Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um 150.000,-- €
bei
IP-Nr. 573.500
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Kostenstelle
230090
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Produkt
57330080 |
Sachkonto 048002 |
Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung in Höhe von 150.000,-- €
bei
IP-Nr. 573.K601
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Kostenstelle 320090 |
Produkt |
Sachkonto |
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1. Ressourcen
Zur Durchführung der Maßnahme Geländerertüchtigung Bergkirchweihgelände sind nachfolgende Investitionsmittel notwendig:
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
50.000,-- € |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0,-- € |
Verpflichtungsermächtigung
in 2016 für 2017 (bereits freigegeben) Mittel aus dem Deckungskreis Amt 23 (noch umzubuchen) Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
50.000,-- € 200.000,-- € 0,--
€ |
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
300.000,-- € |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
450.000,-- € |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2016 (zur
Realisierung der Maßnahme Geländerertüchtigung)
Nachrichtlich:
Weitere verfügbare Mittel im Deckungskreis des Amtes 23: rd. 1,7 Mio. €.
Diese Mittel stehen jedoch zur Finanzierung nicht zur Verfügung, da sie
zum größten Teil bereits vertraglich gebunden sind (rd. 1,1 Mio. Euro) bzw.
noch für ausstehende Grundstücksgeschäfte verplant sind (z.B. Erwerb
landwirtschaftlicher Flächen, ausstehende Vermessungskosten etc.).
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Geländerertüchtigung für das Bergkirchweihgelände kann - für Priorität I des
von Amt 32 erarbeiteten Erneuerungskonzepts - noch vor der Bergkirchweih
2017 abgeschlossen werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß dem Auflagenbescheid des
Bauaufsichtsamts vom 10.04.2015 sind sämtliche Geländer am Bergkirchweihgelände
zu erneuern bzw. baulich zu ertüchtigen, um die für die Bergkirchweihbesucher
erforderliche Sicherheit gewährleisten zu können. Diese Maßnahme ist bis
spätestens 2020 abzuschließen.
Nach einer vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
entwickelten Konzeption zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahme sollen Bereiche
mit erhöhter Gefährdungssituation (Priorität I) noch vor der Bergkirchweih 2017
ertüchtigt werden. Aufgrund des erforderlichen Anforderungsprofils an die
Geländertraglast gem. statischer Vorgaben (incl. Fundamentierung) fallen
hierfür nach aktueller Kostenschätzung des Tiefbauamts Investitionskosten
einschl. Planungskosten in Höhe von 450.000 € an.
Das Tiefbauamt beabsichtigt die Vergabe der
Planungsleistungen nach Beschlussfassung am 11. Oktober 2016 im zuständigen
Gremium BWA.
Bedarfsträger der Maßnahme ist das
Liegenschaftsamt als Grundstückseigentümer. Dem Liegenschaftsamt stehen im
Haushaltsjahr 2016 aktuell Mittel in Höhe von 50.000 € zur Durchführung der Maßnahme
zur Verfügung (IP-Nr. 573.500). Für das Haushaltsjahr 2017 gibt es eine
bestehende Verpflichtungsermächtigung über 50.000 €, die
bereits zur Inanspruchnahme freigegeben wurde.
Weitere Mittel in Höhe von 200.000,-- € kann das Liegenschaftsamt im Rahmen einer noch durchzuführenden Mittelumbuchung aus
dem eigenen Deckungskreis zur Verfügung stellen.
Um die Verfügbarkeit der erforderlichen
Mittel über 450.000 € sicherzustellen, ist zur Realisierung der Maßnahme schließlich noch
die vorstehende Mittelbereitstellung erforderlich:
Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat im
Haushaltsjahr 2016 auf der IP-Nr. 573.K601 (Tiefbaumaßnahmen am
Bergkirchweihgelände) Finanzmittel über 150.000 € „frei“. Eine u.a. mit diesem
Finanzposten eingeplante bauliche Erweiterung/Neubau eines Männer-Pissoirs am
Bergkirchweihgelände kann nach jüngsten Untersuchungen nicht realisiert werden.
Frei werdende Mittel können deshalb für die Maßnahme „Geländerertüchtigung“
herangezogen werden.
Diese Mittelübertragung stellt auch eine sinnvolle
(Mit-)Finanzierung dar, da zwischen den Maßnahmen ohnehin eine gemeinsame
inhaltliche Verbindung zur baulichen Ausstattung Bergkirchweihgelände besteht.
Im Ergebnis ergibt sich somit folgende
Gesamtaufstellung der verfügbaren und erforderlichen
Mittel:
Ansatz Amt 23 in 2016:
50.000,-- €
VE Amt 23 (bereits freigegeben):
50.000,-- €
Mittel aus Deckungskreis Amt 23 (noch
umzubuchen): 200.000,--
€
Mittel von Amt 32 gem. vorstehendem
Beschluss 150.000,--
€
Gesamt 450.000,--
€
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlagen: