- Nahversorgungszentrum Frauenaurach -
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
2. Der Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. F 217 – Nahversorgungszentrum Frauenaurach – der Stadt Erlangen mit Begründung in der Fassung vom 18.10.2016 wird unverändert gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der UVPA hat am 01.12.2015 beschlossen, für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Grundstücke Flst.-Nrn. 209/18, 209/8, 209/7 – Gemarkung Frauenaurach – das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 aufzustellen.
Am 08.10.2015 wurde ein Antrag
auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines
Ladens/Drogeriemarkts in eine Spielhalle auf dem Grundstück Sylvaniastraße 14
in
Frauenaurach eingereicht. Der bisherige Bebauungsplan mit seinen Deckblättern
entbehrt spezieller Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Vergnügungsstätten.
Das Gebäude befindet sich im Nahversorgungszentrum Frauenaurach. Die angestrebte Nutzung als Spielhalle widerspricht dem vom Erlanger Stadtrat am 23.07.2015 beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept, welches Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausschließt. Auf der Grundlage des bekanntgemachten Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über den oben genannten Antrag auf Vorbescheid mit Schreiben vom 28.12.2015 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.
Die Aufstellung des Deckblatts
erfolgt nun mit dem Ziel der planungsrechtlichen Umsetzung des
Vergnügungsstättenkonzepts und der damit verbundenen Abwehrmöglichkeit des
Ansiedlungsvorhabens, da dieses einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
zuwider laufen würde.
Um weiteren potentiell nachteiligen städtebaulichen Entwicklungen im
Gebiet vorzubeugen, werden im Zuge des 5. Deckblatts darüber hinaus Bordelle, bordellartige Betriebe sowie
sonstige Betriebe und Einrichtungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen
betriebliches Wesensmerkmal ist, ausgeschlossen.
Beim 5. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. F 217 handelt es sich somit um eine Feinsteuerung innerhalb
des Gebiets um möglichen Trading-Down-Effekten entgegen zu wirken, ohne aber den Gebietscharakter des Gewerbegebiets
grundsätzlich zu verändern. Die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen
bleiben unverändert, sofern sie dem 5. Deckblatt nicht widersprechen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. F 217 der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Frauenaurach –.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 19.07.2016 den Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. F 217 in der Fassung vom 19.07.2016 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 22.08.2016 bis einschließlich 23.09.2016 öffentlich aus. Aus dem Kreis der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 17.08.2016 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 5 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da sich hieraus
keine Änderungen ergeben, kann das Deckblatt zum Bebauungsplan in der Fassung
vom 18.10.2016 unverändert als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) mit Ergebnis