Antrag aus der Bürgerversammlung Büchenbach vom 14. April 2016
Die in der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Büchenbach beantragte Ausstattung des Rudeltplatzes mit Spielgeräten wird nicht weiterverfolgt. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Büchenbach vom 14.04.2016 ist damit bearbeitet.
In der Bürgerversammlung (BV)
für das Versammlungsgebiet Büchenbach am 16.04.2016 wurde u. a. beantragt, die
Ausstattung des Rudeltplatzes mit Spielgeräten, wie z.B. Federwippen oder Wackeltieren, zu
ergänzen. Diese Ausstattungsergänzungen sollen unabhängig von der Errichtung
des Spielplatzes im südlich angrenzenden Grünstreifen installiert werden. Der Antrag
wurde in der Bürgerversammlung mehrheitlich angenommen.
Aufgrund
der breiten Angebotspalette der Spiel- und Freizeitangebote im südlich angrenzenden
Grünzug sieht es das Amt für Soziokultur als nicht sinnvoll an, den Rudeltplatz
mit Spielangeboten für Kleinkinder auszustatten.
Dies
entspricht auch der Sichtweise des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
Werkausschuss EB77, der sich am 13.10.2015 (Top 19) gegen eine Ausstattung des
Rudeltplatzes mit Spielgeräten ausgesprochen hat:
„Spiel- und Freizeitbereiche mit verschiedenen Spielgeräten, Beachvolleyballfeld und Tischtennisplatten sind im geplanten südlich anschließenden Grünzug sowie im unmittelbaren Umfeld des zukünftigen Stadtteilzentrums geplant (siehe Anlage 7). Auch eine Ballspielwiese sowie ein Motorik- und Bewegungsparcours sollen hergestellt werden. Aufgrund der Nähe des Grünzugs zum Rudeltplatz werden weitere Spiel- und Bewegungsangebote im Platzbereich als nicht notwendig oder wünschenswert gehalten.“
Anlagen: Beschluss des UVPA vom 13.10.2015