Betreff
Bauliche Umsetzung des planfestgestellten 6-streifigen Ausbaus der BAB A3 im Abschnitt nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis östlich Autobahnkreuz Fürth/Erlangen;
hier: Neubau der Straßenüberführung der Weinstraße über die BAB A3
Vorlage
66/139/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt die Investitionsmittel für die planfestgestellte Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen am Neubau der Straßenüberführung der Weinstraße über die BAB A3 als Nachmeldung zum Haushalt 2017 anzumelden und die erforderliche Kreuzungsvereinbarung mit der Autobahndirektion Nordbayern unterschriftsreif abzustimmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Realisierung des geplanten 6-streifigen Ausbaues der BAB A3 zwischen Autobahnkreuz Fürth/Erlangen und nördlich Tank- und Rastanlage muss die Straßenüberführung Weinstraße erneuert werden. Hierzu hat die Autobahndirektion Nordbayern ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet welches mit dem Beschluss der Regierung von Mittelfranken vom 05.04.2013 abgeschlossen wurde.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Neubau der Straßenüberführung berücksichtigt sowohl den 6-streifigen Ausbau der BAB A3 als auch die Forderung der Stadt Erlangen die Weinstraße im Bauwerksbereich, sowie in den anschließenden Zufahrtsrampen mit beidseitigen Geh- und Radwegen auszubauen.

Um die Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Weinstraße während der Bauzeit so gering wie möglich zu halten wird die neue Überführung der Weinstraße in leichtem Versatz neben dem bestehenden Brückenbauwerk hergestellt und die Anschlussrampen entsprechend angepasst. Auf Basis der planfestgestellten Genehmigungsplanung hat die Autobahndirektion Nordbayern die Planungen zur Ausschreibung erstellt. Diese Planungen werden in der Sitzung aufgehängt und dienen dem Ausschuss zur Kenntnis. Im Einzelnen sind dies der Lageplan Brückenbauwerk, Schnitte und Details Brückenbauwerk (2 Pläne) und Lageplan Straßenbau.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für den 6-streifigen Ausbau der BAB A3 im Bereich zwischen nördlich Tank- und Rastanlage Aurach und östlich Autobahnkreuz Fürth/Erlangen hat die Regierung von Mittelfranken am 05.04.2013 einen Planfeststellungsbeschluss erlassen. In der Stadtratssitzung vom 15.05.2013 wurde die Mitteilung zur Kenntnis zum Beschluss erhoben, und festgelegt, dass die Stadt Erlangen den Planfeststellungsbeschluss in der vorliegenden Form nicht beklagen möge.

 

Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses ist u.a. die Querschnittsaufteilung und die Neugestaltung der neunen Straßenüberführung Weinstraße über die BAB A3 sowie die zugehörige Kostenteilung zwischen beiden Straßenbaulastträgern. Demnach tragen beide Baulastträger die kreuzungsbedingten Maßnahmenkosten gemeinsam, wobei die Autobahn einen Anteil von 70,97% und die Stadt Erlangen einen Anteil von 29,03 % trägt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt durch die Autobahndirektion Nordbayern. Die Stadt Erlangen muss dem Durchführenden den auf die Stadt entfallenden Anteil der entstehenden Verwaltungskosten pauschal erstatten.

Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig und der zugehörige Zuwendungsantrag wurde  fristgerecht bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

 

Nach dem aktuellen Stand der Terminplanung wird die Maßnahme am 19.09.2016 beginnen und das neue Bauwerk soll im Sommer 2017 für den Verkehr freigegeben werden. Der anschließende Brückenabbruch des alten Bauwerkes erfolgt bis Herbst 2017. Mit Ausnahme von zwei Vollsperrungen im Oktober 2016 (2 Wochen) und im Juli 2017 (1Woche) bleibt die Brücke für den KfZ-Verkehr und der Radverkehr nutzbar. Für Fußgänger werden Umleitungen über den Pestalozziring eingerichtet. Entsprechende Informationen wird die Autobahndirektion Nordbayern als Bauherr im Rahmen ihres Baustellenmanagement veröffentlichen.

 

Auf Basis der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für den Neubau der Straßenüberführung der Weinstraße über die BAB A3 auf ca. 3,51 Mio € von denen die Stadt Erlangen gemäß Planfeststellungsbeschluss 1,02 Mio € zu tragen hat. Bei einer geschätzten Förderquote von 65 % kann die Stadt Erlangen für dieses Projekt mit einer staatlichen Zuwendung von ca. 650.000,- € rechnen.

Die Verwaltung wird die erforderlichen Haushaltsmittel als Nachmeldung zum Haushalt 2017 einbringen um somit die planfestgestellte Finanzierungszusage gegenüber dem Freistaat
Bayern zu erfüllen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.019.000,- €

bei IPNr.: 541.356

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

650.000,- €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan