Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des unter der Federführung von Amt 32 zu erstellenden Gesamtkonzeptes zur Entwicklung des Bergkirchweihgeländes Standortverbesserungen/-optimierungen am gesamten Baumbestand des Bergkirchweihgeländes durchzuführen. Ziel ist es dabei:
- den weiteren Abbau des
Altbaumbestandes zu verlangsamen,
- mögliche neue Baumstandorte zu erschließen und entsprechend den
FLL-„Empfehlungen für
Baumpflanzungen“ und den geltenden
Landschaftsbau-Fachnormen so auszubauen, dass
sich ein zukunftsfähiger
Großbaumbestand entwickeln kann.
Die Kosten für die Maßnahmen „Baumstandortverbesserungen und -entwicklung“ sind zu ermitteln und im Rahmen des Gesamtkonzeptes bereitzustellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Februar 2008 wurde
aufgrund der alarmierenden Ergebnisse der Baumkontrollen im Altbaumbestand am
Bergkirchweihgelände und Eichenwald ein externes Sachverständigenbüro (Büro
Siegert, Altdorf) beauftragt. Insgesamt wurden 666 Bäume auf ihren verkehrssicheren
Zustand und zu veranlassende Maßnahmen untersucht. Das Ergebnis führte zu 57
Baumfällungen am Bergkirchweihgelände und 73 Baumfällungen im Eichenwald. Alle Fällungen mussten innerhalb
eines Jahres durchgeführt werden. Hinzu kamen allein am Bergkirchweihgelände
243 Baumpflegemaßnahmen incl. Kronensicherungen.
Der Abschlussbericht der gutachterlichen Untersuchung empfahl eine erneute
Überprüfung des Baumbestandes nach 10 Jahren, somit in 2018.
Aufgrund eines unvorhergesehenen und voll belaubten Grünastbruches an einer 20
m hohen Eiche, wurde 2015 erneut ein Gutachterbüro mit der Untersuchung von 119
Altbäumen beauftragt.
Anders als das Gutachten von 2008, sollten neben der Vitalität und
Schadensbeurteilung im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich auch Zukunftsperspektiven
der vorhandenen Bäume am Bergkirchweihgelände aufgezeigt werden.
Das beauftragte Gutachterbüro Dengler, Lauf a.d. Pegnitz, hat nach Abschluss
der Untersuchung die Ergebnisse des Erstgutachtens von 2008 in allen Teilen
bestätigt und eine dramatische Veränderung des Altbaumbestandes in den nächsten
20 Jahren unter Beibehaltung der derzeitigen Belastung prognostiziert.
Der momentane Gesamtbestand an Großbäumen beträgt insgesamt 349 Bäume. Davon
müssen 118 Altbäume aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus Verkehrssicherungsgründen
in den nächsten 20 Jahren gefällt werden. Inwieweit sich weitere Baumfällungen
aufgrund der klimatischen Veränderungen ergeben, ist derzeit nicht bezifferbar.
Von einem Anstieg ist jedoch sicher auszugehen.
Vorgesehene Baumfällungen:
- in 2016 = 1
Fällung
- von 2016 bis 2021 = 14 Fällungen
- von 2021 bis 2026 = 19 Fällungen
- von 2026 bis 2031 = 32 Fällungen
- von 2031 bis 2036 = 52 Fällungen
118
Fällungen
Neben den erheblichen Standortbelastungen durch Bodenverdichtung,
Überfüllung, Anfahrschäden, Wurzelbeschädigungen durch Fundamente, Abgrabungen,
Erosionen, Einbringen von Fetten und Ölen etc. kommen die Auswirkungen der
Klimaveränderungen erschwerend hinzu.
Schon jetzt kann sicher davon
ausgegangen werden, dass sich der Altbaumbestand
bei derzeitiger Schadenslage um mind. 38 % reduzieren wird. In den Bierkellerbereichen
werden 50 % der Altbäume in 20 Jahren fehlen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Da die Schädigungen im Altbaumbestand nicht mehr umkehrbar sind, sondern
bestenfalls in ihrer Entwicklung gebremst werden können, machen die
Gutachterbüros Siegert (2008) und Dengler (2015) in ihren Abschlussberichten
ein großes Entwicklungskonzept für das gesamte Areal dringend notwendig.
Das Entwicklungskonzept muss die gesamte Infrastruktur wie Straßenführung,
Wege, Treppenanlagen, Mauern, Zäune, Geländer, Gebäude, Bierkellerbereiche,
Toilettenanlagen und den zwingend erforderlichen Platzbedarf für
Nachpflanzungen umfassen.
Zudem sollten als Erstmaßnahme, zuverlässig alle städtischen Schutzauflagen und
geltende rechtliche Vorschriften (z.B. Baumschutzverordnung etc.) umgesetzt,
kontrolliert und Verstöße geahndet werden.
Um Baumnachpflanzungen eine Chance zu geben ist davon auszugehen, dass noch vor
Standzeitende einiger Altbäume, diese zugunsten von Neupflanzungen vorzeitig entnommen
werden müssen, um das überwiegend geschlossene Kronendach zu öffnen.
Nur so können die geschaffenen Lichtkorridore dann, verbunden mit den
erforderlichen Boden- und Standortoptimierungen, Jungbäumen eine langfristige
Perspektive geben.
Es ist jedoch sicher davon auszugehen, dass auch jetzt schon nachgepflanzte
Bäume, die optisch gewohnte „Bergkirchweih unter Bäumen“ in 20 Jahren aufgrund
der viele Jahre dauernden langsamen Baumentwicklung nicht ersetzen werden.
Der durchgrünte Eindruck wird sich daher erheblich verändern und erst
langfristig wieder erreichbar sein, wenn den Bäumen die erforderlichen
Rahmenbedingungen für ein gesundes Wachstum gegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erstellen eines „Gesamtentwicklungskonzept Bergkirchweihgelände“ mit Prioritätenfestlegung, Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen (Personal und Finanzen) und konsequente Umsetzung der Planungsergebnisse in den Folgejahren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
x sind nicht vorhanden
Anlagen: