Die Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung; Entwurf vom 04.10.2016, Anlage 1) wird beschlossen
Die derzeit gültige Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) stammt aus dem Jahr 1978. Mit mehreren Stadtratsbeschlüssen wurden verschiedenste Änderungen der Marktsatzung vorgenommen, zuletzt am 28.07.2016.
Die Märkte heute sind keine Selbstläufer mehr. Um diese Jahrhunderte alten Traditionsveranstaltungen ansprechend und erfolgreich durchzuführen, sind mehr Flexibilität, aktuelle Präsentations-konzepte, etc. erforderlich. Dies hat auch die Neukonzeptionierung des Weihnachtsmarktes zur „Erlanger Waldweihnacht“ gezeigt. Auch deshalb ist eine Neufassung der Satzung mit Änderungen angezeigt.
Die Marktsatzung und die – bereits im Juli 2016 beschlossene – Marktgebührensatzung sollen für die unterschiedlichen Märkte den Rahmen vorgeben. In Richtlinien wird konkret auf die individuellen Eigenschaften und den Bedarf jedes einzelnen Marktes eingegangen. Zusätzlich sind in den Richtlinien die Zulassungsbedingungen, das Bewerbungsverfahren, die Auswahlkriterien und das Auswahlverfahren geregelt. Die Rechtsprechung der letzten Jahre fordert dazu präzise Festlegungen und Anforderungen. Die Praxis hat gezeigt, dass genaue Vorgaben und eine umfassende nachvollziehbare Vergabe der Standplätze unbedingt erforderlich sind. Nur damit können Forderungen bzgl. eines Verkaufsplatzes und etwaige Schadensersatzforderungen erfolgreich abgewehrt werden.
Die Richtlinien zu den einzelnen Märkten liegen in der heutigen Sitzung ebenfalls zur Beschlussfassung vor.
1. Änderungen bezüglich des Wochenmarktes
Die Festsetzung der Markttage und der Veranstaltungsort wurden bereits mit
Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 geändert und finden nunmehr ihren Niederschlag
auch in der Satzung. Einige Regelungen der Marktsatzung zum Wochenmarkt sind
auch nicht mehr zeitgemäß und sollen daher angepasst werden.
In die Satzungsänderungen wurden im Vorfeld auch die Händlerinnen und Händler einbezogen. Auf Anraten der Verwaltung haben die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker im Frühjahr 2016 einen Marktsprecher gewählt. Mit ihm und jeweils einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer und des Handelsverbandes fanden im ersten Halbjahr 2016 insgesamt vier konstruktive Gespräche zur Entwicklung des Wochenmarktes statt. Der Marktsprecher hat die Beschickerinnen und Beschicker jeweils über die Ergebnisse unterrichtet.
Am 11. Juli 2016 wurden die Markthändlerinnen und Markthändler über die erarbeiteten Änderungen zur Marktsatzung und Marktgebührensatzung informiert. Gleichzeitig hatten sie die Möglichkeit, ihre Bedenken, Ideen und Vorschläge selbst zu äußern.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse vom 11. Juli 2016 fand am 05. September 2016 ein letztes Abstimmungsgespräch mit dem Marktsprecher statt.
Besonders wichtig für die Händlerinnen und Händler waren
1. klare und verlässliche Regelungen für den Wochenmarkt,
2. die gleichbleibende Marktdauer von Montag bis Samstag,
3. die weitere Nutzung des westlichen Teils des Schloßplatzes,
4. die Aufteilung der Öffnungszeiten in eine Kern- und Rahmenzeit - dies schafft geordnete Verhältnisse auf dem Wochenmarkt von 9:00 bis 14:00 Uhr und gibt gleichzeitig die Möglichkeit, spartenspezifisch zusätzlich von 7:00 bis 20:00 Uhr Waren anzubieten -,
5. Aktionen und Werbemaßnahmen durchführen zu können und dabei von der Stadt Erlangen unterstützt zu werden,
6. eine Ausweitung des Warenangebotes,
7. die Auslastung der Marktplatzkapazität unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Eislaufbahn im Winter und der angebotsspezifischen Erfordernissen.
2. Änderungen
bezüglich des Christbaum-, Lichtmess- und Augustmarktes
Die Marktzeiten des Christbaum-, Lichtmess- und Augustmarkt
wurden mit den derzeitigen Anbieterinnen und Anbietern besprochen.
Die Beschickerinnen und Beschicker des Christbaummarktes sprachen sich
einstimmig für die vorgeschlagenen Festlegungen zu Dauer und Öffnungszeiten
aus.
Zu den Änderungen bzw. Neuregelungen bezüglich des Lichtmess- und Augustmarktes
fand am 22.08.2016 eine Beschickerversammlung statt. Die über 20 anwesenden
Händlerinnen und Händlern befürworteten einstimmig bzw. mehrheitlich die
vorgeschlagenen Festlegungen insbesondere zu Dauer, Öffnungszeiten, Neuordnung
der Stände, Attraktivitätssteigerung, etc.
3. Änderungen bezüglich des
Weihnachtsmarktes
Bereits in der Stadtratssitzung am 28.07.2016 wurden die neuen Marktzeiten
beschlossen, die jetzt noch entsprechend in der Satzung geregelt werden müssen.
4. Marktsatzung:
Aus den Ergebnissen wurde eine übersichtliche und klar
gegliederte Marktsatzung mit angepassten Formulierungen erstellt.
Der 1. Abschnitt (§ 1 bis § 10)
beinhaltet nunmehr – im Gegensatz zur derzeit noch gültigen Satzung –
die für alle Märkte allgemeinen Regelungen und außerdem Hinweise auf die neu
erlassenen Richtlinien (§ 5 Zulassung zu den Märkten, § 6 Abs. 2 Zuweisung der
Standplätze, § 8 Abs. 4 Gestaltung der Verkaufseinrichtungen). In den
Änderungen und klaren Festlegungen des § 7 Abs. 1 und 2 (Auf-, Abbau und
Betrieb) wird auch der Anwohnerschutz zur Nachtruhe berücksichtigt.
Im 2. Abschnitt (§ 11 bis § 13) werden alle von der Stadt Erlangen
veranstalteten Märkte mit Veranstaltungsort, der jeweiligen Dauer und den
Öffnungszeiten aufgeführt. § 12 Abs. 4
und § 13 Abs. 3 enthält den Hinweis auf die jährliche neue Vergabe der
Standplätze entsprechend der jeweiligen Richtlinie.
Der Abschnitt 3 (§ 14 bis § 17) beinhaltet die Schlussbestimmungen. Neu sind §
14 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen (ehemals § 4 Haftung) und die
Möglichkeit in § 15 zur Erteilung von Ausnahmen, die einem Praxisbedürfnis
entspricht und bislang nicht enthalten war.
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Anlagen:
1. Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung; Entwurf vom 04.10.2016)
2. Synoptische Darstellung Marktsatzung alt/neu