Das Amt für Soziokultur wird beauftragt, aktiv an der Weiterentwicklung des Konzepts Sport im öffentlichen Raum mitzuwirken und örtliche Initiativen bei der Schaffung von Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum zu begleiten. In diesem Rahmen werden auch die städtischen Spielplätze und Freizeitanlagen betrachtet, um die Bewegungs- und Sportangebote im öffentlichen Raum nicht nur für Senioren zu verbessern.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Seniorenbeirat hat am 18.07.2016 in einem Antrag beschlossen, dass Sportamt und Amt für Soziokultur die vorhandenen städtischen Kinderspielplätze und Freizeitanlagen auf Ihre Eignung als Mehrgenerationen-Aktivplätze prüfen sollen. Weiter sollen mögliche Ausstattungen vorgeschlagen und die erforderlichen Kosten ermittelt werden. Gemäß der getroffenen Verfahrensregeln ist dieser Antrag als Antrag des Oberbürgermeisters zu werten und in die Diskussionen zum Arbeitsprogramm einzubringen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Amt für Soziokultur arbeitet seit Jahren aktiv an der Schaffung von attraktiven Bewegungsangeboten für Jung und Alt. So wird das Spielplatzbüro auch 2017 bei der Weiterentwicklung und Ergänzung des vom Sportamt initiierten Projekts „Sport im öffentlichen Raum“ mitwirken und eigene Projekte bearbeiten.
Zusätzlich werden vom Amt für Soziokultur örtliche Initiativen bei der Umsetzung von konkreten Ideen zur Schaffung von (Mehrgenerationen-) Aktivplätzen begleitet (z. B. Trendsportgruppe Parkour, Trendsportgruppe Mountainbike-Parcours Silbergrasweg, verschiedene Kraftsportinitiativen wie Freeletics, Callisthenics).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Amt für Soziokultur und Sportamt stimmen sich bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen ab. Die Maßnahmen können je nach Mittelbereitstellung und Personalressourcen umgesetzt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Laut IvP-Nr. 366D.412 im
Investitionsprogramm 2016 - 2020 stehen Mittel zur Einrichtung von
Mehrgenerationen-Aktivplätzen erst ab 2021 zur Verfügung
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: