Betreff
Kulturbiergarten Wöhrmühle; Nutzungskonzept für ein Bieterverfahren für die Betreiberauswahl
Vorlage
41/035/2016
Aktenzeichen
I/41
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

        auf Basis des vorgelegten Nutzungskonzept ein Bieterverfahren für den Kultur-Biergarten Wöhrmühle zu erarbeiten,

        die erforderlichen Vertragsverhandlungen mit dem Verein Naturfreunde Erlangen e.V. zu führen,

        ein noch zu erstellendes Exposé für Bewerber dem Kultur- und Freizeitausschuss vorzulegen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Bieterverfahren für eine Kultur- und Freizeitnutzung mit Biergarten auf der Wöhrmühlen-Insel soll im ersten Quartal 2017 durchgeführt werden, um einen Betrieb bereits im Sommer 2017 mit zunächst mobiler Infrastruktur zu erreichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Pachtobjekt

Verpachtet werden soll die nördliche Teilfläche des ehemaligen Campingplatzes Wöhrmühle und ein Teilstück nördlich angrenzend daran auf dem Gelände des Vereins Naturfreunde Erlangen e.V. Der südliche Teil des Geländes soll dauerhaft als offene Freizeitfläche zur Verfügung stehen.

Das Gelände befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im Überschwemmungsgebiet. Die  Belange des Umwelt- und Naturschutzes sind zu berücksichtigen.

 

Pachtvertrag und Landesgartenschau

Wegen der Landesgartenschau kann ein Pachtvertrag nur zeitlich befristet geschlossen wer-den. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, wann und in welcher Form das Gelände umgestaltet wird, ist vorgesehen, den Pachtvertrag zunächst nur bis 2021 zu schließen mit einer anschließenden Verlängerungsoption bis längstens 2023.

Die Umsetzung des vom Betreiber darzulegenden Konzepts für die Kultur- und Freizeitveranstaltungen und –angebote soll jährlich im Rahmen eines Evaluationsgesprächs überprüft werden, um sicherzustellen, dass die erwarteten Kultur- und Freizeitangebote und die Einbindung von Kulturvereinen auch in gewünschter Weise erfolgt.

 

 

Infrastruktur

Für die Sommersaison 2017 sind mobile Bewirtungs- und Sanitäranlagen vom Pächter selbst aufzustellen. Nach Fertigstellung einer dauerhaften Infrastruktur hat ein künftiger Betreiber eigenständig für eine Bestuhlung und das Mobiliar für die Küchen- und Verkaufsräume zu sorgen.

Da wegen der Landesgartenschau der Pachtvertrag zeitlich zu begrenzen ist, soll ein Betreiber bei Vertragsende eine Ablöse für das eingebrachte Mobiliar erhalten, dessen Höhe noch zu definieren ist.

Fahrradstellplätze, Stromanschlüsse und Beleuchtung sollen durch die Stadt Erlangen zur Verfügung gestellt werden. Für Kulturveranstaltungen ist die Errichtung einer kleinen Bühne durch die Stadt Erlangen vorgesehen. Es ist noch zu prüfen, ob stattdessen eine Trailerbühne angeschafft wird, die im Eigentum der Stadt Erlangen verbleibt und von dieser nach Absprache mit dem Betreiber auch an anderen Orten für Veranstaltungen genutzt werden kann.

Die Übernahme der Reinigung und des Mähens der Wiese im Bereich der Freizeitanlage durch einen Betreiber ist verhandelbar. Für die Reinigung und das Mähen des Biergartenbereichs soll in jedem Fall der Betreiber zuständig sein.

 

Betriebsführung

Der Biergartenbetrieb soll entsprechend der bayerischen Biergartenverordnung geführt wer-den, d.h., Speisen dürfen von den Gästen selbst mitgebracht werden.

Ein Verzehrzwang soll ausgeschlossen werden, das gilt auch für Getränke.

Beim Gastronomieangebot soll ein überwiegend regionaler Bezug der Getränkeauswahl vor-geschrieben werden.

Die Toiletten sollen auch Nutzer*innen der Freizeitanlage während der Biergarten-Öffnungszeiten unentgeltlich zur Verfügung stehen. Für die Reinigung und Vorhaltung entsprechender Verbrauchsmaterialien soll der Betreiber verantwortlich sein.

 

Pachthöhe

Es wird vorgeschlagen, die Pacht in Form einer Umsatzpacht vorzusehen, deren Höhe noch zu definieren ist. Um einen Anreiz für den Betreiber zu schaffen, möglichst viele Kultur- und Freizeitangebote nicht zuletzt gemeinsam mit Vereinen und anderen Kulturschaffenden im Non-Profit-Bereich zu realisieren, soll ein damit verbundener finanzieller Aufwand in einer noch zu definierenden Höhe vom Umsatz als Bemessungsgrundlage der Pacht in Abzug gebracht werden können. 

 

Konzept

Die Stadt Erlangen erwartet hier ausdrücklich keinen Biergartenbetrieb im herkömmlichen Sinn. Stattdessen ist für den Biergartenbereich eine kulturelle Nutzung vorgesehen. Dabei sind Kulturveranstaltungen des Betreibers ebenso möglich und gewünscht wie solche von Kulturvereinen, Vereinen aus der Jugendarbeit und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft und ehrenamtlich engagierten Gruppierungen. Auch diese sollen die Möglichkeit erhalten, hier eigene kulturelle Veranstaltungen durchzuführen. Darüber hinaus sollen bewusst auch solche Kulturveranstaltungen stattfinden, die nicht dem Massengeschmack entsprechen.

Außerdem sollen auf dem Gelände auch umweltpädagogische Projekte stattfinden, die sich den Themen Fluss, Wasser und generell umweltbewusstem Verhalten widmen. Auch hierzu wird eine Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden aus dem Umweltbereich erwartet.

Der größere, südliche Bereich der Fläche soll weiterhin als Freizeitanlage offen stehen. Eine temporäre Sperrung dieses Bereichs bei Sonderveranstaltungen ist möglich.

 

Erwartet wird ein Betreiber mit nachweislicher Erfahrung in der Gastronomie, in der Durch-führung eigener Kulturveranstaltungen und in der Zusammenarbeit mit Akteuren der Zivilgesellschaft, mit Ehrenamtlichen, Kulturvereinen und Vereinen der Jugendarbeit.

Bewerber sollen vor allem auf die folgenden Fragestellungen eingehen:

 

1.    Über welche Erfahrungen verfügt der Bewerber grundsätzlich im Gastronomie-Bereich und als Betreiber eines Biergartens?

2.    Welche Erfahrungen hat der Bewerber in der Organisation und Durchführung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen? Eine entsprechende Beschreibung wird erwartet.

3.    Der Betreiber soll im Rahmen des Biergartenbetriebs eigene Kultur- und Freizeitveranstaltungen und auch umweltpädagogische Projekte in Kooperationen durchführen.
Der Bewerber soll darstellen, in welchem Rahmen er plant, auf der Wöhrmühle entsprechende Veranstaltungen durchzuführen und wie er sich das konkret vorstellen kann. Dies ist anhand von Beispielen zu beschreiben.

4.    Es sollen auch Kulturvereine, Vereine aus der Jugendarbeit u.a. eigene Veranstaltungen durchführen können. Hierzu muss für diese eine Refinanzierung durch Einnahmen aus der Gastronomie möglich sein. Es wird erwartet, dass der Bewerber seine Vorstellungen hierzu darlegt. Es wird auch eine Angabe erwartet, wie häufig der Bewerber sich solche Veranstaltungen vorstellen kann.

5.    Welche Vorstellungen hat der Bewerber, das gesamte Gelände für eine Freizeitnutzung attraktiv zu machen?

6.    Der Bewerber soll darstellen, in welcher Form er sich die Übernahme einer Verantwortung auch für die offene Freizeitfläche vorstellen kann.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ein Vorauswahl-Gremium, bestehend aus der zuständigen Referentin des Referats I, je einer Vertretung jeder Stadtratsfraktion und einer Vertretung des Amtes 41 soll aus den Bewerbungen einen Vorschlag für einen Betreiber erarbeiten. Die Vergabe-Entscheidung wird dann durch die zuständigen Stadtrats-Ausschüsse getroffen.

Der Verein Naturfreunde Erlangen e.V. soll als direkter Nachbar und Vertragspartner ohne Stimmrecht am Vorauswahl-Gremium teilnehmen.

Die Durchführung des Bieterverfahrens durch Referat I wurde so mit den innerhalb der Verwaltung für die Verpachtung städtischer Grundstücke zuständigen Ämtern Liegenschaftsamt und Amt für Gebäudemanagement abgestimmt.

Nach der Entscheidung über den zukünftigen Betreiber werden diese Ämter bei der Erstellung eines Pachtvertrages mit eingebunden.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: