Betreff
Mittelbereitstellung über zusätzlich erforderliche Mittel zur Geländerertüchtigung am Bergkirchweihgelände
Vorlage
232/032/2016
Aktenzeichen
VI/23
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

 

Erhöhung der Auszahlungen um 150.000,-- €

bei IP-Nr. 573.500



Bergkirchweihgel. Geländerertüchtigung –erneuerung (Amt 23)

Kostenstelle 230090



Allgemeine
Kostenstelle Amt 23

Produkt  57330080

Bergkirchweih (st.-pfl.)

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparung in Höhe von 150.000,-- €

bei IP-Nr. 573.K601



Tiefbaumaßnahmen am
Bergkirchweihgelände (Amt 32)

Kostenstelle 320090


Allgemeine
Kostenstelle Amt 32

Produkt
57310080

Leistungen für Märkte, Messen (st.-pfl.)

Sachkonto
048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen

 

 

 

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung der Maßnahme Geländerertüchtigung Bergkirchweihgelände sind nachfolgende Investitionsmittel notwendig:

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

50.000,-- €

 

 

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0,-- €

Verpflichtungsermächtigung in 2016 für 2017 (bereits freigegeben)

 

Mittel aus dem Deckungskreis Amt 23 (noch umzubuchen)                                       

 

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von    

50.000,-- €

 

200.000,-- €

 

0,-- €                       

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

 

300.000,-- €

 

 

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

450.000,-- €

 

Die Mittel werden benötigt    auf Dauer

 einmalig im Haushaltsjahr 2016 (zur Realisierung der Maßnahme             Geländerertüchtigung)

 

Nachrichtlich:

Weitere verfügbare Mittel im Deckungskreis des Amtes 23:                       rd. 1,7 Mio. €.

 

Diese Mittel stehen jedoch zur Finanzierung nicht zur Verfügung, da sie zum größten Teil bereits vertraglich gebunden sind (rd. 1,1 Mio. Euro) bzw. noch für ausstehende Grundstücksgeschäfte verplant sind (z.B. Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, ausstehende Vermessungskosten etc.). 

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Geländerertüchtigung für das Bergkirchweihgelände kann - für Priorität I des von Amt 32 erarbeiteten Erneuerungskonzepts - noch vor der Bergkirchweih 2017 abgeschlossen werden. 

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß dem Auflagenbescheid des Bauaufsichtsamts vom 10.04.2015 sind sämtliche Geländer am Bergkirchweihgelände zu erneuern bzw. baulich zu ertüchtigen, um die für die Bergkirchweihbesucher erforderliche Sicherheit gewährleisten zu können. Diese Maßnahme ist bis spätestens 2020 abzuschließen.

Nach einer vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt entwickelten Konzeption zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahme sollen Bereiche mit erhöhter Gefährdungssituation (Priorität I) noch vor der Bergkirchweih 2017 ertüchtigt werden. Aufgrund des erforderlichen Anforderungsprofils an die Geländertraglast gem. statischer Vorgaben (incl. Fundamentierung) fallen hierfür nach aktueller Kostenschätzung des Tiefbauamts Investitionskosten einschl. Planungskosten in Höhe von 450.000 € an.

Das Tiefbauamt beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen nach Beschlussfassung am 11. Oktober 2016 im zuständigen Gremium BWA. 

 

Bedarfsträger der Maßnahme ist das Liegenschaftsamt als Grundstückseigentümer. Dem Liegenschaftsamt stehen im Haushaltsjahr 2016 aktuell Mittel in Höhe von 50.000 € zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung (IP-Nr. 573.500). Für das Haushaltsjahr 2017 gibt es eine bestehende Verpflichtungsermächtigung über 50.000 €, die bereits zur Inanspruchnahme freigegeben wurde. Weitere Mittel in Höhe von 200.000,-- € kann das Liegenschaftsamt im Rahmen einer noch durchzuführenden Mittelumbuchung aus dem eigenen Deckungskreis zur Verfügung stellen.

Um die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel über 450.000 € sicherzustellen, ist zur Realisierung der Maßnahme schließlich noch die vorstehende Mittelbereitstellung erforderlich:

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat im Haushaltsjahr 2016 auf der IP-Nr. 573.K601 (Tiefbaumaßnahmen am Bergkirchweihgelände) Finanzmittel über 150.000 € „frei“. Eine u.a. mit diesem Finanzposten eingeplante bauliche Erweiterung/Neubau eines Männer-Pissoirs am Bergkirchweihgelände kann nach jüngsten Untersuchungen nicht realisiert werden. Frei werdende Mittel können deshalb für die Maßnahme „Geländerertüchtigung“ herangezogen werden. 

Diese Mittelübertragung stellt auch eine sinnvolle (Mit-)Finanzierung dar, da zwischen den Maßnahmen ohnehin eine gemeinsame inhaltliche Verbindung zur baulichen Ausstattung Bergkirchweihgelände besteht.

Im Ergebnis ergibt sich somit folgende Gesamtaufstellung der verfügbaren und erforderlichen Mittel:

 

Ansatz Amt 23 in 2016:                                                                   50.000,-- 

VE Amt 23 (bereits freigegeben):                                                    50.000,-- 

Mittel aus Deckungskreis Amt 23 (noch umzubuchen):                   200.000,-- €

Mittel von Amt 32 gem. vorstehendem Beschluss                           150.000,-- €

Gesamt                                                                                              450.000,-- €

 

 

 

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 


Anlagen: