Betreff
Städtische Überziehungsgarantie für SGB II-Eingliederungsmittel im Haushaltsjahr 2017
Vorlage
II/183/2016
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Um die möglichst umfassende Ausschöpfung der SGB II-Eingliederungsmittel des Bundes im Haushaltsjahr 2017 durch die GGFA sicherzustellen, wird durch die Stadt Erlangen zu Gunsten der GGFA für die Erfüllung dieser Integrationsaufgabe eine Überziehungsgarantie bis zu 150.000 € übernommen. Falls bei den Eingliederungsaktivitäten der GGFA zur Integration von SGB II - Empfängern in den Arbeitsmarkt höhere Ausgaben anfallen sollten, als an Bundesmitteln hierfür bereitstehen, wird das Finanzreferat bei Bedarf eine Mittelbereitstellung bis zur genannten Höhe zu gegebener Zeit vorbereiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 ist im Jobcenter Erlangen - wie auch bei allen anderen Jobcentern - in fast jedem Haushaltsjahr festzustellen, dass die vom Bund für Arbeitsmarktintegrationen bereitgestellten Haushaltsmittel nicht komplett ausgeschöpft werden können und jedes Jahr Integrationsmittel des Bundes ungenützt nach Berlin zurückgegeben werden müssen.

 

Die Gründe hierfür sind systemimmanent. Sie liegen vor allem darin, dass zwar im Rahmen der Maßnahmenplanung eine 100%ige Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel geplant werden kann. Im Vorfeld ist aber nicht bekannt, in welchem Umfang die Maßnahmen tatsächlich genutzt werden, wie viele Maßnahmenteilnehmer vorzeitig ausscheiden werden und welcher tatsächliche Mittelbedarf dann am Ende entsteht. Nur dieser wird spitzabgerechnet vom Bund erstattet. Insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen in den letzten Monaten des Jahres bleibt nicht immer ausreichend Zeit zum Gegensteuern.

 

Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass die für die Eingliederungsleistungen zuständige GGFA zunächst mehr Eingliederungsmaßnahmen plant, als Bundesmittel zur Verfügung stehen. So kann Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass nicht alle geplanten Maßnahmen im geplanten Umfang Anspruch genommen werden.

 

Die GGFA erzielt keine anderweitigen Einnahmeüberschüsse, um das durch die Überplanung entstehende Risiko aufzufangen. Sie benötigt daher für den Fall, dass die tatsächliche Maßnahmennutzung von der Prognose abweicht, eine Kostenübernahmegarantie der Stadt.

 

Seit 2013 wird das Mittel der Überziehungsgarantie eingesetzt: In den Jahren 2013 und 2016 wurde eine Überziehungsgarantie in Höhe von je 90.000 € gewährt. Damit konnte das Eingliederungsbudget in 2013 erstmalig vollständig ausgeschöpft werden (Inanspruchnahme der Überziehungsgarantie: 78.170,71 €). In 2014 wurde der Eingliederungstitel - ohne Überziehungsgarantie - dagegen nur zu 96,7 % ausgeschöpft, in 2015 zu 99,79% (Sondereffekt wegen des Programmendes Perspektive 50plus). Die Auswirkungen der für 2016 erneut gewährten Überziehungsgarantie sind erst zum Jahresende 2016 bekannt, derzeit kann von einer vollständigen Mittelverausgabung ausgegangen werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln beim Haushaltsbeschluss für 2017 ist nicht erforderlich. Ob tatsächlich kommunale Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen, wird sich erst zum Jahresende 2017 zeigen.

 

Bei der Überziehungsgarantie handelt es sich nicht um eine EU-beihilferelevante Zuwendung, da sie ausschließlich den hoheitlichen Bereich der GGFA AöR betrifft.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden vorerst nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: