
brutto

200

Herrichten und Erschließen

in KG 300 enthalten

300

Bauwerk - Baukonstruktionen

371.800 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

105.900 €

500

Außenanlagen

15.300 €

600

Ausstattung

nicht enthalten

700

Baunebenkosten

25.800 €

 

Gesamtkosten

518.800 €

 

Zur Aufrundung

1.200 €

 

Gesamtkosten gerundet:

520.000 €

 

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 15 % ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von 520.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 442.000 € und 598.000 € liegen.

 

Investitionskosten:

520.000 €

bei IPNr.: 553.400

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 553.400

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

                  Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem  RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                                                             02.11.16   gez. Auernhammer

 

 

 

 

Anlagen:             Anlage 1 Friedhofsverwaltung Sanierung GR EG

                               Anlage 2 Friedhofsverwaltung Sanierung Lageplan und GR OG