Betreff
Investitionskostenförderung für die Generalsanierung der Waldorfkrippe und des Waldorfkindergartens mit Anbau, Noetherstr. 2; hier: Änderung des Förderantrags
Vorlage
512/035/2016
Aktenzeichen
IV/512-3/GS013 T. 2729
Art
Beschlussvorlage
  1. Für die Generalsanierung der Waldorfkrippe, Noetherstr. 2 in 91058 Erlangen, werden 12 Krippenplätze weiterhin als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

  1. Aufgrund einer Änderung des Förderantrags seitens des Trägers erhält der Waldorfkindergarten e.V. Erlangen für die Generalsanierung der Waldorfkrippe und des Waldorfkindergartens mit Anbau, Noetherstr. 2 in 91058 Erlangen, insgesamt einen um 87.474 € höheren Baukostenzuschuss (189.680 € mehr staatlicher Anteil, 102.206 € weniger städtischer Anteil, Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG).

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhalt der 75 Kindergartenplätze im Waldorfkindergarten und der 12 Krippenplätze in der Waldorfkrippe

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Änderung des Förderantrags hinsichtlich der Kostenaufteilung zwischen Waldorfkindergarten und Waldorfkrippe

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Da es gewünscht war, das Vorhaben frühzeitig der Politik vorzustellen, wurde es mit Beschlussvorlage Nr. 512/015/2016 in die städtischen Gremien (JHA und HFPA 20.01.2016, StR 21.01.2016) eingebracht. Für die Generalsanierung des Waldorfkindergartens mit Anbau wurde der Bedarf der 75 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt und es wurde ein Baukostenzuschuss sowie ein Mietkostenzuschuss für das Ausweichquartier während der Bauzeit beschlossen. 

 

 

 

 

 

Geänderte Kostenaufteilung seitens des Trägers

Im Anschluss wurde der Beratungsprozess mit dem Träger fortgesetzt. Daraufhin hat der Träger mit Datum vom 14.07.2016 eine geänderte Kostenberechnung vorgelegt. Danach werden die Kosten der Baumaßnahme mit einem anderen Verteilungsschlüssel auf Waldorfkindergarten und Waldorfkrippe aufgeteilt. Diese Kostenaufteilung ist an der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes durch die verschiedenen Altersgruppen orientiert. Das Stadtjugendamt bewertet die neue Aufteilung als nachvollziehbar und stimmte dieser am 26.07.2016 zu.

Der Träger reichte den Förderantrag vollständig am 26.08.2016 im Stadtjugendamt ein.

Die Planung ist unverändert; der Baubeginn ist in 2017 geplant.

 

Erhöhung des Kostenrichtwertes und der Förderquote

Der Kostenrichtwert, der vorliegend zur Berechnung des Baukostenzuschusses für den Anbau herangezogen wird, wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 11.05.2016 rückwirkend zum 01.01.2016 von 3.883,00 €/m² auf 4.102,00 €/m² erhöht.

Zudem wurde ab 08/2016 die Förderquote für die staatliche Zuweisung von 40 v. H. auf 55 v. H. erhöht.

 

Förderrechtliche Folgen

Die Bagatellgrenze von 100.000 € gemäß Nr. 2.2 der Zuweisungsrichtlinie (FAZR) wird nun auch für die Waldorfkrippe erreicht, sodass für beide Bereiche (Kindergarten und Kinderkrippe) eine staatliche Zuweisung fließen kann.

 

Aus den o. g. Änderungen ergibt sich folgender vorläufiger Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme:

 

564.000,00 € staatliche Zuweisung

459.274,00 € Anteil der Stadt Erlangen

      311.674,25 € Anteil des Waldorfkindergarten e. V. Erlangen

   1.334.948,25 € Gesamtkosten

 

Bedarfseinschätzung für die 12 Krippenplätze

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung stellt sich die Situation wie folgt dar:

In Erlangen leben mit Stichtag zum 30.06.2016, 3252 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Für diese können aktuell 1261 Plätze in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und 173 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden. Somit ergibt sich eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 44,1%. Um dem Grundsatz der wohnortnahen Versorgung gerecht werden zu können wird die Stadt kleinräumig in 9 Planungsbezirke aufgeteilt. Die Waldorfkrippe zählt hierbei zum Planungsbezirk F – Erlangen Bruck. In diesem stehen 479 Kinder im Alter von unter drei Jahren, insgesamt 179 Betreuungsplätze gegenüber. Es ergibt sich somit eine kleinräumige, rechnerische Versorgungsquote von 37,4%. Die Quote ist in den vergangen zwei Jahren durch einen deutlichen Anstieg der Kinderzahlen in dieser Altersgruppe in Bruck, gefallen.

In seiner Sitzung vom 26.05.2011 legte der Stadtrat für Bruck einen lokalen Bedarfskorridor von 40% -

45% Versorgungsquote als bedarfsangemessen fest. Dieser Bedarf ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung nach wie vor Vollumfänglich gegeben. Um das gesteckte Versorgungziel (beim aktuellen Stand der Kinderzahlen) zu erreichen ergibt sich somit ein lokaler Mehrbedarf von 12 bis 35 Plätzen.

Die hier behandelten 12 Plätze der Waldorfkrippe sind somit geeignet zu einer bedarfsgerechten Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige vor Ort beizutragen uns sind aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

 

 

 

 

 

1.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausgaben:

Erhöhung des Zuschusses zu den Baukosten um

87.474 €

bei IP-Nr. 365D.880

 

Korrespondierende Einnahmen:

Erhöhung der staatlichen Zuweisung um

189.680 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

 

 

 

Nachträglich notwendig werdende, geringfügige Änderungen des Finanzierungsplans von bis zu 10 % (z. B. aufgrund einer Änderung des Kostenrichtwertes, der Förderquote oder der förderrechtlichen Bewertung durch die Regierung von Mittelfranken) sind gedeckt.

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden

 


Anlagen: