Der Bericht über den Jahresabschluss 2015 der GEWOBAU Erlangen wird zur Kenntnis genommen.

 

Bezugnehmend auf die entsprechenden, Empfehlungen des Aufsichtsrats der GEWOBAU Erlangen in seiner Sitzung vom 21.07.2016 wird die Vertretung der Stadt Erlangen ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen den folgenden Beschlüssen zuzustimmen.

1.      Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2015, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, fest.

2.      Die Gesellschafterversammlung folgt dem vom Aufsichtsrat gebilligten Vorschlag der Geschäftsführung und beschließt:

a.       Auf Zahlung einer Dividende wird für das Jahr 2015 verzichtet.

b.      Der Jahresüberschuss von € 2.905.845,18 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

3.      Dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

4.      Die Gesellschafterversammlung billigt den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2015.

  1. Die Gesellschafterversammlung wählt den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V., München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.

 


Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses.

 


Anlagen:        Sachbericht zum Jahresabschluss mit Bilanz und GuV zum 31.12.2015

                        Bericht des Aufsichtsrats

                        Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2015

                        Konzernjahresabschluss zum 31.12.2015