Betreff
Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Bergkirchweihgelände
Vorlage
32/048/2016
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des Bergkirchweihgeländes zu erstellen. Die Konzepterstellung steht unter dem Vorbehalt der Schaffung der dafür notwendigen und von Amt 32 beantragten zusätzlichen Planstelle (Nr. III/32/011 des Stellenplanverfahrens). 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Bergkirchweihgelände soll in seinem baulichen Zustand und Grünbestand für die unterschiedlichen Nutzungen nachhaltig entwickelt und in seinem Bestand gesichert werden. Insbesondere sollen die Belange der Bergkirchweih dabei berücksichtigt und die Besuchersicherheit gewährleistet werden. Die Koordination der baulichen/veranstalterischen Nutzungen mit den Belangen des Grünbestandes soll abgestimmt und planerisch dargestellt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der bauliche Zustand des Bergkirchweihgeländes ist als größtenteils marode und zum Teil baufällig zu bezeichnen und bedarf der Sanierung. Dies betrifft insb. bestehende Mauern, Umwehrungen/Geländer, Treppen, Wege, Hangbereiche, Kellerstollen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Die für die Durchführung der Großveranstaltung Bergkirchweih notwendige Infrastruktur (z.B. Rettungs-, Fluchtwege, Strom- u. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Beleuchtung, Beschilderungs-/Hinweismöglichkeiten, Kapazität für Besucher/Anordnung Sitzplätze, Platzbedarf Rettungskräfte, Technische Infrastruktur usw.) bedarf einer geplanten und schrittweisen Erneuerung.

 

Ein aktuelles Baumgutachten hat aufgezeigt, dass sich das Erscheinungsbild des Geländes in den kommenden Jahren / Jahrzehnten durch die notwendige Fällung von Bäumen signifikant verändern wird. Hierzu wird der Bereich EB77/773 eine eigene Information vorbereiten. Entsprechende Nach- /Ersatzpflanzungen sollen für die Zukunft das typische Erscheinungsbild erhalten.

 

Diese unterschiedlichen Belange erfordern eine längerfristige und aufeinander abgestimmte Planung und Umsetzung. Dies betrifft sowohl die planerischen Belange als auch die Invertitionsplanung. Hierbei sind die erforderlichen Maßnahmen zu priorisieren.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In einem umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und insbesondere der Anwohner, sollen die unterschiedlichen Belange erhoben, zusammen geführt und planerisch aufgezeigt werden. Diese planerische Darstellung und Investitionsplanung soll dann vom Stadtrat diskutiert und als Entwicklungskonzept beschlossen werden. Die Federführung für dieses Verfahren liegt nach verwaltungsinterner Abstimmung beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt. Da hierfür die erforderlichen personellen Ressourcen nicht vorhanden sind, wurde für den Haushalt 2017 ein entsprechender Antrag für das Stellenplanverfahren gestellt (Nr. III/32/011). Der Planungsprozess ist durch ein externes Planungsbüro zu begleiten.

 

 

4.   Ressourcen

 

Nach Abschluss dieses Verfahrens soll die bauliche und grünordnerische Umsetzung erfolgen. Hierzu sind die erforderlichen Investitionsmittel in den Folgejahren entsprechend der Priorisierung bereit zu stellen.


(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto): 43.000

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: