Betreff
Investitionskostenförderung für die Generalsanierung mit Anbau des Evang. Kindergartens Maluki, Büchenbacher Anlage 1; hier: Änderung des Finanzierungsplans
Vorlage
512/033/2016
Aktenzeichen
IV/512-3/GS013 T. 2729
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund der Erhöhung des Kostenrichtwertes erhält die Evang. Gesamtkirchenverwaltung Erlangen für die Generalsanierung mit Anbau des Evang. Kindergartens Maluki, Büchenbacher Anlage 1 in 91056 Erlangen, insgesamt einen um 6.116 € höheren Baukostenzuschuss (3.000 € mehr staatlicher Anteil, 3.116 € mehr städtischer Anteil).


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Erhalt der 80 Regelkindergarten- und 10 Integrativplätze

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Änderung des Finanzierungsplans

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Der Kostenrichtwert, der bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen zur Berechnung der Höhe der Baukostenförderung herangezogen wird, wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 11.05.2016 rückwirkend zum 01.01.2016 von 3.883,00 €/m² auf 4.102,00 €/m² erhöht.

        Für die Generalsanierung mit Anbau des Evang. Kindergartens Maluki, Büchenbacher Anlage 1 in 91056 Erlangen, ergibt sich dadurch gegenüber der Beschlussvorlage Nr. 512/024/2016 (JHA 13.04.2016, HFPA 20.04.2016, StR 28.04.2016) insgesamt 6.116 € mehr an Baukostenförderung (3.000 € mehr staatlicher Anteil, 3.116 € mehr städtischer Anteil).

        Vorläufiger, neuer Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme:

  644.000,00 €       staatliche Zuweisung
0965.324,00 €      Anteil der Stadt Erlangen
_549.661,99 €  Anteil der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Erlangen

           2.158.985,99 €  Gesamtkosten

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausgaben:

Erhöhung des Zuschusses zu den Baukosten um

6.116,00

bei IP-Nr. 365D.880

 

Korrespondierende Einnahmen:

Erhöhung der staatlichen Zuweisung um

3.000 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

 

        Nachträglich notwendig werdende, geringfügige Änderungen des Finanzierungsplans von bis zu 10 % (z. B. aufgrund einer Änderung des Kostenrichtwertes, der Förderquote oder der förderrechtlichen Bewertung durch die Regierung von Mittelfranken) sind gedeckt.

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 


Anlagen: