Betreff
Richtlinien für den Erlanger Wochenmarkt
Vorlage
32-3/013/2016
Aktenzeichen
III/32-3
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien für den Erlanger Wochenmarkt  (Anlage, Entwurf vom 15.09.2016) werden beschlossen. 


Die bestehenden Regelungen in der Marktsatzung aus dem Jahr 1978 entsprechen, insbesondere zur Vergabe, nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung.
Damit die Marktsatzung nicht überfrachtet wird mit Angaben zu Konzepten, Durchführung, Vergabe, etc. sollen für die Märkte Richtlinien erlassen werden. Die Richtlinien können individuell die Eigenschaften und den Bedarf des Wochenmarktes sowie die Vergabe von Standplätzen mit präzisen Angaben und Anforderungen regeln.

Die dringend erforderlichen Änderungen zum Wochenmarkt wollte die Verwaltung unter Einbindung der Händlerinnen und Händler erarbeiten. Auf Anraten der Stadt Erlangen haben die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker deshalb im Frühjahr 2016 einen Marktsprecher gewählt. Mit ihm und jeweils einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer und des Handelsverbandes fanden im ersten Halbjahr 2016 insgesamt vier konstruktive Gespräche zum zukünftigen Konzept und zur bisherigen Entwicklung des Wochenmarktes statt. Der Marktsprecher hat die Beschickerinnen und Beschicker jeweils über die Ergebnisse unterrichtet.


Am 11. Juli 2016 wurden die Markthändlerinnen und Markthändler über die erarbeiteten Änderungen zur Marktsatzung und Marktgebührensatzung informiert. Gleichzeitig hatten sie die Möglichkeit, ihre Bedenken, Ideen und Vorschläge selbst zu äußern.


Unter Berücksichtigung der Ergebnisse vom 11. Juli 2016 fand am 05. September 2016 ein letztes Abstimmungsgespräch mit dem Marktsprecher statt.
Besonders wichtig für die Händlerinnen und Händler waren:

 

1. klare und verlässliche Regelungen für den Wochenmarkt
2. die gleichbleibende Marktdauer von Montag bis Samstag
3. die weitere Nutzung des westlichen Teil Schloßplatz
4. die Aufteilung der Öffnungszeiten in eine Kern- und Rahmenzeit - dies schafft geordnete Verhältnisse auf dem Wochenmarkt von 9:00 bis 14:00 Uhr und gibt gleichzeitig die Möglichkeit spartenspezifisch zusätzlich von 7:00 bis 20:00 Uhr Ware anzubieten.
5. Aktionen und Werbemaßnahmen durchführen zu können und dabei von der Stadt Erlangen unterstützt zu werden
6. eine Ausweitung des Warenangebotes
7. die Auslastung der Marktplatzkapazität unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Eislaufbahn im Winter und der individuellen angebotsspezifischen Bedürfnisse, z.B. kein Verkauf von Käse, etc. nach Süden.

 

 

Folgende bedeutende Änderungen werden bzw. sollen sich aus den neuen Richtlinien in Zusammenhang mit der neuen Marktsatzung ergeben:


a) Alle Markthändler/innen müssen von 9:00 bis 14:00 Uhr geöffnet haben.
b) Die Markthändler/innen können ab 7:00 Uhr und bis 20:00 Uhr verkaufen.
c) Der westliche Teil des Schloßplatzes bleibt in der Marktgestaltung integriert.
d) Die Standgröße kann während des Jahres, auch mit festem jährlichem Rhythmus, geändert
    werden.
e) Barzahlungen bzw. Erhebungen sind zukünftig weitestgehend nicht mehr erforderlich.

f) Es wird ein Logo für den Wochenmarkt entworfen.
g)Themen- und Warenbezogene Aktionstage, Werbemaßnahmen, Begleitprogramm zum
    Wochenmarkt sind zukünftig ausdrücklich erwünscht und werden vom Ordnungs- und
    Straßenverkehrsamt unterstützt.
h) Die Erweiterung des Warenangebots auf dem Wochenmarkt sowie eine Auslastung der freien
    Plätze auf dem Wochenmarkt werden aktiv betrieben.
i) Eine Erhöhung der Aufenthalts- und Besuchsqualität des Wochenmarktes kann zudem durch
   zusätzliche Maßnahmen wie z.B. dem Aufstellen von Stehtischen zum Verzehr oder zur
   Verkostung erzielt werden.

 

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 


Anlagen: Richtlinien für den Erlanger Wochenmarkt