Betreff
Machbarkeitsstudie Linksabbiegen Luitpoldstraße - Gebbertstraße
Vorlage
613/105/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Mit Protokollvermerk aus dem  UVPA am 19.04.2016 zur Vorlagennummer 613/041/2015/2 wünscht Herr StR Volleth einen Bericht darüber, warum es nicht möglich sein soll, das Linksabbiegen von der Luitpoldstraße in die Gebbertstraße zuzulassen.

 

Bereits im Jahr 2014 wurde dazu verwaltungsintern eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese wird nachfolgend kurz zusammengefasst. Die gesamte Untersuchung ist in Anlage 1 enthalten.

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Verwaltung hatte  im Jahr 2014 verwaltungsintern geprüft, in wieweit das Zulassen des Linksabbiegens an der Lichtsignalanlage Gebbertstraße / Luitpoldstraße aus Richtung Osten (Luitpoldstraße) in Richtung Süden (Gebbertstraße) möglich ist bzw. welche Auswirkungen damit verbunden sind.

 

Untersucht wurden sowohl die baulichen Aspekte, die verkehrstechnischen Gegebenheiten sowie die konzeptionellen Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz.

 

Ergebnisse:

-     Die Einrichtung einer Linksabbiegerspur ist markierungs- / beschilderungs- und signaltechnisch (Hardware) möglich.

 

-     Die zusätzliche Signalphase für die Linksabbiegerspur ist signaltechnisch (Software) unter Beibehaltung der Umlaufzeit nicht möglich. Eine einheitliche Umlaufzeit ist jedoch für die Grüne Welle entlang des Streckenzuges von der Bismarckstraße – Schillerstraße – Loewenichstraße bis zur Henkestraße notwendig. Es müsste die Umlaufzeit aller Anlagen auf dem Streckenzug erhöht werden, was nachteilige Auswirkungen auf die Wartezeiten der Fußgänger/Radfahrer und den ÖPNV zur Folge hat. Die Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt wird sinken.

 

-     Die Verdeutlichung des 5. Knotenarmes (in die Busspur Zollhaus) per Spurtafel und Freigabezeit im Signalprogramm ist nicht trivial. Die Fahrgeometrie für den Bus würde sich jedoch verbessern.

 

-     Schleppkurvenprüfung: Für das Bemessungsfahrzeug Gelenkbus wird voraussichtlich ein Umbau der Eckausrundung im 4. Kreuzungsquadranten notwendig.

 

-     Die Spuraufteilung aus Richtung Westen (Luitpoldstraße) ist umzugestalten. Es sind 3 Varianten möglich, wobei 2 Varianten nicht leistungsfähig sind. Die 3. Variante wäre knapp leistungsfähig.

 

-     Die Änderung der Spuraufteilung aus Richtung Westen (Luitpoldstraße) nach Variante 3 birgt folgende Nachteile:

o   der Bus aus der Haltestelle muss (immer) verschwenken

o   ungünstige Fahrgeometrie für Geradeausfahrer

o   Provokation von Unfällen im Längsverkehr.

 

-     Das angestrebte Ziel, den Rückstau im Zollhausviertel „verträglich“ zu halten, kann nicht garantiert werden.

 

-     Die zu erwartende Verkehrsverlagerung der Linksabbieger vom Knotenpunkt Luitpoldstraße / Hartmannstraße wurde ermittelt und durch das Verkehrsmodell bestätigt. Die Verkehrsverlagerung (ca. 1.000 Kfz/d) von der Hartmannstraße in die Gebbertstraße ist städteplanerisch unerwünscht (mehr Wohnbebauung in Gebbertstraße). Es gibt zudem nachteilige Auswirkungen auf die Lichtsignalanlage Gebbertstraße / Henkestraße.

 

-     Die Steuerungsstrategien für diese Abbiegebeziehung wurden in den letzten Jahren auf die Hartmannstraße und Henkestraße ausgelegt und mittels Schaltung von Diagonalgrün und 2-feldigem Rechtssignal optimiert. Die notwendige Grünzeit für den neuen Linksabbieger wäre konträr zu dieser Strategie.

 

-     Die notwendige Grünzeit für den neuen Linksabbieger wäre auch konträr zur im Bestand koordinierten Nord-/Süd-Richtung.

 

-     Die Änderung der Spuraufteilung aus Richtung Westen (Luitpoldstraße) nach Variante 3 hat weitere folgende Auswirkung: Durch den Wegfall des Linksabbiegens am Knotenpunkt Gebbertstraße / Luitpoldstraße müsste (um das Gebiet Zollhaus nach Norden hin nicht komplett zu isolieren) das Geradeausfahren an der Stubenlohstraße wieder erlaubt werden. Diese erneute Änderung an der Verkehrsführung im Zollhausviertel ist den Anwohnern nicht vermittelbar. Weitere ungewünschte Verkehrsverlagerungen sind nicht auszuschließen.

 

 

Fazit:

-     Das Zulassen des Linksabbiegens an der Lichtsignalanlage Gebbertstraße / Luitpoldstraße aus Richtung Osten (Luitpoldstraße) in Richtung Süden (Gebbertstraße) ist baulich und hardwareseitig möglich.

-     Softwareseitig sowie in Anbetracht der konzeptionellen Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz muss dringend davon abgeraten werden. Die Nachteile überwiegen deutlich im Vergleich zum Nutzen für einige wenige Linksabbieger.

 

 


Anlagen: Anlage 1 - Machbarkeitsstudie Linksabbiegen Luitpoldstraße - Präsentation final