hier: div. Änderungen und Anpassungen
Die Änderungen und Anpassungen in der „Entgeltordnung für Leistungen der Geoinformation, Vermessung, Kartografie und Reprografie bei der Stadt Erlangen“ werden durch Beschluss zum 01.12.2016 wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Neufassung der aktuell gültigen Entgeltordnung vom 01.08.2011 ist notwendig, weil im Bereich der Geoinformation (Produktangebot und Nutzungsrechte) Veränderungen eingetreten sind und sich durch Neukalkulation (u.a. Zeitentgelte für Personal und Repro-Leistungen) erhöhte Entgelte ergeben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der ursprüngliche Titel der Entgeltordnung soll von „Entgeltordnung für die Abteilung Vermessung und Bodenordnung der Stadt Erlangen“ geändert werden in „Entgeltordnung für Leistungen der Geoinformation, Vermessung, Kartografie und Reproduktion bei der Stadt Erlangen“. Zum einem wird damit den Entwicklungen im Bereich der Geoinformation genüge getan und andererseits berücksichtigt, dass nicht nur ausschließlich Leistungen der Abteilung 612 in der Entgeltordnung enthalten sind, sondern auch Geoinformationsleistungen und kartographische Produkte von anderen städtischen Dienststellen.
Der „Open-Data“ - Gedanke (EU-INSPIRE-Richtlinie und abgeleitete nationale Geodatenrichtlinien) führt dazu, dass Produkte und Dienste der Geoinformation zunehmend häufiger kostenfrei im Netz bereitgestellt werden. Dies geschieht auch im Sinne einer modernen bürgerfreundlichen Kommunalverwaltung. Infolgedessen werden diverse Produkte bei eigenständigem Download kostenfrei, hingegen bei analoger aber auch digitaler Übermittlung durch die Dienststellen selbst entgeltpflichtig angeboten.
Erhöhte Preise ergeben sich in den Zeitentgelten für Personal (rd. + 10%), die sich damit an aktuelle Personalkostensätze (veröffentlicht vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband) anlehnen.
Weiterhin werden die gestiegenen Materialkosten für Druckausgaben berücksichtigt und angepasst (Preiserhöhungen zwischen 6% und 15%).
Die Preise für die analogen Ausgaben der Amtlichen Stadtkarte und des Fahrradstadtplans werden erstmalig seit der Euro-Umstellung von 2,- € auf 2,50 € angehoben; entsprechend auch die Preise für Wiederverkäufer.
Weitere Ergänzungen ergeben sich bei den Nutzungsrechten an erworbenen Karten und Daten. Letztlich werden auch die Kosten für Repromaterialien und Verpackungen angepasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Änderungen und Anpassungen in der Entgeltordnung werden durch Beschluss zum 01.12.2016 wirksam.
Mit der aktualisierten Entgeltordnung werden für Leistungen der Geoinformation, Vermessung, Kartografie und Reproduktion Mehreinnahmen von rd. 1.000,- € p.a. (ca. + 7%) erwartet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Entgeltordnung für Leistungen der Geoinformation,
Vermessung,
Kartografie und Reproduktion bei der Stadt Erlangen
(Stand
zum 01.12.2016)