Betreff
Ergebnisse des Baumgutachtens von 2016 am Bergkirchweihgelände
Vorlage
773/029/2016
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des unter der Federführung von Amt 32 zu erstellenden Gesamtkonzeptes zur Entwicklung des Bergkirchweihgeländes Standortverbesserungen/-optimierungen am gesamten Baumbestand des Bergkirchweihgeländes durchzuführen.  Ziel ist es dabei:

- den weiteren Abbau des Altbaumbestandes zu verlangsamen,
- mögliche neue Baumstandorte zu erschließen und entsprechend den FLL-„Empfehlungen für
  Baumpflanzungen“ und den geltenden Landschaftsbau-Fachnormen so auszubauen, dass
  sich ein zukunftsfähiger Großbaumbestand entwickeln kann.

Die Kosten für die Maßnahmen „Baumstandortverbesserungen und -entwicklung“ sind zu ermitteln und im Rahmen des Gesamtkonzeptes bereitzustellen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

     Im Februar 2008 wurde aufgrund der alarmierenden Ergebnisse der Baumkontrollen im Altbaumbestand am Bergkirchweihgelände und Eichenwald ein externes Sachverständigenbüro (Büro Siegert, Altdorf) beauftragt. Insgesamt wurden 666 Bäume auf ihren verkehrssicheren Zustand und zu veranlassende Maßnahmen untersucht. Das Ergebnis führte zu 57 Baumfällungen am Bergkirchweihgelände und 73 Baumfällungen im  Eichenwald. Alle Fällungen mussten innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Hinzu kamen allein am Bergkirchweihgelände 243 Baumpflegemaßnahmen incl. Kronensicherungen.
Der Abschlussbericht der gutachterlichen Untersuchung empfahl eine erneute Überprüfung des Baumbestandes nach 10 Jahren, somit in 2018.

Aufgrund eines unvorhergesehenen und voll belaubten Grünastbruches an einer 20 m hohen Eiche, wurde 2015 erneut ein Gutachterbüro mit der Untersuchung von 119 Altbäumen beauftragt.
Anders als das Gutachten von 2008, sollten neben der Vitalität und Schadensbeurteilung im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich auch Zukunftsperspektiven der vorhandenen Bäume am Bergkirchweihgelände aufgezeigt werden.

Das beauftragte Gutachterbüro Dengler, Lauf a.d. Pegnitz, hat nach Abschluss der Untersuchung die Ergebnisse des Erstgutachtens von 2008 in allen Teilen bestätigt und eine dramatische Veränderung des Altbaumbestandes in den nächsten 20 Jahren unter Beibehaltung der derzeitigen Belastung prognostiziert.

Der momentane Gesamtbestand an Großbäumen beträgt insgesamt 349 Bäume. Davon müssen 118 Altbäume aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus Verkehrssicherungsgründen in den nächsten 20 Jahren gefällt werden. Inwieweit sich weitere Baumfällungen aufgrund der klimatischen Veränderungen ergeben, ist derzeit nicht bezifferbar. Von einem Anstieg ist jedoch sicher auszugehen.

Vorgesehene Baumfällungen:
- in    2016                        =    1 Fällung
- von 2016 bis 2021         =  14 Fällungen
- von 2021 bis 2026         =  19 Fällungen
- von 2026 bis 2031         =  32 Fällungen
- von 2031 bis 2036         =  52 Fällungen
                                                      118 Fällungen

Neben den erheblichen Standortbelastungen durch Bodenverdichtung, Überfüllung, Anfahrschäden, Wurzelbeschädigungen durch Fundamente, Abgrabungen, Erosionen, Einbringen von Fetten und Ölen etc. kommen die Auswirkungen der Klimaveränderungen erschwerend hinzu.

Schon jetzt kann sicher davon ausgegangen werden, dass sich der Altbaumbestand bei derzeitiger Schadenslage um mind. 38 % reduzieren wird. In den Bierkellerbereichen werden 50 % der Altbäume in 20 Jahren fehlen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Da die Schädigungen im Altbaumbestand nicht mehr umkehrbar sind, sondern bestenfalls in ihrer Entwicklung gebremst werden können, machen die Gutachterbüros Siegert (2008) und Dengler (2015) in ihren Abschlussberichten ein großes Entwicklungskonzept für das gesamte Areal dringend notwendig.

Das Entwicklungskonzept muss die gesamte Infrastruktur wie Straßenführung, Wege, Treppenanlagen, Mauern, Zäune, Geländer, Gebäude, Bierkellerbereiche, Toilettenanlagen und den zwingend erforderlichen Platzbedarf für Nachpflanzungen umfassen.
Zudem sollten als Erstmaßnahme, zuverlässig alle städtischen Schutzauflagen und geltende rechtliche Vorschriften (z.B. Baumschutzverordnung etc.) umgesetzt, kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

Um Baumnachpflanzungen eine Chance zu geben ist davon auszugehen, dass noch vor Standzeitende einiger Altbäume, diese zugunsten von Neupflanzungen vorzeitig entnommen werden müssen, um das überwiegend geschlossene Kronendach zu öffnen.
Nur so können die geschaffenen Lichtkorridore dann, verbunden mit den erforderlichen Boden- und Standortoptimierungen, Jungbäumen eine langfristige Perspektive geben.

      Es ist jedoch sicher davon auszugehen, dass auch jetzt schon nachgepflanzte Bäume, die optisch gewohnte „Bergkirchweih unter Bäumen“ in 20 Jahren aufgrund der viele Jahre dauernden langsamen Baumentwicklung nicht ersetzen werden.
Der durchgrünte Eindruck wird sich daher erheblich verändern und erst langfristig wieder erreichbar sein, wenn den Bäumen die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein gesundes Wachstum gegeben werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erstellen eines „Gesamtentwicklungskonzept Bergkirchweihgelände“ mit Prioritätenfestlegung, Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen (Personal und Finanzen) und konsequente Umsetzung der Planungsergebnisse in den Folgejahren.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      x                sind nicht vorhanden


Anlagen: