Betreff
Aufstellung von Spielgeräten am Rudeltplatz in Erlangen-Büchenbach
Antrag aus der Bürgerversammlung Büchenbach vom 14. April 2016
Vorlage
412/025/2016
Aktenzeichen
I/412
Art
Beschlussvorlage

Die in der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Büchenbach beantragte Ausstattung des Rudeltplatzes mit Spielgeräten wird nicht weiterverfolgt. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Büchenbach vom 14.04.2016 ist damit bearbeitet.


In der Bürgerversammlung (BV) für das Versammlungsgebiet Büchenbach am 16.04.2016 wurde u. a. beantragt, die Ausstattung des Rudeltplatzes mit Spielgeräten, wie z.B. Federwippen oder Wackeltieren, zu ergänzen. Diese Ausstattungsergänzungen sollen unabhängig von der Errichtung des Spielplatzes im südlich angrenzenden Grünstreifen installiert werden. Der Antrag wurde in der Bürgerversammlung mehrheitlich angenommen.

 

Aufgrund der breiten Angebotspalette der Spiel- und Freizeitangebote im südlich angrenzenden Grünzug sieht es das Amt für Soziokultur als nicht sinnvoll an, den Rudeltplatz mit Spielangeboten für Kleinkinder auszustatten.

 

Dies entspricht auch der Sichtweise des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77, der sich am 13.10.2015 (Top 19) gegen eine Ausstattung des Rudeltplatzes mit Spielgeräten ausgesprochen hat:

 

„Spiel- und Freizeitbereiche mit verschiedenen Spielgeräten, Beachvolleyballfeld und Tischtennisplatten sind im geplanten südlich anschließenden Grünzug sowie im unmittelbaren Umfeld des zukünftigen Stadtteilzentrums geplant (siehe Anlage 7). Auch eine Ballspielwiese sowie ein Motorik- und Bewegungsparcours sollen hergestellt werden. Aufgrund der Nähe des Grünzugs zum Rudeltplatz werden weitere Spiel- und Bewegungsangebote im Platzbereich als nicht notwendig oder wünschenswert gehalten.“

 

 


Anlagen:        Beschluss des UVPA vom 13.10.2015